Weil sich ein Professor für einen Schwerbehinderten einsetzte soll er 4000 Euro zahlen

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Prof. Dr. Klaus Weber ist Bezirksrat der Partei Die LINKE in Oberbayern. Er arbeitet als Professor für Psychologie und „Ausgrenzung und Integration“ an der Hochschule München. Er unterstützte einen blinden Mann darin, seine Rechte durchzusetzen und geriet mit dem Beamten aneinander, der dem Menschen mit Behinderung eine Abfuhr erteilte. Jetzt soll Weber 4.000 Euro Strafe bezahlen.

Klare Kante für die Rechte behinderter Menschen

Zu seinen Positionen gegenüber Menschen mit Behinderung ist auf seiner Webseite zu lesen: “Ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Einschränkungen muss ohne Diskriminierung und Bürokratisierung in München möglich sein! Außerdem wollen wir eine gute Gesundheitsversorgung ohne Versicherung und von illegal in Deutschland lebenden Menschen ermöglichen.”

Grabpflege für “Euthanasie”-Mörder, aber kein Geld für Behinderte

Weber ist bekannt dafür, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt, um für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzutreten. „Geld für Nazigedenken – kein Geld für Behinderte“ lautete zum Beispiel die Überschrift einer seiner Pressemitteilungen, weil der Bezirkstag die Förderung von Inklusionstaxis ablehnte. Zugleich aber führte er aus: „Der Bezirk Oberbayern finanziert die Grabpflege von SS-Männern und ,Euthanasie‘-Mördern.“

Verbale Angriffe gegen den Politiker blieben ungestraft

Mit Beleidigungen hat Weber einschlägige Erfahrungen – als Opfer. So beschimpfte ihn eine Bezirksrätin der SPD als “linke Sau”. Das Verfahren gegen die Frau wurde eingestellt. Ein AfD-Bezirksrat beledeidigte Weber als jemand “mit Dachschaden” und als “psychisch krank”. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.

Ganz anders sah es aus, als Weber klare Worte dafür fand, dass ein zuständiger Beamter einem blinden Mann mit bösartiger Wortwahl Mobilitätshilfe verweigerte.

Worum ging es?

Weber half einem blinden Mann dabei, Mobilitätshilfe zu beantragen. Der Betroffene möchte achtmal pro Monat nach Bayreuth fahren, um Freunde zu besuchen. Das ist nur mit dem Taxi möglich, und deshalb benötigt er 800,00 Euro Hilfeleistung. Sämtliche notwendigen Dokumente waren dem Antrag beigefügt. Die Hilfe wurde ihm nicht gewährt.

Menschenfeindliche Sätze wie in der Nazizeit

Auf seinen Widerspruch reagierte der zuständige Beamte mit den Worten, es gehe nicht an, dass Menschen mit Behinderung mit Mobilitätshilfe “jeden Ort in der Bundesrepublik beliebig oft erreichen” wollten.

Weber beantwortete diese Formulierung mit den Worten, dass nur unter den Nationalsozialisten solche menschenfeindlichen Sätze üblich gewesen seien – heute seien Menschen mit Behinderung anders zu behandeln.

Justiz schützt Beamte, die behinderte Menschen beleidigen

Der Beamte stellte daraufhin Strafanzeige gegen Weber, “ohne die Vorgeschichte auch nur zu erwähnen”, wie er berichtet. Für den Politiker ist das eine typische Situation. Er führt aus: “Zum einen werden Faschisten und Beleidiger von der Justiz geschont, wenn es gegen Linke geht. Zum anderen wird, wie in meinem Fall, der Beamte, der einen behinderten Menschen beleidigt, von Justizseite geschützt.”

Es geht vor Gericht

Jetzt wird die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen. Die Gerichtsverhandlung gegen Prof. Dr. Klaus Weber findet statt am 28. Mai 20025 um 15 Uhr in der Nymphenburger Straße 16 in München, Sitzungssaal A 122, im ersten Stock, meldet kobinet-nachrichten.org.