Unterhaltsvorschuss auch wenn der Vater unbekannt ist

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Immer wieder haben alleinerziehende Mütter Probleme mit dem Jugendamt und auch dem Jobcenter, wenn sie nicht sagen können, wer der Vater des Kindes ist. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass betroffene Mütter einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder haben.

Nachweisliche Suche nach dem Vater

Das Gericht betonte jedoch, dass die betroffenen Mütter nachweisen müssen, dass sie alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um den unbekannten Vater ausfindig zu machen. Das Urteil (Az.: 5 A 350/22) könnte daher für alleinerziehende Mütter in ähnlichen Situationen von großer Bedeutung sein.

In dem vorliegenden Fall beantragte eine Mutter aus Leipzig im Jahr 2018 Unterhaltsvorschuss für ihr Kind, das aus einer Nacht mit einem unbekannten Vater hervorging.

Vater unbekannt

Der Vater, den sie nur als einen etwa 33 Jahre alten Mann mit dunklen Haaren und braunen Augen in Erinnerung hatte, verließ nach einer gemeinsamen Nacht die Wohnung, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Trotz mehrerer Versuche der Mutter, den Vater zu ermitteln, lehnte die Stadt Leipzig die Zahlung des Unterhaltsvorschusses aufgrund der als “unschlüssig” bewerteten Angaben ab.

Gericht sprach Unterhaltsvorschuss zu

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte jedoch den Anspruch der Mutter auf Unterhaltsvorschuss. Das Gericht betonte, dass der alleinerziehende Elternteil alles in seiner Macht stehende tun müsse, um den Vater ausfindig zu machen.

Dazu gehöre eine “überzeugende Darlegung”, dass der Vater tatsächlich unbekannt ist. Gleichzeitig dürfen der Mutter keine offensichtlich aussichtslosen Bemühungen zugemutet werden. Das Gericht erkannte an, dass die Beschwerdeführerin sowohl das Zusammentreffen als auch ihre Suchbemühungen glaubhaft dargelegt hatte.

Stadt verlante öffentliche Aushänge in Cafes

Die von der Stadt geforderte Maßnahme eines öffentlichen Aushangs zur Vatersuche in einem Café hielt das Gericht für unzumutbar. In diesem Zusammenhang verwies das OVG auf drei gesonderte Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. August 2023 (Az.: OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22 und OVG 6 B 17/22). Mit diesen Urteilen wurde klargestellt, dass Mütter, die Kinder durch eine amtliche Samenspende bekommen haben, keinen Unterhaltsvorschuss verlangen können, da der Spender rechtlich nicht als Vater gilt.

Wie viel Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt?

Der Unterhaltsvorschuss wird in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts (§ 1612a Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) gezahlt. Vom Mindestunterhalt ist das Kindergeld abzuziehen, jedoch immer nur in der Höhe, in der es für das erste Kind einer Familie gezahlt wird – ab 01.01.2023 in Höhe von 250,00 €.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich zusätzlich nach dem Alter des Kindes und beträgt ab 01.01.2023 monatlich

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 187,00
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren € 252,00
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 338,00 €.

Der Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Die Leistungen nach dem UVG müssen schriftlich beantragt werden. Wird der Vater ermittelt, muss er die Vorschussleistungen an das Jugendamt zurückzahlen. Bis der Vater gefunden ist, tritt das Jugendamt ein.