Unterhaltsvorschuss gewรคhrleistet Mindestunterhalt
Die meisten Alleinerziehenden sind darauf angewiesen, dass der andere Elternteil Unterhalt fรผr das Kind zahlt. Kann oder will dieser seiner Verpflichtung jedoch nicht nachkommen, besteht die Mรถglichkeit, einen sogenannten Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen, der die fehlenden Unterhaltszahlungen zumindest teilweise ausgleicht. Andere Sozialleistungen wie Hartz IV oder Sozialgeld werden dabei mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Die Unterhaltspflicht des nicht zahlenden Elternteils entfรคllt durch die Leistung nicht. Sobald der Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde, gehen die Unterhaltsansprรผche des Kindes in Hรถhe des Vorschusses auf das Land รผber, das den unterhaltspflichtigen Elternteil umgehend informieren und den Unterhalt einfordern wird.
Voraussetzungen fรผr Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als Vorschussleistung oder Ausfallleistung gezahlt. Eine Voraussetzung fรผr die Gewรคhrung des Unterhaltsvorschusses besteht darin, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht in Hรถhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemรคร ยง 1612a Abs. 1 Bรผrgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht, nur teilweise oder nicht regelmรครig nachkommt. Auรerdem wird ein Unterhaltsvorschuss nur fรผr Kinder gewรคhrt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als weitere Voraussetzung gilt der Wohn- beziehungsweise gewรถhnliche Aufenthaltsort des Kindes, der sich in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil befinden muss. Wenn Eltern zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das gilt auch, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verheiratet ist.
Der Unterhaltsvorschuss muss beim zustรคndigen Jugendamt beantragt werden. Er wird maximal fรผr die Dauer von 72 Monaten gezahlt. Wird das Kind vor Ablauf dieser Frist 12 Jahre alt, endet der Anspruch automatisch zu diesem Zeitpunkt. Die Hรถhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der derzeit 133 Euro pro Monat fรผr Kinder bis unter sechs Jahren und 180 Euro pro Monat fรผr Kinder bis unter 12 Jahre betrรคgt. Sollte der andere Elternteil teilweise Unterhaltszahlungen leisten, werden diese vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Auch Waisenbezรผge werden verrechnet. Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils bleibt dagegen unberรผcksichtigt.
Verrechnung mit Hartz IV
Bezieht das Kind Leistungen nach SGB II (Sozialgeld), werden diese Betrรคge mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Das gleiche wรผrde jedoch auch gelten, wenn das Kind Unterhalt von einem Elternteil erhalten wรผrde. In beiden Fรคllen wird der Bedarf in Hรถhe des (Mindest-)Unterhalts gemindert.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Leistungen anderer Trรคger vorrangig zu Hartz IV-Leistungen zu beantragen sind. Falls sich ein alleinerziehender Elternteil weigert, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu stellen, kann das Jobcenter diesen gemรคร ยง 5 Abs. 3 SGB II selbst einreichen. Denn laut ยง 12 a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, โSozialleistungen anderer Trรคger in Anspruch zu nehmen und die dafรผr erforderlichen Antrรคge zustellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkรผrzung oder Verminderung der Hilfebedรผrftigkeit erforderlich istโ.
Zudem kann das Jobcenter den Betrag in Hรถhe des Unterhaltsvorschusses vom Sozialgeld des Kindes abziehen, auch wenn sich der alleinerziehende Elternteil weigert, einen entsprechenden Antrag zu stellen und tatsรคchlich kein Geld vom Jugendamt erhรคlt.
Der Leistungstrรคger hat ein groรes Interesse daran, dass ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt wird, da die vom Jugendamt gezahlten Betrรคge vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurรผckgezahlt werden mรผssen, Hartz IV jedoch rรผckzahlungsfrei gewรคhrt wird. Elternteile, die den Kindesunterhalt nicht zahlen, sollen dadurch nicht noch belohnt werden beziehungsweise es soll kein Anreiz geschaffen werden, den Unterhalt nicht zu zahlen.
Zudem ist es auch fรผr den alleinerziehenden Elternteil und das Kind von Vorteil, wenn sich der Staat den Unterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil zurรผckholt. Denn dadurch kann es auch einfacher werden, zukรผnftig regelmรครig Unterhalt vom Zahlungspflichtigen zu erhalten, wenn das Kind die Altersgrenze fรผr den Unterhaltszuschuss erreicht hat oder die 72 Monate verstrichen sind, in denen der Unterhaltszuschuss maximal gewรคhrt wird.
Der alleinerziehende Elternteil muss den Unterhaltszuschuss nicht zurรผckzahlen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn bei Antragsstellung falsche Angaben gemacht wurden, รnderungen der Lebenssituation wie eine Heirat nicht gemeldet worden ist oder in dem Bewusstsein gehandelt wurde, dass dem Kind der Unterhaltszuschuss oder ein Teil des Geldes nicht zusteht. Darรผber hinaus mรผssen andere รberzahlungen erstattet werden, beispielsweise wenn sich die Zahlung des Jugendamtes mit denen des Unterhaltspflichtigen รผberschneiden. (ag)