Schwerbehinderung: Verkehrsbetriebe müssen E-Scooter befördern

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Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind auf Elektromobile / E-Scooter angewiesen. Verkehrsunternehmen verweigerten in der Vergangenheit jedoch den Transport von Menschen mit E-Mobilen aus Sicherheitsgründen.

Diese Frage beschäftigte 2015 das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Dieses entschied, dass Verkehrsbetrieb es nicht pauschal ablehnen darf, Personen mit Elektromobilen zu befördern. (1 U 64/15). In den Jahren danach klärte sich die Rechtslage bundesweit.

Bestimmte Elektromobile sind nicht standfest

Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) hatte ein Busverbot für alle Reisen mit Elektromobil angeordnet. Anlass war das Ergebnis einer Studie der Forschungsgesellschaft STUVA vom Mai 2014. Dieser zufolge waren bestimmte Modelle nicht standfest während einer Busfahrt.
Die KVG bot als Alternative für die Betroffenen lediglich zwischen 6 und 24 Uhr einen Einzeltransport mit Rufzeit von 30 bis 60 Minuten an.

Betroffene sehen unzulässige Benachteiligung

Der Bundesverband Selbsthilfeverband Körperbehinderter e.V. ging vor Gericht, weil er in der Anordnung eine unzulässige Benachteiligung sah und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das Oberlandesgericht in Schleswig entschied zugunsten der Kläger.

Die von der KVG erwähnten Gefahren durch nicht standfeste Modelle seien zwar möglich, die Beweislast dafür liege aber beim Verkehrsbetrieb.
Zudem rechtfertige eine mögliche Gefahr durch bestimmte Scooter nicht den Ausschluss aller 400 vorhandenen Modelle vom Transport. Die Richter schätzten, dass vierrädrige E-Scooter bis zu 1,20 Meter Länge auf dem vorgesehenen Stellplatz zur Mitnahme in Bussen geeignet seien.

Seit 2017 gibt es eine bundesweite Regelung

Nachdem das Landessozialgericht über den Sachverhalt entschieden hatte, kam die Frage in die öffentliche Diskussion. Im Dezember 2017 trat dann ein Erlass in Kraft, der die Mitnahmepflicht von E-Scootern in Bussen klar regelt.

Wie sind die Regeln für die E-Scooter?

Sie dürfen einen E-Scooter im Bus befördern, wenn dieser höchstens 1,20 Meter lang und inklusive Fahrer bis zu 300 Kilogramm schwer ist. Das Gefährt muss vierrädrig sein, eine zusätzliche Feststellgrenze haben und eine gewisse Beschleunigung aushalten. Sie müssen es rückwärts in den Bus einfahren können und die Bremsen müssen gleichzeitig auf beide Räder einer Achse wirken.

Die Bedienungsanleitung muss eine Freigabe des Herstellers enthalten, das Gefährt in Linienbussen zu nutzen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Sie müssen einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ vorweisen. Dies ist nur dann nicht notwendig, wenn die Krankenkasse Ihnen den Scooter verschrieben hat. Auch dies müssen Sie nachweisen.

Welche Busse sind geeignet?

Nicht jeder Bus kann und darf einen E-Scooter transportieren. Der Linienbus muss über einen ausreichenden Platz für Rollstühle verfügen, und dazu gehört ein mindestens 28 Zentimeter zum Gang überstehender Haltebügel.

Nachweis der Berechtigung

Eine blaue Plakette am E-Scooter zeigt, dass dieser für die Mitnahme zugelassen ist. Beim Bus zeigt eine Plakette des Öffentlichen Personennahverkehrs, dass dieser die Anforderungen erfüllt, um E-Scooter zu befördern.