Menschen mit Schwerbehinderungen benötigen seit 2020 ein eigenes Girokonto, auch, wenn sie in einer Wohneinrichtung leben. Müssen Sie dafür auch Gebühren zahlen? Das zeigen wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Es gibt keine Gebührenbefreiung per Gesetz
Menschen mit Schwerbehinderungen können, im Unterschied zu bestimmten Nachteilausgleichen, keinen gesetzlichen Anspruch geltend machen, um von Kontogebühren befreit zu sein.
Dazu existiert in Deutschland keine gesetzliche Regelung, und die Gebühren liegen im Ermessen der jeweiligen Bank. Deren Konditionen sind für Menschen mit Schwerbehinderungen mal günstiger als für Menschen ohne Behinderungen, mal können sie sogar teurer ausfallen.
Wofür brauchen Sie ein Konto?
Ein Konto ist nötig, um laufende Zahlungen zu erhalten. Dazu gehören ihre Rente, ihr Werkstättengeld, Unterhalt, Gehalt für Erwerbsarbeit, Kindergeld oder auch Wohngeld.
Kontoführung durch den Betreuer
Wenn Sie selbst aufgrund ihrer Einschränkung das Konto nicht eröffnen können, dann kann das auch ihr gesetzlicher Betreuer tun. Sie selbst benötigen zur Kontoeröffnung ihren Personalausweis, und der Betreuer muss zusätzlich seinen Betreuerausweis vorlegen, falls er das Konto eröffnen soll.
Gebührenfreie Konten für Menschen mit Behinderung
Informieren Sie sich gründlich, welche Banken welche Konditionen anbieten. Einige Geldinstitute haben nämlich gebührenfreie Konten für Menschen mit Behinderungen als Modell.
Dies gilt zum Beispiel für die Volksbank BraWo. Hier gibt es gebührenfreie Konten für Erwachsene mit Behinderung, die weiter berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten. Um ein solches Konto zu erhalten, müssen Sie den Kindergeldbescheid zeigen.
Höhere Gebühren für Betreuungskonten
Wenn jetzt der gesetzliche Betreuer das Konto verwaltet, kann es sogar sein, dass eine Bank höhere Gebühren verlangt als sonst für ein Girokonto. Begründet wird dies dann damit, dass durch die verlagerten Verantwortlichkeiten zwischen Betreutem und Betreuer ein größerer Aufwand für das Finanzinstitut entsteht.
Ein solches Verfahren kommt zwar nicht häufig vor, liegt aber im Bereich des Möglichen.
Berechnet ihre Bank jetzt einen Mehraufwand, dann fragen Sie erst einmal höflich nach, worin denn dieser besteht, und ob es tatsächlich zusätzlicher Arbeiten bedürfe. Ebenso höflich können Sie darauf drängen, doch die Gebühren bitte nach unten zu korrigieren.
Im Zweifel verweisen Sie darauf, dass eine andere Bank Ihnen da ein günstigeres Angebot gemacht hätte.
Gebühren können gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen
Es gibt Situationen, in denen ist das Gleichbehandlungsgesetz und damit der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein Aspekt, den die Bank berücksichtigen muss.
Das ist besonders dann der Fall, wenn das Finanzinstitut zusätzliche Gebühren von Ihnen verlangt, die Menschen ohne Behinderungen nicht zahlen müssen, beziehungsweise auch dann, wenn Sie von günstigeren Leistungen wegen ihrer Einschränkung ausgeschlossen werden.
Generell kostenlose Girokonten
Bei Direktbanken gibt es oft kostenlose Online-Girokonten. Falls Sie als Mensch mit Schwerbehinderung in der Lage sind, Laptop oder Computer zu bedienen, wäre das eine Option.
Vielen Menschen mit Behinderungen sind Finanz-Transaktionen online lieber als persönlich, das erspart Wege, die nicht immer barrierefrei sind.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.