Rente nach 45 Jahren Arbeit: So wird sie berechnet

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Rund 20 Prozent derjenigen, die mindestens 45 Jahre in der Rentenkasse versichert waren, erhalten eine Rente von unter 1.200 Euro ab. Wie hoch liegt die Durchschnittsrente nach 45 Jahren, und wie wird diese berechnet?

Die Rentenhöhe wird von mehreren Faktoren bestimmt

In Deutschland zahlen die meisten Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beiträge der Versicherten finanzieren die Renten derjenigen, die einen Anspruch auf diese haben, und zuvor einzahlten. In die durchschnittliche Höhe der Rente spielen verschiedene Faktoren hinein.

Die Rentenpunkte

Auf Grundlage des (jährlich neu ermittelten) Durchschnittseinkommens aller Erwerbstätigen sowie des Eigeneinkommens werden die Rentenpunkte berechnet. Wenn Ihr eigenes Einkommen exakt dem Durchschnitt aller Sozialversicherten in Deutschland entspricht, dann gibt es einen Rentenpunkt.

Jahres­ge­halt
Renten­punkte Alte Bundes­länder
Renten­punkte Neue Bundes­länder
20.000 EUR
0,4409 0,4471
30.000 EUR
0,6614 0,6707
40.000 EUR
0,8819 0,8942
44.732 EUR
0,9862 1
45.358 EUR
1 1,014
50.000 EUR
1,1023 1,1178
60.000 EUR
1,3228 1,3413
70.000 EUR
1,5433 1,5649
80.000 EUR
1,7637 1,7884

Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?

Liegt Ihr Einkommen deutlich darunter, gibt es nur einen halben Rentenpunkt. Der Wert des derzeit gültigen Rentenpunktes wird auf die wirtschaftliche Lage eingestellt. 2024 beträgt er 39,32, und dies gilt für Westdeutschland wie für die neuen Bundesländer.

Individuelle und relative Höhe

Die individuelle Rentenhöhe kann sich erstens auf die Bruttorente beziehen, zweitens auf den Rentenzahlbetrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, drittens auf die Nettorente nach Abzug der Steuern.

Die relative Höhe der gesetzlichen Rente bezieht sich auf das Verhältnis der Rente zum letzten Gehalt sowie auf den Rentensatz als Verhältnis von Betrag und Rente.

Der “Eckrentner”

Wenn Sie 45 Jahre immer genau im Durchschnitt verdient haben, dann haben Sie 45 Rentenpunkte gesammelt. Dieser “Standardrentner” oder “Eckrentner” erhält rund 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens als Rente (bevor die Steuern abgezogen werden).

Wie wird ihre individuelle Rente berechnet?

Die Berechnung der individuellen Rente erfolgt durch die Anwendung der sogenannten Rentenformel, welche verschiedene Faktoren berücksichtigt. Diese werden im Folgenden erläutert:

  • Persönliche Entgeltpunkte (PEP): Sie basieren auf dem Verhältnis des jährlichen versicherten Einkommens zum Durchschnittsverdienst. Die Entgeltpunkte eines gesamten Erwerbslebens werden addiert und anschließend mit dem Zugangsfaktor multipliziert, um die endgültige Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte zu bestimmen.
  • Rentenartfaktor (RAF):Dieser Faktor hängt von der Art der Rente ab, die berechnet wird, und orientiert sich an dem jeweiligen Sicherungsziel.
  • Aktueller Rentenwert (AR): Dieser Wert gibt an, wie hoch die monatliche Bruttorente für einen vollen Entgeltpunkt bei einem durchschnittlichen Verdienst ist. Er spiegelt also den Rentenanspruch nach einem Jahr Beitragszahlung wider.

Die Rentenformel setzt sich wie folgt zusammen:

PEP x RAF x AR = monatliche Rentenhöhe

Wie hoch ist die Standardrente?

Zum 1. Juli 2024 betrug die Standardrente in allen Bundesländern einheitlich 1.769,40 Euro brutto. An diesem Stichtag wurden die Renten in den neuen und alten Bundesländern auf das gleiche Niveau angehoben.

Die Eckrente stellt jedoch keine Durchschnittsrente dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Berechnungsgröße, die zur Ermittlung des Rentenniveaus herangezogen wird.

Die Standardrente gibt an, welchen Rentenbetrag eine Person erhalten würde, wenn sie 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und entsprechend Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hätte.

Die Krankenversicherung geht von der Rente ab

Auch Rentner müssen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Der Krankenkassenbeitrag liegt bei 7,3 Prozent der Gesamtrente, und die Pflegeversicherung kostet noch einmal 3,4 Prozent, bei Kinderlosen sogar 4,0 Prozent.

Die Steuern senken die Rente

Bei den gesetzlichen Renten existiert neben dem Grundfreibetrag auch ein Rentenfreibetrag. Dieser sorgt dafür, dass ein bestimmter Anteil der Rente von der Steuer befreit bleibt. Wer im Jahr 2024 in den Ruhestand geht, profitiert davon, dass 16 Prozent der Rente nicht versteuert werden müssen.

Allerdings war der steuerfreie Anteil in der Vergangenheit deutlich höher. Bis zum Jahr 2005 unterlag nur die Hälfte der gesetzlichen Rente der Steuerpflicht. Seitdem stieg der zu versteuernde Anteil jährlich an. Bis zum Jahr 2040 wird dieser Rentenfreibetrag schrittweise vollständig abgeschafft, sodass ab diesem Zeitpunkt alle neu gewährten Renten zu 100 Prozent versteuert werden.

Ab einem Jahreseinkommen von 11.604 Euro (Stand 2024) greift die Steuerpflicht für Renten, und der über diesen Betrag hinausgehende Teil der Rente muss versteuert werden.

Die Rentenlücke

Mit circa 48 Prozent liegt die Rentenhöhe bei weniger als der Hälfte des vorherigen Erwerbseinkommens, viele Rentner erhalten faktisch wegen diversen Abzügen und Abschlägen sogar weniger als diese 48 Prozent.

Die Rentenlücke ist groß, und Altersarmut eine reale Gefahr für diejenigen, die im Berufsleben nicht auf der Sonnenseite standen. Auch eine durchschnittliche Rente sichert heute nicht das Leben im Alter.