Bürgergeld: Dieser Verzichts-Trick funktioniert nicht – Gericht entscheidet

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Ein zeitweiser Verzicht auf Bürgergeld, um selbstständige Einnahmen auszuklammern, ist laut dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) unwirksam.

Das Gericht betonte, dass das Einkommen über den gesamten Bewilligungszeitraum maßgeblich für die Berechnung des Bürgergeldanspruchs ist. Dies sei eine Grundregel des Sozialgesetzbuches II (SGB II), die nicht umgangen werden könne.

Antrag auf Bürgergeld bei fehlenden Einnahmen

Ein Mann, Jahrgang 1955, beantragte aufgrund ausbleibender Einnahmen aus seiner Selbstständigkeit Bürgergeld für sich und seine Familie. Das zuständige Jobcenter genehmigte die Leistung für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 vorläufig.

Im November 2019 wurde der Mann aufgefordert, eine Altersrente zu beantragen. Stattdessen verzichtete er rückwirkend ab November auf das Bürgergeld und erstattete die bereits erhaltenen Leistungen für diesen Monat.

Unvollständige Einkommensnachweise führen zu Verlust des Anspruchs

Der Mann legte nur Einkommensnachweise für die Monate Juli bis Oktober 2019 vor und berief sich auf seinen Verzicht ab November. Das Jobcenter forderte mehrfach, die Einkommensnachweise für den gesamten Bewilligungszeitraum zu ergänzen.

Da die geforderten Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden, entschied das Amt, dass für den gesamten Zeitraum kein Anspruch auf Bürgergeld bestehe und verlangte die Rückzahlung der vorläufigen Leistungen.

Das Gericht gibt Jobcenter recht

Der Mann klagte gegen diese Entscheidung, jedoch ohne Erfolg. Sowohl das Sozialgericht München als auch das Bayerische Landessozialgericht wiesen seine Klage ab. Die Gerichte argumentierten, dass alle Einnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden müssen, unabhängig von einem zwischenzeitlichen Verzicht auf Bürgergeld.

Versuch der Umgehung der Anrechnung hoher Einnahmen

Das Landessozialgericht stellte klar, dass der Verzicht des Mannes auf Bürgergeld offensichtlich dazu diente, seine erheblichen Einnahmen aus den Monaten November und Dezember 2019 nicht anrechnen zu lassen. Die Anrechnung der Einnahmen werden auf den gesamten Bewilligungszeitraum angerechnet und betreffen dadurch auch die Monate vor November.

Durch die vorzeitige Beendigung sollte seine Bedürftigkeit künstlich erhöht werden, um einen höheren Leistungsanspruch zu erlangen. Das Jobcenter handelte deswegen korrekt, als es den Bürgergeldanspruch für den gesamten Zeitraum ablehnte und die Rückzahlung anordnete.