Ein Versicherter verlor zeitweise seinen Anspruch auf Krankengeld, und zwei Instanzen der Sozialgerichte erklรคrten dies fรผr rechtmรครig (L 6 KR 11/19). Der Arbeitnehmer, der nach einem schweren Beinbruch seit November 2015 durchgรคngig arbeitsunfรคhig war, stritt mit seiner Krankenkasse รผber den Anspruch auf Krankengeld fรผr mehrere Tage im April 2016.
Der Mann war bei der Krankenkasse bis Ende April mit Anspruch auf Krankengeld versichert und erhielt diese Leistung auch regelmรครig โ allerdings mit Unterbrechungen, die auf verspรคtete Meldungen zurรผckzufรผhren waren.
Inhaltsverzeichnis
Das Krankengeld-Problem beginnt mit einer neuen AU-Bescheinigung
Am 15. April stellte der behandelnde Arzt eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfรคhigkeit aus โ gรผltig bis zum 9. Mai. Diese Meldung gelangte jedoch nicht zeitnah zur Krankenkasse. Erst am 2. Mai 2016 registrierte die Kasse telefonisch die Information des Versicherten รผber die weiter bestehende Arbeitsunfรคhigkeit.
Eine Arbeitsunfรคhigkeit wรคhrend eines kurzen Krankenhausaufenthalts am 25. und 26. April 2016 war der Krankenkasse zwar bekannt, doch fรผr die รผbrigen Tage im streitigen Zeitraum vom 16. bis 30. April fehlte der Nachweis einer fristgerechten Meldung.
Krankenkasse stoppt Krankengeld und begrรผndet Entscheidung
Mit Schreiben vom 29. April 2016 informierte die Krankenkasse den Versicherten zunรคchst รผber verschiedene offene Punkte. Dabei teilte sie klar mit, dass sie fรผr die Zeit vom 16. bis 24. April 2016 von keinem Krankengeldanspruch ausgeht, da keine fristgerechte Meldung vorlag. Nach dem Krankenhausaufenthalt bestehe der Anspruch zwar wieder, kรถnne aber mangels fehlender Lohnunterlagen noch nicht ausgezahlt werden.
Wenige Wochen spรคter folgte ein formeller Bescheid: Von 16. bis 30. April 2016 ruhe der Anspruch auf Krankengeld gemรคร Paragraf 49 Absatz 1 Nummer 5 SGB V, da die Meldung der Arbeitsunfรคhigkeit deutlich zu spรคt erfolgte. Lediglich der Aufenthalt am 25. und 26. April wurde als rechtzeitig gemeldet anerkannt.
Widerspruch und Klage des Versicherten โ neue Darstellung der Telefonmeldungen
Der Versicherte legte Widerspruch ein und argumentierte, er habe die Krankenkasse frรผher kontaktiert als dokumentiert โ angeblich schon am 25. April, spรคter korrigiert auf den 28. April. Zudem verwies er darauf, dass nach Paragraf 5 Entgeltfortzahlungsgesetz der Arzt die Krankenkasse informieren mรผsse. Wenn diese Information verspรคtet oder unvollstรคndig eingegangen sei, liege die Verantwortung im Risikobereich der Kasse, so sein Argument.
Die Krankenkasse sah das anders und verwies darauf, dass ihr Gesprรคchsvermerk lediglich eine Rรผckrufbitte bezรผglich einer frรผheren Zahlung enthielt, nicht aber die Meldung einer neuen Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigung.
Sozialgericht und Landessozialgericht weisen die Klage ab
Das Sozialgericht Magdeburg wies die Klage ab. Es hielt das behauptete frรผhere Telefonat nicht fรผr glaubhaft und verwies darauf, dass der Versicherte die verspรคtete Meldung zuvor sogar selbst eingerรคumt hatte.
Auch beim Landessozialgericht scheiterte die Klage: Die Meldung der Arbeitsunfรคhigkeit erfolgte zu spรคt, selbst der vom Klรคger zuletzt genannte 28. April lag auรerhalb der gesetzlichen Meldefrist von sieben Tagen.
Damit musste der Anspruch nach dem Gesetz ruhen โ unabhรคngig von den Grรผnden der verspรคteten Meldung.
รrztliche Informationspflicht ersetzt keine Meldepflicht des Patienten
Das Gericht widersprach deutlich der Rechtsauffassung des Klรคgers: Die Pflicht des Arztes zur รbermittlung von AU-Daten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz betrifft nur das Arbeitsverhรคltnis, nicht das Verhรคltnis zwischen Versichertem und Krankenkasse.
Fรผr das Krankengeld gilt demnach klar: Der Versicherte selbst muss fristgerecht melden. Eine automatische รbermittlung durch den Arzt reicht nicht aus, um die gesetzliche Meldefrist zu wahren. Ruhen gilt auch fรผr den Zeitraum nach Krankenhausentlassung
Wie argumentierte der Klรคger?
Der Klรคger argumentierte, der Anspruch beginne nach dem Krankenhausaufenthalt neu.
Das Gericht widersprach: Entscheidend sei die zugrunde liegende รคrztliche Feststellung vom 15. April โ und diese sei verspรคtet gemeldet worden. Daher gilt das Ruhen auch fรผr die Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Das Gericht betonte den gesetzgeberischen Zweck: Die Krankenkasse mรผsse zeitnah prรผfen kรถnnen, ob eine Arbeitsunfรคhigkeit besteht, um Missbrauch auszuschlieรen und frรผhzeitig medizinische Maรnahmen einzuleiten. Spรคte Meldungen unterliefen diese Kontrollmรถglichkeit.
FAQ: Die fรผnf wichtigsten Fragen und Antworten zur Meldung beim Krankengeld
1. Wie schnell muss ich eine Arbeitsunfรคhigkeit der Krankenkasse melden?
Innerhalb von sieben Kalendertagen nach รคrztlicher Feststellung. Die Frist lรคuft ab dem Tag der AU-Bescheinigung.
2. Was passiert, wenn ich die Meldung zu spรคt abgebe?
Der Anspruch auf Krankengeld ruht, bis die Meldung eingeht. Fรผr die rรผckwirkende Zeit gibt es dann keine Zahlung.
3. Meldet der Arzt meine Arbeitsunfรคhigkeit automatisch?
Der Arzt รผbermittelt zwar digitale AU-Daten โ dennoch bleibt die Verantwortung beim Versicherten. Fehler oder Verzรถgerungen in der รbermittlung gehen nicht automatisch zulasten der Krankenkasse.
4. Was gilt bei einem Krankenhausaufenthalt?
Krankenhรคuser melden Entlassungsdaten an die Krankenkassen. Trotzdem mรผssen Versicherte zusรคtzliche AU-Bescheinigungen vom niedergelassenen Arzt rechtzeitig selbst nachreichen.
5. Wie kann ich die rechtzeitige Meldung sicher nachweisen?
Am besten schriftlich oder digital (zum Beispiel via App oder E-Mail der Krankenkasse). Telefonate reichen nur, wenn Inhalt und Zeitpunkt klar dokumentiert sind.
Fazit: Was bedeutet das Urteil fรผr Krankengeld-Bezieher?
Das Urteil bestรคtigt eine strikte Linie: Wer Krankengeld erhรคlt, muss seine Arbeitsunfรคhigkeit pรผnktlich und nachweisbar melden. Geschieht das nicht, kann der Anspruch fรผr ganze Tage oder Wochen verloren gehen โ selbst wenn tatsรคchlich Arbeitsunfรคhigkeit besteht. Weder รrzte noch Krankenhรคuser รผbernehmen die Verantwortung fรผr die fristgerechte Meldung.
Fรผr Krankengeldempfรคnger heiรt das: Melden Sie jede AU-Bescheinigung sofort, idealerweise digital und mit Nachweis.




