Gericht erklärt Kündigungen ohne klaren Termin für unwirksam
14.05.2013
Eine Kündigung vom Arbeitgeber ist ohne klaren Termin ungültig. Das entschied das Arbeitsgericht Leipzig (Aktenzeichen: 2 Ca 3972/12). Demnach muss eine Kündigung immer den Termin beinhalten, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Den Richtern zufolge könne es nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers sein zu rätseln, wann er seinen Job genau los sei.
Kündigung muss konkrete Angaben beinhalten
Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen rund 100 Beschäftigten aus betriebsbedingten Gründen ordentlich gekündigt. Die Kündigungen enthielten jedoch keinen konkreten Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis enden sollte.
Der Deutsche Anwaltverein weist auf das Urteil hin, in dem die Richter die Kündigungen für unwirksam erklärten. Es könne nicht sein, dass die Arbeitnehmer den Kündigungstermin erraten müssten. Das Unternehmen muss die Kündigungen erneut aussprechen und den Mitarbeitern weiterhin eine Vergütung bis zur Beendigung der Kündigungsfrist zahlen. (ag)
Bild: pauline / pixelio.de