Keine Hartz IV-Kürzung ohne Anhörung

Lesedauer < 1 Minute

Hartz-4-Leistungen dürfen nicht ohne Anhörung des Leistungsbeziehers gekürzt werden

25.10.2013

Hartz IV-Behörden dürfen Leistungsberechtigte nicht die Arbeitslosengeld-II-Zahlungen kürzen, bevor eine Anhörung stattfand. Das urteilte das Bundessozialgericht mit dem Aktenzeichen B 14 AS 38/12 R.

Jobcenter dürfen keine Leistungskürzungen aussprechen, wenn zuvor der Betroffene nicht angehört wurde. So jedenfalls urteilten die obersten Sozialrichter am Bundessozialgericht in Kassel. Im konkreten Fall erstritt sich ein Familienvater mit fünf Kindern einen Vergleich zur Abfindung in Höhe von 13.000 Euro vor dem Arbeitsgericht. Daraufhin rechnete das Jobcenter Hagen ein Einkommen von 1000 Euro pro Monat an die Hartz-IV-Leistungen der Familie an. Somit wurden die bereits per Bescheid bewilligten Leistungen angepasst.

Doch die Richter am Bundessozialgericht gaben dem Kläger Recht. Die Kürzung war nicht rechtens, da der Leistungsberechtigte nicht seitens der Behörde angehört wurde. Eben jene Anhörung ist aber Pflicht, wenn bereits per Bescheid bewilligte Leistungen gekürzt werden. Die Richter gaben zwar dem Jobcenter Recht, dass eine Anhörung auch während des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann, allerdings nicht mehr dann, wenn das Verfahren bereits in der obersten Instanz am Bundessozialgericht angekommen ist.

Ferner hätte das Jobcenter prüfen müssen, ob die Abfindung überhaupt noch zur Sicherung des Existenz der Familie zur Verfügung stand. Diese Überprüfung hatten die obersten Sozialrichter bereits in einem anderen verhandelten Fall in dem es um Steuererstattung ging B 14 AS 33/12 R, angemahnt. „Im Übrigen ist die Revision erfolgreich, weil es nach der Rechtsprechung des BSG für die Anrechnung einer einmaligen Einnahme nicht dahingestellt bleiben kann, ob diese Einnahme in den strittigen Monaten (noch) als bereites Mittel zur Sicherung des Existenzminimums der Kläger zur Verfügung stand.“

Das Bundessozialgericht hat das Verfahren nunmehr an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurück verwiesen. Das Gericht ist zur nochmaligen Prüfung angehalten. (sb)

Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...