Hartz IV: Urteil zu Warmwasserpauschale

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Hartz IV: Achtzehn Prozent Pauschale für Warmwasserbereitung nicht korrekt

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied im Februar 2008 (Az: B 14/7b AS 64/06 R) zwar, dass die Kosten für die Warmwasserversorgung bereits im Regelsatz enthalten seien. Aber: Für die Warmwasserbereitung seien dafür 6,56 Euro bei einem Alleinlebenden vorgesehen. Pauschale Abzüge in Höhe von 18 % der Heizkosten stehen damit auf dem Prüfstand. Wer also mehr als 6,56 Euro (bei einem ALG II Regelsatz von 347 Euro) abgezogen bekommt, sollte deshalb mit dem nächsten Bescheid Widerspruch einlegen und sich auf das genannte BSG-Urteil berufen. Für die anderen Regelsätze ergeben sich folgende Beträge (in Euro): 312 / 5,90 – 278 / 5,25 – 208 / 3,94. (31.03.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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