Hartz IV Urteil: Gleiche Miete für Alle

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Dresden: Die Arbeitsagentur hatte einem zugezogenen ALG II Bezieher eine geringere Miete bewilligt, als anderen Hartz IV Betroffenen

Nur aufgrund der Tatsache, dass ein ALG II Bezieher nicht schon im Vorfeld in Dresden wohnte, kürzte die zuständige Arbeitsagentur die Kosten der Unterkunft (KdU). Die Arbeitsagentur bewilligte für den 33jährigen ehemaligen Chemnitzer 240,75 Euro Mietkosten plus die "angemessene" Heizkosten. Laut Mietspiegel steht ALG II Empfängern in Dresden jedoch 252,45 Euro plus zusätzliche "angemessene" Heizkosten zur Verfügung. Diesen Betrag wird Dresdener Bürgern in Regel auch durch den zuständigen Träger zur Verfügung gestellt. Der Betroffene klagte daraufhin beim Sozialgericht Dresden (SG Dresden, AZ: S29 AS 4942/08).

Die Richter sahen in der Ungleichbehandlung zwischen Dresdner, die schon länger in der Stadt leben und Dazugezogene, keine Rechtsgrundlage. Auch Zugezogenen müsse der maximale und allgemein gültige Hartz IV Mietsatz zur Verfügung stehen, um in einer angemessenen Wohnung wohnen zu können. In dem noch nicht rechtsgültigen Urteil verklagte das Sozialgericht die Stadt Dresden dazu, die selben Kosten zu begleichen, wie bei allen anderen Dresdner Bürgern auch. (23.10.2009)