Hartz IV Miet- und Heizkosten: Jetzt Überprüfungsantrag stellen

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Häufig werden bei Leistungsbeziehenden von Hartz IV oder Sozialhilfe die Unterkunftskosten wie Miete oder Heizkosten seitens der Jobcenter nicht in voller Höhe anerkannt. Die Sozialberatungsstelle “Tacheles” weist darauf hin, jetzt einen Überprüfungsantrag zu stellen, um rückwirkend Leistungen zu erhalten.

Wer kann einen Überprüfungsantrag stellen?

Ein Überprüfungsantrag sollten Leistungsberechtigte des SGB II/SGB XII oder auch sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG stellen, deren Unterkunftskosten in den Jahren 2022 und 2021 gekürzt wurden.

Was passiert wenn die Unterkunftskosten zu hoch sind

Sind die Unterkunftskosten nach den örtlichen Richtlinien zu hoch, fordern die Jobcenter zur Senkung der Unterkunftskosten auf.

Entweder müssen Betroffene dann umziehen oder die Differenz zu den Unterkunftskosten aus den Regelleistungen zahlen. Wer die Unterkunftskosten aus den Regelleistungen bezuschussen musste, dem fehlte das Geld an anderer Stelle.

Regelungen im Rahmen des Sozialschutz-Pakets

Aufgrund der Corona-Krise hatte die Bundesregierung ein Sozialschutz-Paket mit dem Titel „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der COVID-19-Pandemie“ umgesetzt. Das besagte, dass alle “Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II / § 35 Abs. 1 SGB XII und § 42a Abs. 1 SGB XII” als angemessen anzusehen sind. Es handele sich dabei um eine “unwiderlegbare Fiktion”.

Diese Regelung gilt laut Gesetzgeber für alle Zeiträume der beginnenden Bewilligung zwischen März 2020 und 2022.

Die Regelung gilt für alle Bewilligungszeiträume, die zwischen März 2020 und Dez. 2022 beginnen. Die Menschen sollten sich im Rahmen der Pandemie, so der Wille des Gesetzgebers, “nicht um ihren Wohnraum sorgen müssen”. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Corona-Krise die Ursache für die Hilfebedürftigkeit war.

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Regelungen nicht nur für Erst- und Neuanträge auf Hartz IV oder Sozialhilfe

“Die Angemessenheitsfiktion ist nicht nur auf Erst- oder Neuanträge begrenzt, sondern erfasst alle Unterkunftskosten für Bewilligungsabschnitte, die in dem Zeitraum 01.März 2020 bis 31. Dezember 2022 begonnen haben, bzw. noch beginnen werden”, so Tacheles.

Regelungen nicht nur im direkten Zusammenhang mit der Pandemie

Die Regelung ist auch dann gültig, wenn der Bezug von Leistungen oder auch der Umzug nicht direkt mit dem Pandemie zu tun hatten. Hierzu gab es eine Reihe von Urteilen. Zum Beispiel: LSG Bayern AZ: L 16 AS 311/21 B ER; LSG NRW AZ L 19 AS 1295/21 B ER; LSG Schleswig-Holstein AZ: L 6 AS 153/20 B ER; und weitere.

Die Regelung betrifft auch Leistungsbeziehende, die in dem Zeitraum einen Mietvertrag eingegangen sind, auch wenn diese seitens des Jobcenter die Kosten als “unangemessen” eingestuft wurden.

In einem solchen Fall gilt die sog. Fiktionswirkung laut Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen (AZ L 11 AS 508/20 B ER) bis zum Ende des Bewilligungszeitraums.

“Wenn danach ein neuer Bewilligungszeitraum beginnt, wirkt sie wiederholt fort”, so die Beratungsstelle. Diese Regel gilt auch bei hoher Nachzahlung der Betriebs- und Heizkosten.

Was ist wenn der Umzug als nicht erforderlich seitens des Jobcenters eingestuft wurde?

Weiterhin gilt die Regelung bei einer Kürzung der Unterkunftskosten sowie Heizkosten, wenn der Umzug als “nicht erforderlich” nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II angesehen wurde. Allerdings findet die “Angemessenheitsfiktion” keine Anwendung, wenn vor dem März 2020 die Unterkunftskosten bereits aufgrund der Angemessenheitsregeln als “unangemessen” abgesenkt wurden.

Jobcenter müssen Schonfrist von 6 Monaten einhalten

Im Grundsatz gilt bei “unangemessenen” Unterkunftskosten auch eine Schonfrist, wenn ein entsprechendes Kostensenkungsverfahren durch das Jobcenter eingeleitet wurde (Siehe auch hier).

Überprüfungsanträge für die Jahre 2021 und 2022

Diese Regelung schaffen für Betroffene die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen. Allerdings ist ein Überprüfungsantrag nur noch für die Jahre 2021 und 2022 möglich. Für die Zeiträume in 2020 ist aufgrund der abgelaufenen Frist für einen Überprüfungsantrag ein Überprüfungsantrag nicht mehr möglich.

Musteranträge und Fallbeispiele

Betroffene sollten jetzt handeln, bevor die Frist auch für die letzten zwei Jahre abläuft. Tacheles hat auf seiner Website Fallbeispiele und Musteranträge zum Download zur Verfügung gestellt, die hier zu finden sind.