Entschรคdigungen aus Medikamentenstudien gelten als Einkommen und werden daher auf laufende Hartz IV Leistungen angerechnet
12.02.2013
Bezieher von Hartz IV Leistungen, die im Dienste der Sache an einer Medikamentenstudie teilnehmen und dafรผr eine finanzielle Entschรคdigung erhalten, mรผssen damit rechnen, dass diese an die laufenden Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet werden. Das urteilte das Landessozialgericht in Bayern L 16 AS 1049/11.
So heiรt es in dem Urteil, dass eine fรผr die Teilnahme an einer Medikamentenstudie gezahlte Entschรคdigung als Einkommen nach ยง 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II angesehen werden muss. Demnach mรผssen Betroffene, die sich fรผr medizinische Zwecke der Wissenschaft zur Verfรผgung stellen, ihre Hartz IV Leistungen mindern lassen. "Neben den mit der Erziehlung des Einkommens verbundenen Aufwendungen ist davon lediglich die Versicherungspauschale gemรคร ยง 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V abzusetzen."
Lรคsst sich vom Gericht eine entsprechende Zweckbestimmung nicht positiv feststellen, kann auch nicht von einer Anrechnungsfreiheit ausgegangen werden; die materielle Beweislast hierfรผr liegt beim Antragsteller (vgl. wie hier BayLSG, Beschluss Az.: L 8 SO 252/10 NZB, zur Anrechenbarkeit von Probandenhonoraren auf die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII).
Die Vergรผtung stellt entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Dรผsseldorf im Urteil (Az.: S 42 AS 60/07) auch keine Entschรคdigung dar, die gemรคร ยง 253 Abs. 2 BGB wegen eines Schadens geleistet wird, der nicht Vermรถgensschaden ist. Dies ergibt sich zum einen aus der fehlenden Zweckbestimmung, zum anderen fehlt es am Vorliegen eines Schadens.
Dass auch Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an der Gesundheit erzielt wird, wie jedes andere Einkommen anzurechnen ist, hat das BVerwG in einer Entscheidung festgestellt (V C 39.74), vgl. auch Empfehlungen des Deutschen Vereins fรผr รถffentliche und private Fรผrsorge รผber den Einsatz von Einkommen und Vermรถgen in der Sozialhilfe, 2007, RdNr. 11). Das Bundesverfassungsgericht wollte mit der Anrechnung auch erreichen, dass Hartz IV oder Sozialhilfe Bezieher nicht ihre Gesundheit bei Medikamentenstudien aufs Spiel setzen. (sb)