Neue Förderungsmaßnahme soll Hartz IV-Bezieher unterstützen

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Eine Gesetzesänderung, die im Januar 2019 in Kraft getreten ist, soll es dem Jobcenter ermöglichen, Hartz IV-Beziehern künftig mehr Unterstützung zu gewähren.

Jobcenter Aichach plant Förderung umzusetzen

Das neu in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es den Jobcentern, Hartz IV-Bezieher in Form von Lohnzuschüssen vermehrt zu fördern. Gottfried Denkel, Chef des Jobcenters Aichach-Friedberg ist gespannt, wie sich die neuen Förderungsmittel auf die Arbeitslosenstatistiken auswirken. Zwar sei die Arbeitslosenquote mit 1,9 Prozent in seiner Region so niedrig wie nie, aber mehr als 600 Unternehmen suchen noch immer händeringend nach Personal. Daher möchte er von den besonderen Förderungsmaßnahmen in seinem Jobcenter Gebrauch machen. Das neue Gesetz trägt den Name Teilhabechancengesetz, kurz THCG, ist seit Januar in Kraft gesetzt und soll eine bessere Förderung der Hartz IV-Bezieher ermöglichen.

Wie sieht die Förderung aus?

Im Rahmen dieser Förderung kann das Jobcenter Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bringen und Lohnkostenzuschüsse von 100 Prozent in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses gewähren. Im dritten Jahr sind es noch 90 Prozent, im Vierten 80 Prozent und im fünften Jahr noch 70 Prozent Lohnkostenzuschuss. Somit soll Arbeitgebern ein Grund gegeben werden, vermehrt auch Langzeitarbeitslose einzustellen. Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich entweder am Tarif oder je nach Arbeitgeber am gesetzlichen Mindestlohn. Auch Weiterbildungskosten bis zu 3000 Euro übernimmt das Jobcenter. Zusätzlich wird der Person, die eine solche Chance erhält, ein sogenannter Coach zur Verfügung gestellt, der ihn beraten und unterstützen soll.

Förderung ist an Voraussetzungen gebunden

Allerdings ist das Recht auf diese Unterstützung und wie sollte es anders sein, an Voraussetzungen gebunden, die erfüllt werden müssen. So muss der Kunde des Jobcenters älter als 25 Jahre und mindesten seit sechs Jahren auf die Grundsicherung angewiesen sein. Innerhalb dieser Zeit darf er zudem nicht oder kaum erwerbstätig gewesen sein. Alleinerziehende und Schwerbehinderte über 25 Jahren können diese Förderung auch in Anspruch nehmen, wenn sie bereits fünf Jahre von Hartz IV leben. Das angestrebte Ziel dieser Maßnahmen soll sein, dass Menschen, die lange nicht vermittelt werden konnten, einen Weg auf den Arbeitsmarkt finden. In dem von Denkel geleiteten Jobcenter, kämen rund 100 Menschen infrage, die die Kriterien erfüllen würden. 10 von ihnen könnte man jährlich fördern. Schließlich müsse die Stelle auch zu den Fähigkeiten des Bewerbers passen und sollte zudem gut erreichbar für ihn sein.

Arbeitgeber müssen sich sozialer Verantwortung bewusst sein

Die Mitarbeiter des Jobcenters setzten dabei vor allem auf Kommunen und Wohlfahrtsverbände als potenzielle Arbeitgeber. Ideal seien Arbeitgeber, die sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind. Schließlich sei es unwahrscheinlich, dass Langzeitarbeitslose direkt Vollzeit ins Arbeitsleben einsteigen, weshalb etwas Nachsicht gefordert ist. Mit Hilfe der Förderung, hätten diese Menschen aber Zeit sich wieder zu stabilisieren und wieder Erfolge anzustreben, ohne zu viel Druck zu bekommen. Auch Hartz IV-Bezieher, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, können nun mit mehr Unterstützung rechnen, denn auch für sie sollen Arbeitsgelegenheiten mit bis zu 75 Prozent Lohnkosten vom Jobcenter bezuschusst werden. Ebenso sollen auch sie einen Coach zur Seite gestellt bekommen und Kosten für Weiterbildungen während der Beschäftigung erstattet bekommen.

Unterstützung vom Jobcenter bleibt Ausnahme

Natürlich scheint es zunächst wie ein kleiner Lichtblick für Hartz IV-Empfänger und es ist schön zu sehen, dass es auch Menschen mit Moral und Verstand in führenden Jobcenter-Positionen gibt. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich hierbei um eine der wenigen Ausnahmen handelt. Das Jobcenter Aichach zeigt zwar, wie es gehen kann, aber es ist unwahrscheinlich, dass die Motivation, Langzeitarbeitslose wieder zu vermitteln, zur Norm für alle weiteren Jobcenter wird. Nur weil es die Möglichkeit gibt, bedeutet es leider nicht, dass die Jobcenter dieser Möglichkeit zwangsläufig nachkommen müssen. Das Wohlbefinden der Hartz IV-Bezieher, ist für die meisten Mitarbeiter der Jobcenter nämlich nicht von Belang. Möglichkeiten, ihnen zu helfen, gibt es schließlich schon immer. Woran es scheitert, ist die Umsetzung. So lange es Hartz IV gibt, wird die Mehrzahl der Mitarbeiter in den Jobcentern, ihre Unterstützung zu einer verbesserten Lebenssituation von Hartz IV-Beziehern verweigern.

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