Erwerbsunfähigkeitsrente: Entschädigung wegen Nichtbeachtung von EuGH-Urteil

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Wenn ein EU-Land eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wegen Diskriminierung nicht umsetzt, werden Betroffene doppelt diskriminiert. Sie haben daher Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, urteilte der EuGH in Luxemburg am Donnerstag, 14. September 2023, zu einem Streit in Spanien (Az.: C-113/22).

Erwerbsunfähigkeitsrente erhöht sich nur für Mütter

Nach spanischem Recht erhöht sich eine Erwerbsunfähigkeitsrente um fünf Prozent, wenn Mütter zwei oder mehr Kinder haben. Erwerbsunfähige Väter erhielten diesen Zuschlag nicht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dies allerdings 2019 als unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts gerügt (Urteil vom 12. Dezember 2019, Az.: C-450/18;).

Gestützt darauf beantragte ein erwerbsunfähiger Vater von zwei Kindern die Zulage, dies wurde jedoch abgelehnt. Dagegen klagte er und beantragte zudem eine Diskriminierungsentschädigung. Das erstinstanzliche Gericht sprach ihm die Zulage zu, nicht aber eine Entschädigung.

Beide Seiten legten hiergegen Rechtsmittel zum Obergericht von Galicien ein. Dies wollte nun vom EuGH wissen, ob die Weigerung der Behörden, das EuGH-Urteil von 2019 auch ohne eine Gesetzesänderung umzusetzen, als erneute Diskriminierung zu sehen ist. Schließlich würden die Väter dadurch gezwungen, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen.

Der EuGH betonte nun, dass nationale Gerichte, aber auch nationale Verwaltungsbehörden eine diskriminierende nationale Regelung „außer Anwendung zu lassen haben, ohne die Aufhebung der diskriminierenden Bestimmung durch den Gesetzgeber abzuwarten“. Sie müssten daher die benachteiligte Gruppe, hier die Väter, so behandeln wie die andere Gruppe, hier die Mütter.

Wenn Behörden dem Urteil nicht nachkommen muss Entschädigung gezahlt werden

Wenn wie hier die Behörden dem nicht nachkommen, könne dies eine neuerliche Diskriminierung wegen des Geschlechts sein, da hier „ausschließlich Männer gezwungen sind, ihren Anspruch auf die streitige Rentenzulage gerichtlich geltend zu machen“.

In solchen Fällen müssten die spanischen Gerichte klagenden Vätern daher nicht nur die Rentenzulage rückwirkend zusprechen. Vielmehr müssten die Männer auch eine Wiedergutmachung für den ihnen durch das erzwungene Gerichtsverfahren entstandenen Aufwand erhalten. mwo

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