Eine einstweilige Anordnung hilft bei Ablehnung des Krankengeldes. Ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht könnte ermöglichen, dass sie nicht Jahre warten müssen, bis ein Widerspruchs- und Klageverfahren zum Erfolg führt.
Ablehnung des Krankengeldes bedeutet Not
Wenn die Krankenkasse ihr Krankengeld einstellt, oder von Anfang an verweigert, es auszuzahlen, dann bedeutet das für Sie existentielle Not, wenn Sie auf diese Leistung angewiesen sind.
Denn zum einen sind Sie wegen ihrer Erkrankung nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu decken, und zum anderen bekommen Sie keine Leistungen, die wenigstens das Nötigste finanzieren.
Krankenkassen spielen auf Zeit
Krankenversicherungen, die beim Krankengeld sparen wollen, können dabei auf Zeit spielen – sogar, wenn die Versicherungen wissen, dass sie im Unrecht sind.
Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten können Jahre dauern, und diese Jahre haben die Betroffenen nicht, denn sie sind im Hier und Jetzt auf ihr Geld angewiesen.
Zudem ist der Weg durch die Instanzen zermürbend, und Menschen, die krank sind, haben meist nicht die Kraft, diesen Marathon durchzuhalten.
Eilverfahren werden oft abgelehnt
Die Krankenversicherungen spekulieren in solchen Fällen darauf, dass diejenigen, die einen Anspruch auf Krankengeld hätten, irgendwann einknicken müssen, und dann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beantragen.
Damit wären dann die Krankenkassen aus der Verantwortung und müssten nicht mehr zahlen.
Leider lehnen auch Sozialgerichte oft ab, ein Eilverfahren durchzuführen und begründen dies -praktisch für die Krankenversicherungen- mit dem Verweis auf mögliches Bürgergeld.
“Eilverfahren statt Bürgergeld
Wichtig für Betroffene ist folgendes: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat diesem Faulspiel zwischen Krankenversicherungen und Sozialgerichten einen Riegel vorgeschrieben.
Es entschied eindeutig zugunsten eines Eilverfahrens auf Bewilligung von Krankengeld (L 1 KR 298/19 B ER).
Steht Versicherten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Krankengeld zu, so das Gericht, und kann im Eilverfahren erfolgreich ein entsprechender Anordnungsanspruch geltend gemacht werden, dann ist den Betroffenen nicht zuzumuten, stattdessen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) zu beantragen.
Was bedeutet das für Sie als Betroffener?
Sie können sich, wenn die Krankenversicherung es ablehnt, Krankengeld zu zahlen, auf dieses Urteil berufen und darauf drängen, ein Eilverfahren durchzuführen.
Was sind die Voraussetzungen?
Das bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass Sie unbedingt ein Eilverfahren erwarten können, wenn die Krankenversicherung ihren Antrag auf Krankengeld abgelehnt hat.
Die Ablehnung der Krankenversicherung muss hingegen vermutlich unbegründet sein. Umgelehrt muss ihr Anspruch auf Krankengeld hinreichend und glaubhaft sein.
Dabei geht es auch um Vorerkrankungen, Anrechnungszeiten oder die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ärztliche Gutachten und Diagnosen.
Zeigt sich bereits bei einer ersten Einsicht in ihre Unterlagen, dass ihr Antrag auf Krankengeld offensichtlich unbegründet ist, dann wird es nicht zu einem Eilverfahren kommen.
Wenn ihr Anspruch auf Krankengeld hingegen wahrscheinlich besteht, dann haben Sie gute Chancen, in einem Eilverfahren zu ihrem Recht zu kommen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.