Bürgergeld: Verspäteter Zugang von Sanktionsbescheiden macht Sanktionen unwirksam

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Das Jobcenter schickt einen Bescheid, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Du Sanktionen beispielsweise durch einen verpassten Meldetermin bekommst. Um die Sanktionen dennoch zu vermeiden, lohnt es sich, den Zugang des Sanktionsbescheides zu prüfen. Es könnte nämlich sein, dass dieser zu spät zugestellt wurde.

Der § 31b Abs. 1Satz 1 SGB II lautet aktuell wie folgt: Beginn und Dauer der Minderung

(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt.

Verspäteter Zugang von Sanktionsbescheiden

Immer dann, wenn der Sanktionsbescheid des Jobcenters den Bürgergeld – Empfänger im Sanktionszeitraum erreicht, wird er dadurch aufgrund der verpäteten Zustellung unwirksam.

Das gilt – Unabhängig von der Frage des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung!

Unabhängig von der Frage des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund gemäß § 31 SGB II mangelt es jedenfalls an der Einhaltung der materiell-rechtlichen Voraussetzung des § 31b Abs. 1Satz 1 SGB II.

Diese Vorschrift bestimmt, dass sich der Auszahlungsanspruch mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt, mindert.

Hieraus folgt, dass der Fristlauf durch den Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes bestimmt wird, welcher erst mit der Bekanntgabe wirksam ist.

Wie kann das Jobcenter den Zugang beweisen

Eine Übergabe des Sanktionsbescheides an den direkten Postdienstleister hat behördlicherseits gesondert dokumentiert zu werden, damit die Zustellungsfrage im Sinne des Jobcenters entschieden werden kann.

Hinweis vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

Das Jobcenter trägt grundsätzlich die Beweislast für den Zugang des Sanktionsbescheides.

Dies gilt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn der Bürgergeld – Bezieher früher – nicht immer die Wahrheit sagte ( LSG Sachsen ,Urt. v. 28.5.20 – L 3 AS 64/18 -). Das Jobcenter muss nicht nur Versand, sondern auch Zugang des Briefs beweisen.

Widerspruch einlegen

Bitte also immer prüfen, ob der Sanktionsbescheid rechtswirksam und damit rechtzeitig zugestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich ein Widerspruch dagegen, um die Leistungsminderung abzuwehren.