Im Schnitt über 34.000 offene Verfahren warteten auch im Jahr 2017 am Sozialgericht Berlin (SG Berlin) auf eine Entscheidung. Doch die Zahlen sind rückläufig und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs könnte weitere Entspannung bringen.
Arbeitslosengeld II brachte bis zu 30.369 Verfahren im Jahr 2010
Für die Sozialgerichte bedeutete das Inkrafttreten der Arbeitslosengeld II-Gesetze im Jahr 2005 eine überproportionale Erhöhung der Verfahrenszahlen: Waren im Jahr 2005 noch knapp 5.000 Verfahren zum Arbeitslosengeld II beim Gericht eingegangen, so stieg die Zahl zur Hochzeit im Jahr 2010 auf 30.369. Dies berichtete der Pressesprecher des Gerichts, Marcus Howe. Seither sei das Fallaufkommen jedoch wieder rückläufig. 2017 wurden von insgesamt 33.200 Fällen, 16.556 im Rahmen des ALG II-Rechts entschieden. Damit entsprach die Menge etwa jener aus dem Jahr 2007.
Verfahren im Laufe der Jahre aufgestaut
Von den ursprünglich 55 Richtern, die am SG Berlin tätig waren, wurde durch stufenweise Neuanstellungen auf 139 Richter aufgestockt. Damit hatte jeder Richter 2017 durchschnittlich 293 Fälle auf dem Tisch. Obwohl 2016 (36.725 Urteile) und 2017 (ca. 33.200 Urteile) mehr Verfahren entschieden werden konnten, als Klagen beim SG eingereicht wurden (Eingang 2017: ca. 30.800), lagerten zuletzt immer noch über 34.000 offene Akten in den Archiven. Diese Zahl umfasst alle Streitigkeiten des Gerichts. Hauptsächlich haben es die Richter mit ALG II, Renten- und Krankenversicherungsfällen zu tun. Die offenen Verfahren werden nun langsam abgebaut. Da es sich bei Vielen um kompliziertere bzw. verzwicktere Aktenlagen handelt, wird das Gericht weiter ausgelastet sein.
Elektronische Aktenerfassung – gut laufendes Pilotprojekt
Das Berliner SG legt seit diesem Jahr zu jeder Papierakte auch eine elektronische Zweitfassung an. Ermöglicht wird der digitale Verkehr durch Hochleistungsscanner, die die Dokumente erfassen und so auch zwischen den Aktenzeichen unterscheiden können, so Sprecher Howe. Außerdem können alle Stellen des Gerichts elektronische Post versenden und empfangen. Bereits zum Jahresende 2017 lag ein Drittel der Akten auch in elektronischer Form vor.
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