Asyl-Recht: Friseur-Ausbildung schützt nicht vor Abschiebung – Urteil

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Beginnt ein geduldeter Asylbewerber eine Berufsausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel, steht dies der Ablehnung des Asylantrags nicht entgegen.

Selbst wenn der Betroffene von der Ausländerbehörde eine sogenannte Ausbildungsduldung erhält, könne das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag ablehnen, zur Ausreise auffordern und eine Abschiebungsandrohung erteilen, entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig mit einem unanfechtbaren Eilbeschluss vom Freitag, 30. Mai 2025 (Az.: 10 B 123/25). Eine Berufsausbildung vermittle noch keinen Aufenthaltstitel.

Antrag auf Asyl gestellt

Konkret ging es um einen 19-jährigen Türken, der im September 2023 in Deutschland einreiste und einen Asylantrag stellte. In Flensburg begann er eine Ausbildung in einem Friseurbetrieb.

Der Asylantrag des 19-Jährigen mit kurdischen Wurzeln wurde vom BAMF jedoch als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Er wurde innerhalb von sieben Tagen zur Ausreise aufgefordert, andernfalls müsse er abgeschoben werden.

Verwaltungsgericht Schleswig: Abschiebungsandrohung rechtens

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Ablehnung des offensichtlich unbegründeten Asylantrags und die angedrohte Abschiebung. Es gebe keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür, dass der Azubi bei einer Rückkehr in die Türkei einer Verfolgungsgefahr ausgesetzt sei. Die begonnene Ausbildung stehe der Rückkehr in sein Heimatland nicht entgegen.

Zwar sei eine Abschiebungsandrohung durch das BAMF nicht zu erlassen, wenn der Schutzsuchende über einen Aufenthaltstitel verfüge.

Friseur-Ausbildung schützt nicht vor Asylantragsablehnung

Eine Berufsausbildung vermittle jedoch keinen Aufenthaltstitel. Eine von der Ausländerbehörde erteilte Ausbildungsduldung sei nicht bekannt. Doch auch diese stünde der Abschiebungsandrohnung nicht entgegen. Die Berufsausbildung sei in diesem Verfahren nicht zu berücksichtigen.

Viele Menschen machen sich stark für den Betroffenen

Vor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung hatte die Arbeitgeberin des 19-Jährigen, die Flensburger Friseurmeisterin Vanessa Sörensen, Unterstützung in den sozialen Medien gesucht und Tausende positive Reaktionen erhalten.

Sie beklagte, dass ihr „Traum-Azubi“ trotz sehr guter Integration und perfektem Deutsch die Abschiebung droht. Sie startete eine Online-Petition beim Schleswig-Holsteinischen Petitionsausschuss, um den weiteren Aufenthalt und die Ausbildung ihres Azubis zu ermöglichen. Eine Entscheidung steht noch aus. Unter Umständen kann auch die Härtefallkommission mit dem Fall befasst werden, die dann bindend den Aufenthalt des Azubis erlauben kann.