Statt halbe EM-Rente trotzdem volle Erwerbsminderungsrente

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Viele Menschen in Deutschland stehen vor dem Dilemma, dass sie trotz Einschrรคnkungen noch einige Stunden am Tag arbeitsfรคhig sind, sich aber auf dem realen Arbeitsmarkt kein passendes Teilzeitangebot findet.

Fรผr genau diese Situationen hat der Gesetzgeber die sogenannte Arbeitsmarktrente geschaffen โ€“ eine spezielle Form der vollen Erwerbsminderungsrente, die greift, wenn Teilhabe am Erwerbsleben nur theoretisch, nicht aber praktisch mรถglich ist.

Was ist die Arbeitsmarktrente?

โ€žArbeitsmarktrenteโ€œ taucht in den Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung nicht als amtlicher Terminus auf, hat sich aber als Sammelbezeichnung etabliert.

Rechtlich handelt es sich um eine volle Rente wegen Erwerbsminderung nach ยง 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), deren Gewรคhrung sich nicht allein an der medizinischen Leistungsfรคhigkeit orientiert, sondern zusรคtzlich an den Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt.

Entscheidend ist ein verbliebenes Restleistungsvermรถgen von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden tรคglich.

Dieses Zeitfenster wรผrde normalerweise nur eine halbe EM-Rente auslรถsen. Finden die Arbeitsagentur und die Rentenversicherung jedoch keinen leidensgerechten Teilzeitjob, wird aus Grรผnden der Fairness die volle Rente bewilligt.

Doppelte Hรผrde: Medizinischer Befund und Arbeitsmarktlage

Der Weg zur Arbeitsmarktrente fรผhrt deshalb รผber zwei Prรผfsteine. Erstens muss ein รคrztliches Gutachten bestรคtigen, dass die tรคgliche Arbeitsfรคhigkeit auf drei bis unter sechs Stunden begrenzt ist.

Zweitens ermittelt die Agentur fรผr Arbeit, ob in zumutbarer Pendel-Distanz eine Stelle existiert, die exakt dieses StundenmaรŸ, die erforderliche Qualifikation und die gesundheitlichen Einschrรคnkungen berรผcksichtigt.

Findet sich kein entsprechendes Angebot, gilt der Arbeitsmarkt fรผr die betroffene Person als โ€žgeschlossenโ€œ und der volle Rentenanspruch entsteht. Dieses arbeitsmarktbezogene Element unterscheidet die Leistung fundamental von der โ€žklassischenโ€œ Erwerbsminderungsrente, deren Hรถhe ausschlieรŸlich vom medizinischen Befund abhรคngt.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen bleiben unverรคndert

Neben diesen besonderen Kriterien mรผssen alle allgemeinen versicherungsrechtlichen Bedingungen erfรผllt sein: eine Mindestversicherungszeit von fรผnf Jahren und 36 Pflichtbeitragsmonate innerhalb der letzten fรผnf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Wird diese Vorversicherungszeit nicht erreicht, besteht auch fรผr gesundheitlich stark eingeschrรคnkte Personen kein Rentenanspruch โ€“ ein Aspekt, der in der Beratungspraxis hรคufig unterschรคtzt wird.

Warum die Leistung immer befristet ist

Wรคhrend โ€žnormaleโ€œ Erwerbsminderungsrenten spรคtestens nach neun Jahren in der Regel entfristet werden, wird die Arbeitsmarktrente grundsรคtzlich nur befristet bewilligt.

Der Grund liegt im doppelten Prรผfauftrag: Sobald sich entweder die gesundheitliche Situation oder โ€“ vor allem โ€“ die Arbeitsmarktlage รคndert, kann der Anspruch entfallen.

Die Befristungsdauer betrรคgt hรถchstens drei Jahre, darf aber auch kรผrzer angesetzt werden, wenn absehbar ist, dass sich die entscheidenden Faktoren rascher verรคndern kรถnnten. Verlรคngerungen sind mรถglich, bleiben jedoch an dieselben Voraussetzungen gekoppelt.

Verlรคngerungsantrag: drei denkbare Szenarien

Lรคuft der Bewilligungszeitraum ab, muss die Rente rechtzeitig โ€“ meistens drei bis sechs Monate vor Ende โ€“ neu beantragt werden. In der anschlieรŸenden Prรผfung kann:

  • die volle Arbeitsmarktrente unverรคndert weiterlaufen,
  • nur noch eine halbe Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, wenn
  • inzwischen passende Teilzeitstellen vorhanden sind, oder
  • der Rentenanspruch vollstรคndig entfallen, falls weder gesundheitliche noch arbeitsmarktbedingte Einschrรคnkungen fortbestehen.

Gerade im letzten Fall lohnt sich fachkundiger Rat, weil Fehler in Gutachten oder Vermittlungsstatistiken nicht selten sind.

Blick auf aktuelle Entwicklungen

Zum 1. Januar 2025 entfallen in der gesetzlichen Rentenversicherung erstmals die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen fรผr Ost- und Westdeutschland; die einheitliche Grenze steigt auf monatlich 8 050 Euro.

Auch die jรคhrliche Rentenanpassung bringt im Juli 2025 eine Erhรถhung der laufenden Renten. Strukturell รคndert sich an der Befristungspraxis der Arbeitsmarktrente jedoch nichts: Sie bleibt ein Instrument, das flexibel auf Schwankungen des Arbeitsmarkts reagieren soll.

Fazit

Die Arbeitsmarktrente schlieรŸt eine Versorgungslรผcke fรผr Personen, deren Leistungsvermรถgen zwar nicht komplett erloschen ist, die aber faktisch keine Chance auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben.

Gerade weil die Leistung immer befristet ist und bei jeder Verlรคngerung erneut auf dem Prรผfstand steht, empfiehlt es sich, Antrรคge und Gutachten sorgfรคltig vorzubereiten und im Zweifel frรผhzeitig unabhรคngige Beratung in Anspruch zu nehmen. So bleibt die โ€žBrรผckeโ€œ stabil, bis sich entweder die gesundheitliche Situation bessert oder der Wechsel in die Altersrente ansteht.