Im Juli 2024 kommt eine allgemeine Erhöhung der gesetzlichen Renten. Erwerbsgeminderte erhalten ab Juli zudem einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Eine Gruppe unter diesen erhält so ein sattes Plus von zwölf Prozent.
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Betroffen sind rund drei Millionen Menschen
Die Rentenkasse informiert: “Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt den Zuschlag ab Juli zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten sowie sich daran anschließende Alters- und Hinterbliebenenrenten. Die Auszahlung erfolgt automatisch und wird für eine Übergangszeit gesondert überwiesen, ein Antrag muss nicht gestellt werden.”
Warum gibt es den Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente?
Die Regelungen für die Erwerbsminderungsrente wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert. Doch von den Verbesserungen im Juli 2014 und ab Januar 2019 profitierten bisher nur diejenigen, die neu in die Rente eintraten. Jetzt soll ein Ausgleich geschaffen werden, für all jene, die bereits vor 2019 Erwerbsminderungsrente bezogen.
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Allgemeine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent
Die generelle Erhöhung der gesetzlichen Renten liegt dieses Jahr bei 4,57 Prozent und beginnt ab Juli 2024. Im Juli startet ebenfalls die Anpassung der Erwerbsminderungsrenten.
Wer bekommt im Juli die erhöhte Erwerbsminderungsrente?
Betroffen sind alle, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen und darüber hinaus diejenigen, deren Renten damit verbunden sind, also Altersrentner, die aus der Erwerbsminderung kamen oder Witwer und Witwen.
Müssen Sie einen Antrag stellen?
Alle Berechtigten bekommen den Zuschlag automatisch und erhalten zudem einen Brief der Rentenversicherung, in dem sie über die Zahlung informiert werden. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
Ein saftiger Zuschlag
Dieser Zuschlag ist mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 einen Anspruch hatte, der oder die erhält 7,5 Prozent mehr Erwerbsminderungsrente als bisher.
Für diejenigen, die ab Juni 2014 bis Dezember 2014 in Bezug waren, gibt es 4,5 Prozent. Außerdem erhalten sie noch die 4,57 Prozent Plus für alle Rentnerinnen und Rentner.
Wer also zwischen 2001 und Mitte 2014 Erwerbsminderungsrente bezog und in Altersrente ist, bekommt insgesamt einen Zuschlag von 12,07 Prozent.
Der Zuschlag erfolgt in zwei Stufen
Der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrenten erfolgt in zwei Schritten. Ab Juli erhalten die Betroffenen das Plus erst einmal monatlich separat von der Rente überwiesen. Dies wird zwischen dem jeweils zehnten und zwanzigsten des Monats der Fall sein. Ab Dezember 2025 wird der dann individuell berechnete Zuschlag in die Rente einbezogen.
Der Sozialverband VdK erklärt das Verfahren: „Ab dem 1. Juli wird den Rentnerinnen und Rentnern ein einfach berechneter und in der Höhe vergleichbarer Zuschuss ausgezahlt.
Erst zum 1. Dezember 2025 kann die DRV den sachgemäßen Zuschlag an Betroffene auszahlen. Dann wird auch geprüft, ob der einfache Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss.”
Müssen Betroffene Geld zurückzahlen
Berechtigte müssen sich allerdings keine Sorgen machen, ob die Pauschale in ihrem Fall zu hoch ausfällt und sie im Dezember 2025 Geld zurückzahlen müssen.
In diesem Fall können sie sich im Gegenteil freuen. Liegt die Pauschale über dem dann später individuell berechneten Betrag, dann können die Betroffenen die Überzahlung behalten.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.