Zuschuss zur Rente: 5 Zuschüsse die viele Rentner nicht kennen und verfallen lassen

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Viele Hunderttausende Rentnerinnen und Rentner verzichten nach Schätzungen von Fachleuten auf Zuschüsse, die ihnen gesetzlich zustehen. Häufig fehlt es an verlässlichen Informationen, manchmal bremsen Scham oder bürokratische Hürden. Dabei ist die Antragstellung meist nicht kompliziert, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt  – man müsse es nur abrufen.

Die wichtigsten Zuschüsse erklären wir in diesem Beitrag.

Zuschuss zur Krankenversicherung: Bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente

Wer seine Krankenversicherung im Ruhestand freiwillig gesetzlich oder privat fortführt, kann sich einen Teil der Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erstatten lassen.

Der Zuschuss beläuft sich aktuell auf den halben allgemeinen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,25 Prozent).

Zusammen ergeben sich bis zu 8,55 Prozent der persönlichen Bruttorente – gedeckelt auf maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämien. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gehen dagegen leer aus. Anspruchsberechtigte müssen einen formlosen Antrag bei der DRV stellen; rückwirkende Zahlungen sind bis zu zwölf Monate möglich.

Wohngeld Plus: Mehr Anspruchsberechtigte und mehr Zuschuss ab 2025

Die Reform „Wohngeld Plus“ hat den Miet- und Lastenzuschuss zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Im Durchschnitt erhält ein Wohngeldhaushalt jetzt rund 220 Euro monatlich – ein Plus von etwa 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Höhe hängt von Miete oder Belastung, Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe der Kommune ab. Rentnerinnen und Rentner profitieren zusätzlich von einem Freibetrag, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können; 100 Euro der Rente sowie 30 Prozent des darüber liegenden Betrags bleiben dann bei der Berechnung außer Betracht.

Für 2025 beträgt dieser Freibetrag maximal 281,50 Euro. Antragsformulare gibt es bei den Wohngeldbehörden; viele Städte bieten inzwischen Online-Portale.

Lastenzuschuss: Entlastung für Eigentümer mit geringer Rente

Auch wer im eigenen Haus oder in der Eigentums­wohnung wohnt, kann Wohngeld beziehen. Der sogenannte Lastenzuschuss deckt Zins-, Tilgungs- und Bewirtschaftungskosten ab, sofern Einkommen und Wohnfläche innerhalb der Wohngeld­grenzen liegen.

Wichtig ist, dass das Haus selbst genutzt und nicht vermietet wird. Zuständig sind dieselben Wohngeldstellen, doch werden neben Einkommens- und Identitätsnachweisen zusätzliche Unterlagen zur finanziellen Belastung (etwa Darlehens- oder Nebenkosten­aufstellungen) verlangt.

Viele ältere Eigentümer schrecken vor der Antragstellung zurück, obwohl der Zuschuss spätestens mit der Anhebung 2025 – durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat – die Haushaltskasse spürbar entlasten kann.

Entlastungsbudget in der Pflege: 3.539 Euro pro Jahr ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 verschmilzt die bislang getrennt abgerechnete Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann jährlich 3.539 Euro flexibel abrufbar zur Verfügung.

Pflegekassen erstatten damit etwa Kosten für eine zeitweise stationäre Unterbringung oder für Ersatz- und Betreuungs­pflege, wenn pflegende Angehörige ausfallen.

Die Leistung muss nicht vorab beantragt, sondern lediglich nachgewiesen werden; Rechnungen können gesammelt eingereicht werden. Die Neuerung soll vor allem pflegende Familienmitglieder entlasten, die bisher komplizierte Teil-Budgets ausschöpfen mussten.

Mehr für Erwerbsminderungsrentner durch Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent

Bestandsrentner, die zwischen 2001 und Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungs­rente bezogen haben, erhalten seit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf den Zahlbetrag.

Für Renten, die ab Juli 2014 bis Ende 2018 begonnen haben, beträgt der Aufschlag 4,5 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den Betrag in der Regel automatisch aus; wer keine Erhöhung bemerkt, sollte umgehend eine Überprüfung beantragen, denn Nachzahlungen sind möglich.

Mütterrente: Kindererziehungszeiten korrekt zuordnen

Jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht die Rente um knapp 39 Euro (West) beziehungsweise 38 Euro (Ost). Voraussetzung ist, dass die Zeiten dem korrekten Elternteil zugeordnet sind. Genau hier hakt es häufig: Viele Mütter – aber auch Väter, die zuhause geblieben sind – haben die Zuordnung bislang nicht beantragt.

Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht eine nachträgliche Feststellung oder Korrektur, sogar für bereits laufende Renten. Wer noch keinen oder nur einen Teil der Kindererziehungs­jahre angerechnet bekommt, sollte das Formular ausfüllen und gemeinsam mit Geburtsurkunden der Kinder an die DRV senden. Rückwirkende Erhöhungen werden in einem Betrag nachgezahlt.

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Praxisbeispiel 1: Mehr Spielraum dank Krankenversicherungs- und Wohngeldzuschuss

Helga M., 69 Jahre alt, bezog nach 42 Arbeitsjahren als Verkäuferin eine gesetzliche Bruttorente von 1.200 Euro. Weil sie nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert war, sondern freiwillig in der gesetzlichen Kasse blieb, zahlte sie jeden Monat rund 210 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig aus eigener Tasche.

Erst nach einem Beitrag auf “gegen-Hartz.de” stellte sie einen Antrag auf den Krankenversicherungs­zuschuss. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte 8,55 Prozent ihrer Bruttorente – 102,60 Euro monatlich – und überwies die Summe rückwirkend für zwölf Monate.

Mit dem aktualisierten Renten­bescheid ging Helga außerdem zum Wohngeldamt. Ihre Warmmiete beträgt 540 Euro; weil sie unterhalb der Einkommens­grenze liegt und 36 Grundrentenjahre vorweisen kann, erkannte die Behörde zusätzlich den Grundrenten-Freibetrag an.

Ergebnis: 184 Euro Wohngeld Plus pro Monat. Zusammengenommen verbessern beide Zuschüsse ihr verfügbares Einkommen also um fast 290 Euro – genug, um den gestiegenen Energieabschlag zu stemmen und endlich wieder regelmäßig das Enkelkind in einer anderen Stadt zu besuchen.

Praxisbeispiel 2: Eigentümer entlastet – Lastenzuschuss und Pflegebudget in Kombination

Wilhelm K., 77, wohnt allein im abbezahlten Reihenhaus. Seine Alters­rente liegt bei 1.050 Euro netto. Nach dem Tod seiner Frau pflegt er seit zwei Jahren seine 95-jährige Schwiegermutter, die im gleichen Ort lebt und Pflegegrad 3 hat.

Obwohl er keine Miete zahlt, belasten ihn Nebenkosten, Grundsteuer sowie laufende Instandhaltung mit knapp 330 Euro im Monat. Über eine Zeitungs­beilage erfuhr er vom Lastenzuschuss für Eigentümer.

Die Wohngeldstelle erkannte Zins- und Tilgungs­­frei­beträge nicht mehr an, wohl aber Betriebskosten und Instandhaltungs­rücklagen. So erhält Wilhelm jetzt 145 Euro Lastenzuschuss – ausgezahlt für zunächst 24 Monate.

Parallel beantragte er bei der Pflegekasse das neue Entlastungs­budget, das zum 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Die Kasse bestätigte den jährlichen Rahmen von 3.539 Euro.

Davon finanziert Wilhelm künftig jeweils zwei Wochen Kurzzeit­pflege seiner Schwiegermutter im örtlichen Pflegeheim, um sich selbst zu erholen. Der Lastenzuschuss stabilisiert somit seine monatliche Haushaltskasse, während das Entlastungs­budget seine Pflegesituation spürbar erleichtert.

Beide Leistungen zusammen bewahren ihn davor, sein kleines Erspartes angreifen zu müssen – und verschaffen ihm tat­säch­lich „mehr Rente im Portemonnaie“, wie es Rentenberater Peter Knöppel formuliert.

Warum sich der Gang zum Amt lohnt

Alle genannten Zuschüsse zielen darauf ab, Altersarmut zu verhindern und Teilhabe zu sichern. Doch sie wirken nur, wenn die Anspruchsberechtigten aktiv werden.

Fachleute raten, Bescheide genau zu prüfen, Anträge frühzeitig zu stellen und notfalls Unterstützung bei Rentenberatungen oder Sozial­verbänden einzuholen. Vor allem falsche Scham sei fehl am Platz, betont der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt: „Das Geld ist da – holen Sie es sich.“ Wer seine Ansprüche nutzt, verschafft sich nicht nur Zuschüsse, sondern auch das gute Gefühl, Leistungen zu erhalten, für die er oder sie jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat.