Rentner aufgepasst: Bis zu 4.000 Euro Rückzahlung nach Steuererklärung – Rente

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Immer mehr Ruheständler müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wer Belege sammelt, kann seine Steuerlast jedoch drastisch senken – in vielen Fällen sogar auf null.

Rentenbesteuerung: Kurzüberblick für Eilige

Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente Jahr für Jahr. Wer 2025 neu in Rente geht, muss 85 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Ein Grundfreibetrag von voraussichtlich rund 12.000 Euro (24.000 Euro bei Paaren) schützt kleine Renten, doch bereits eine durchschnittliche Altersrente kann darüberliegen. Sammeln Sie daher jede Quittung, die mit Ihrem Ruhestand zusammenhängt.

Werbungskosten: Rente erhalten kostet auch Geld

Werbungskosten mindern Ihre Rente wie frühere Jobkosten Ihr Gehalt. Gibt es keine Eintragungen, zieht das Finanzamt lediglich 102 Euro Pauschale ab. Fast jeder Rentner knackt diesen Wert. Typische Beispiele:

  • Gebühren für Renten oder Steuerberatung
  • Fachliteratur oder Steuersoftware (häufig 35 Euro)
  • Kontoführungsgebühren (ohne Nachweis 16 Euro)

Nutzen: Schon 300 Euro reale Ausgaben senken die Steuer um knapp 70 Euro bei einem Steuersatz von 23 Prozent.

Tragen Sie die Beträge in Anlage R Zeile 43 ff. ein.

Sonderausgaben: Versicherungen clever ansetzen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gelten als Sonderausgaben und wirken oft am stärksten. Der Pauschbetrag beträgt jedoch nur 36 Euro (72 Euro bei Paaren) – ein Tropfen auf den heißen Stein. Setzen Sie deshalb Ihre realen Beiträge an. Sie dürfen außerdem folgende Posten eintragen, soweit der Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Person nicht überschritten ist:

  • Haftpflicht, Unfall oder Zahnzusatzversicherung
  • Parteispenden und Kirchensteuer
  • Versorgungsausgleich nach Scheidung

Die Angaben gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Anlage Sonderausgaben.

Außergewöhnliche Belastungen: Wenn Gesundheit teuer wird

Steigen die Krankheits- oder Pflegekosten, greift § 33 EStG. Absetzbar sind Ausgaben, die den „zumutbaren Eigenanteil“ übersteigen. Dieser richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kindern. Sammeln Sie daher jede Quittung und jedes Attest.

Zu den typischen Ausgaben, die Sie als außergewöhnliche Belastungen angeben können, zählen etwa die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente, Sehhilfen wie Brillen oder medizinische Hörgeräte. Ebenso absetzbar sind die Fahrten zur Klinik oder Arztpraxis, die Sie nach der Pendlerpauschale berechnen.

Schließlich fällt auch der alters- oder behindertengerechte Umbau von Bad oder Hauseingang darunter, wobei hier das Abflussprinzip gilt – Sie setzen die Kosten also in dem Kalenderjahr an, in dem Sie die Rechnung tatsächlich bezahlt haben.

Tragen Sie diese Ausgaben in Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeilen 19 ff. ein.

Pauschbeträge ohne Zumutbarkeitsgrenze

  • Hinterbliebenen-Pauschbetrag: 370 Euro
  • Behinderten-Pauschbetrag: ab Grad 20 möglich, 384 bis 2.840 Euro
  • Pflege-Pauschbetrag: 600 bis 1.800 Euro je nach Pflegegrad

Diese Pauschalen müssen Sie beantragen, sonst verfallen sie.

Steuerbonus für Haushalt, Garten und Handwerk

Der Staat honoriert Dienstleistungen in den eigenen vier Wänden mit bis zu 6.200 Euro Steuerrabatt pro Jahr.

TABELLE

Wichtig: Überweisen Sie jede Rechnung. Barzahlung wird gestrichen. Prüfen Sie zudem Ihre Nebenkostenabrechnung: Hausmeister, Winterdienst oder Treppenreinigungskosten verstecken oft zusätzlichen Bonus.

Belege sammeln – so klappt es ohne Stress

  1. Digitalisieren Sie alles. Handy-Scan genügt, Hauptsache lesbar.
  2. Ordnen nach Anlage. R-Belege, Vorsorge, Haushalt in getrennte Ordner.
  3. Kalender nutzen. Notieren Sie Sofortzahlungen wie Krankenkasseneigenanteile direkt.

Damit ersparen Sie sich Rückfragen des Finanzamtes und erhalten Ihre Erstattung früher.