Bei einer Arbeitsunfรคhigkeit sind nur Beschรคftigungen erlaubt, die die Genesung nicht gefรคhrden. Nehmen wir an, Sie sind im Bรผrgergeld-Bezug. Sie haben wegen einer chronischen und nicht heilbaren Erkrankung langzeitig Arbeitsunfรคhigkeit bescheinigt und einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt.
Ist ein Minijob mรถglich?
Die Krankmeldung dient Ihnen vor allem dazu, wรคhrend der Laufzeit des Rentenantrags aus der Arbeitsvermittlung zu kommen. Kรถnnten Sie jetzt einem Minijob mit weniger als drei Stunden pro Tag nachgehen, ohne Ihre mรถgliche Rente aufs Spiel zu setzen? Das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Keine Vermittlung bei voller Erwerbsminderung
Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind, gelten Sie beim Jobcenter nicht als erwerbsfรคhig und kรถnnen also ab dem Zeitpunkt der Feststellung kein Bรผrgergeld mehr beziehen.
Die Rente stellt das jedoch nicht in Frage. Denn auch bei voller Erwerbsminderung dรผrfen und kรถnnen Sie weniger als drei Stunden pro Tag einer Erwerbsbeschรคftigung nachgehen.
Arbeiten trotz Arbeitsunfรคhigkeit
Eine รคrztlich bescheinigte Arbeitsunfรคhigkeit verbietet Ihnen nicht generell zu arbeiten. Wenn Sie sich fit fรผhlen, ist es erlaubt, eine Beschรคftigung auszuรผben: Krankschreibung ist eine รคrztliche Prognose und kein Arbeitsverbot. Allerdings kann der Arbeitgeber Sie nach Hause schicken, wenn er meint, dass Sie nicht gesund genug sind, um die Arbeit zu erfรผllen.
Letztlich kommt es auch darauf an, warum Sie krankgeschrieben sind. Mit Fieber und Grippe sollten Sie sich generell auskurieren und jegliche Arbeit erst dann wieder aufnehmen, wenn Sie komplett wieder auf den Beinen sind.
Bei einer Erkrankung, die Sie kรถrperlich einschrรคnkt (wie zum Beispiel eine Arthrose mit akuten Schmerzen) kรถnnen Sie zum Beispiel nicht handwerklich arbeiten. Wenn Sie es fรผr mรถglich halten, spricht allerdings nichts gegen Bรผrotรคtigkeit.
Im beschriebenen Fall werden Sie mit Ihrer chronischen Erkrankung sowieso nur Tรคtigkeiten als Minijob ausรผben, die Sie auch ausรผben kรถnnen. Insofern spricht die Krankschreibung nicht gegen die Beschรคftigung.
Kann es Probleme beim Rentenantrag geben?
Bei der Prรผfung einer Erwerbsminderung berรผcksichtigen die Gutachter sehr genau, welche Erwerbstรคtigkeit Sie tatsรคchlich ausรผben, denn dies ist der entscheidende Punkt dafรผr, wieviele Stunden pro Tag Sie arbeiten kรถnnen.
Ob Ihr Gutachter Ihre Tรคtigkeit in einem speziellen Minijob negativ einflieรen lรคsst, ist nicht vรถllig ausgeschlossen, allerdings unwahrscheinlich. Theoretisch denkbar wรคre zum Beispiel, dass er meint: statt eines Minijobs hรคtten Sie eine Rehabilitation versuchen sollen. Valide Grรผnde gibt es jedoch nicht dafรผr, dass eine geringfรผgige Beschรคftigung sich negativ auf Ihren Rentenantrag auswirkt.
Worauf mรผssen Sie achten?
Es gibt allerdings einen Punkt, den Sie dringend beachten mรผssen. Die Voraussetzung fรผr eine volle Erwerbsminderung ist, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen. Deshalb mรผssen Sie bei Ihrem Minijob unbedingt darauf achten, dass Sie -auch in Ausnahmen- diese tรคgliche Hรถchstzeit einhalten. Dadurch vermeiden Sie, dass der Gutachter vermuten kรถnnte, dass Sie รคnger als drei Stunden arbeiten kรถnnten, dies aber lediglich nicht wollen.
Kommt es auf die Art der Arbeit an?
Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass Sie generell weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, und das betrifft den gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt. Es geht also nicht nur um eine Einschrรคnkung in Ihrem gelernten Beruf. Umgekehrt schreiben die Kriterien fรผr eine Erwerbsminderung nicht vor, dass Sie in bestimmten Bereichen grundsรคtzlich nicht arbeiten dรผrfen.