Wo gibt es eine Weihnachtsbeihilfe für Bürgergeld-Bezieher?

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In wenigen Wochen beginnt die Weihnachtszeit. Für Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, ist diese Zeit besonders bedrückend. Im Regelsatz ist nicht einmal der Kauf eines Weihnachtsbaumes vorgesehen. Viele Betroffene fragen deshalb: Gibt es eine Weihnachtsbeihilfe? Zunächst die negative Antwort: Nein. Pauschale Weihnachtsbeihilfen sind im SGB II nicht vorgesehen.

Gibt es eine Weihnachtsbeihilfe?

Bis 2005 gab es in der Sozialhilfe eine Weihnachtsbeihilfe. Nur kleinere Kommunen wie Burghausen in Oberbayern haben in den letzten Jahren von sich aus eine kleine Weihnachtsbeihilfe an Bedürftige gezahlt.

Dies wurde von Jahr zu Jahr neu entschieden. Ob das auch in diesem Jahr in den wenigen Kommunen geschieht, ist ungewiss. Die absolute Mehrheit wird wieder auf sich allein gestellt sein.

Bürgergeld-Aufstocker: Weihnachtsgeld wird angerechnet

So mancher Aufstocker freut sich über das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Doch die Freude währt nicht lange. Gilt das Weihnachtsgeld als Aufstockung, wirkt sich das zusätzliche Einkommen mindernd auf den Anspruch auf Bürgergeld aus. Denn nach § 11 Absatz 3 SGB II werden einmalige Leistungen als Einkommen berücksichtigt.

Verteilung auf sechs Monate

Erhalten Aufstocker also Ende November Weihnachtsgeld, wird der Zufluss im Folgemonat mit den entsprechenden Freibeträgen verrechnet.

Aber: “Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.”

Seit dem 1. Juli 2023 tratt eine Neuregelung in Kraft, die wir wie folgt einmal vorrechnen:
Ab sind 20% des Bruttos von 100-1000€, sowie 10% des Bruttos von 1000-1200€ (mit Kind 1500€) frei.
Der maximale Freibetrag beträgt mit 100€ Grundfreibetrag
– 180€ 20% von 900€ (100-1000€)
– 20€ 10% von 200€ (1000-1200€)
– 30€ 10% von 300€ (1200-1500€) – nur mit Kind
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300€ / 330€ mit Kind

Ohne Kinder ist bei Brutto 1200€ der maximale Freibetrag von 300€ erreicht. Mit Kindern ist bei Brutto 1500€ der maximale Freibetrag von 330€ erreicht. Darüber gibt es keine Freibeträge mehr.

Erhält ein Aufstocker einmalig Weihnachtsgeld, durch das er aus dem Bürgergeldbezug herausfallen könnte, kann das zusätzliche Einkommen auf sechs Monate verteilt werden, damit Betroffene nicht aus dem Bürgergeld fallen.

Was passiert mit Geldgeschenken zu Weihnachten?

Noch vor einigen Jahren hat das Jobcenter Geldgeschenke über 50 Euro angerechnet. Nach großen Protesten und einer öffentlichen Debatte hat sich zumindest das geändert. Heute ist entscheidend, dass sich die einmaligen Zuwendungen in einem “angemessenen Rahmen” bewegen.

Geschenke spielen beim Bürgergeld nur dann eine Rolle, wenn sich die Verhältnisse des Empfängers “günstig auswirken”, so dass ein Anspruch auf Sozialleistungen nicht mehr gerechtfertigt wäre. So sind allgemeine Zuwendungen von Verwandten an minderjährige Kinder zu Weihnachten erlaubt. Dies gilt sowohl für Geld- als auch für Sachgeschenke wie z.B. ein Fahrrad.

Geldgeschenke an Kinder zu Weihnachten

Erhalten Kinder zu Weihnachten oder zum Geburtstag kleinere Geldgeschenke, müssen diese nicht gemeldet werden. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, diese Geldzuwendungen an Kinder nicht auf ein Konto zu überweisen. Denn Rückfragen wird es trotzdem geben. Nicht umsonst raten viele: „Nur Bares ist Wahres“.

Einziger Trost: Die höheren Regelsätze des Bürgergeldes für 2024 werden bereits am 29.12.2023 ausgezahlt. Eine Übersicht über die neuen Regelleistungen finden Sie hier.

Hier gibt es eine Weihnachtsbeihilfe für Bürgergeld und Sozialhilfe Bezieher

Bis zum jetztigen Zeitpunkt sind unsere folgende Weihnachtsbeihilfe-Aktionen bekannt:

1. Die Stadt Burghausen unterstützt seine bedürftigen Bürgerinnen und Bürger mit einer Weihnachtsbeihilfe, sofern sie sich nicht mehr selbst aus ihrer finanziellen Not befreien können. Auch Kinder, die Sozialhilfe erhalten, bekommen Weihnachtsbeihilfe.

2. Die Deutsche Aids Stiftung gewährt HIV-Infizierten eine kleine Weihnachtsbeihilfe auf Antrag. Dieser ist hier zu finden. Die Weihnachtsbeihilfe wird ausschließlich für minderjährige Kinder von HIV-Infizierten und an AIDS erkrankten Menschen gewährt.

3. Aus der Stiftung der Eheleute Dr. Heinrich und Margarete Schwalb, Hettenleidelheim können
Einwohner der Ortsgemeinde Hettenleidelheim eine Weihnachtsbeihilfe erhalten.

4. Der Verein “Sanktionsfrei” hatte in den letzten 3 Jahren eine Weihnachtsbonus Aktion durchgeführt. Ob in diesem Jahr wieder eine solche Aktion durchgeführt wird, ist wahrscheinlich, aber steht noch nicht fest.

Wenn Sie weitere Weihnachtsaktionen oder Beihilfen aus ihren Städten und Landkreisen kennen, schreiben Sie uns! Wir erweitern dann die Liste.

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