Steigende Kosten im Pflegeheim – Wohngeld als Unterstützung möglich

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Die Heimkosten steigen, und viele Betroffene haben Probleme, die laufenden Zahlungen zu decken. Was viele allerdings nicht wissen: Auch wenn Sie in einem Pflegeheim leben, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Sozialleistung Wohngeld.

Was sind die Voraussetzungen, um Wohngeld im Pflegeheim zu bekommen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die zwar aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt finanzieren können, nicht aber die Wohnkosten.

Bei Erwerbseinkommen bedeutet das, dass Betroffene zwar über dem Existenzminimum liegen, aber deutlich unter dem Durchschnittsverdienst. Bei Menschen, die im Pflegeheim leben, geht es vor allem um das Vermögen, das Ihnen zur Verfügung steht.

Liegt dieses unter 60.000 Euro, dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Wohngeld.

Auch das Jahreseinkommen darf nicht zu hoch sein, und bei Menschen mit Schwerbehinderung wird der Freibetrag berücksichtigt.

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Wann können Sie kein Wohngeld erwarten?

Kein Wohngeld erhalten Sie, wenn Ihr Vermögen und / oder Einkommen über der gesetzten Grenze liegt, oder wenn Sie Sozialhilfe erhalten. Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung und wird ausgezahlt, wenn andere Leistungen nicht in Frage kommen.

Die Leistung der Sozialhilfe bei Heimunterbringung heißt Hilfe zur Pflege.

In der Sozialhilfe sind Wohnkosten enthalten, und deshalb gibt es hier kein (zusätzliches) Wohngeld. Wohngeld ist viel mehr als Sozialleistung gerade für diejenigen vorgesehen, die sich zwar noch den Lebensunterhalt selbst finanzieren können, nicht aber die Wohnkosten.

Es soll gerade verhindern, dass Menschen in die Sozialhilfe (oder bei Erwerbsfähigen ins Bürgergeld) geraten.

Wie hoch ist das Wohngeld bei Heimunterbringung?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen und nach den Mietkosten im Pflegeheim. Eine feste Größe gibt es nicht, denn die regionalen Kosten sind sehr unterschiedlich. Wohngeld für die Pflege wird immer nach dem vor Ort höchsten Wert berechnet.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, können Sie auf der Seite wohngeld.org Ihren Anspruch in einem Wohngeldrechner errechnen.

Bei wem beantragen Sie Wohngeld?

Zuständig für das Wohngeld ist die Wohngeldstelle der Gemeinde, in der das Heim liegt. Dort bekommen Sie den Antrag. In einigen Bundesländern gibt es sogar einen besonderen „Wohngeldantrag für Heimbewohner“. Die Heimleitung bestätigt darin die Angaben zum Wohnraum und den Wohnkosten.

Die zuständige Wohngeldstelle können Sie hier finden:
https://verwaltung.bund.de/portal/

Was muss der Antrag enthalten?

Dem vollständig ausgefüllten Antrag müssen Sie weitere Dokumente beifügen. Dazu gehören Nachweise des Einkommens wie Kontoauszüge oder gültige Rentenbescheide, Vermögensnachweise, wenn vorhanden, ein Schwerbehindertenausweis, und auch sonstige Einnahmen müssen Sie angeben.

Stellt ein Bevollmächtigter den Antrag, dann muss dieser eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht beilegen.

Wie lange gilt Wohngeld?

Wohngeld wird generell für zwölf Monate bewilligt, und wenn Sie nach Ablauf dieser Frist die Leistung weiter benötigen, dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle sind verpflichtet, Sie umfassend über alle Fragen des Wohngeldes zu beraten und helfen Ihnen, wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrags haben.

Wenn die Angaben vollständig und alle erforderlichen Nachweise erbracht sind, dann geht die Bearbeitung des Antrags zügig. Auch wenn es noch Fragen gibt, und die Bearbeitung deshalb länger dauert, ist das für sie kein Nachteil.

Denn, wenn ein Anspruch auf Wohngeld besteht, dann gilt dieser ab dem Monat, in dem sie den Antrag gestellt haben, und nicht erst nach der Bearbeitung.