Bei der Hinterbliebenenrente gilt ein sogenanntes Sterbevierteljahr. Diese Regelung berücksichtigt, dass der Tod des Lebenspartners nicht nur eine emotionale Krise bedeutet, sondern häufig auch mit finanziellen Schwierigkeiten verbunden ist.
Bezog der verstorbene Partner bereits eine Rente, dann ist ein Vorschuss möglich, um diese harte Zeit zu überbrücken. Diesen können Sie beim Renten-Service der Deutschen Post beantragen.
Wie hoch ist der Vorschuss?
Der Vorschuss entspricht der dreimaligen Rente in Höhe des Sterbemonats, und diese wird vorab ausgezahlt. Mögliche Einkünfte des Hinterbliebenen werden für diese drei Monate des Sterbevierteljahres nicht angerechnet und keine Steuern abgezogen.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden erst mit dem Bescheid über die Witwen- oder Witwerrente berechnet und bei Pflichtversicherten abgeführt.
Müssen Sie einen Rentenantrag stellen?
Der Antrag auf den Vorschuss beim Rentenservice der Deutschen Post entbindet Sie nicht von der Pflicht, auch bei dem Träger der Rentenversicherung einen formellen Antrag auf die Hinterbliebenenrente zu stellen.
Wenn dieser bewilligt ist, dann wird der bereits geleistete Vorschuss mit den Rentenzahlungen verrechnet.
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Die Witwenrente folgt auf das Sterbevierteljahr
Die Auszahlung der Witwenrente erfolgt also nicht automatisch nach dem Sterbevierteljahr. Allerdings kann sie erst ausgezahlt werden, wenn das Sterbevierteljahr vorbei ist und damit auch die in diesen ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners gültigen Sonderbedingungen wie die volle Zahlung von dessen Rente ohne Anrechnung der Einkünfte des Hinterbliebenen.
Müssen Hinterbliebene persönlich das Sterbevierteljahr beantragen?
Nein, häufig gehört der Antrag für das Sterbevierteljahr zum Service des Bestatters. Dessen Aufgaben bestehen unter anderem darin, in der ersten Trauerphase den Hinterbliebenen formelle Arbeiten und Organisation rund um den Todesfall abzunehmen.
Wer hat Anspruch auf das Sterbevierteljahr?
Ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr besteht ausschließlich für Ehepartner, Ehepartnerin oder Hinterbliebene einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Beziehungspartner, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, haben keinen Anspruch und auch nicht Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder.
Wann gibt es keinen Vorschuss?
Den Vorschuss für das Sterbevierteljahr vom Rentenservice der Deutschen Post gibt es nur, wenn der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente außer Frage steht. Das bedeutet: Sie müssen mit dem verstorbenen Partner mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen gewesen sein.
Wenn die Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft kürzer als ein Jahr bestand, muss zunächst entschieden werden, ob eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden kann. Alternativ ist zu klären, ob es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelte, die die Partner eingegangen sind, damit der oder die Hinterbliebene Witwen- oder Witwerrente bezieht.
Bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Tod kann eine Versorgungsehe auch dann ausgeschlossen werden, wenn die Partner weniger als ein Jahr verheiratet waren. Dies gilt zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall.




