Zum 1. Juli 2024 treten wichtige Änderungen für die Berechnung von Witwenrenten in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Freibeträge, die für die Anrechnung von Einkommen relevant sind. In diesem Beitrag erklären wir die neuen Regelungen und was sie für Betroffene bedeuten.
Inhaltsverzeichnis
Was sind die neuen Freibeträge bei der Witwenrente ab Juli 2024?
Die Freibeträge für Witwen- und Witwerrenten werden zum 1. Juli 2024 bundesweit angehoben. Der allgemeine Freibetrag erhöht sich auf 1038,50 € monatlich.
Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Witwen und Witwer, die Kinder haben, die noch eine Waisenrente erhalten. Dieser zusätzliche Freibetrag beträgt dann 220,19 € pro Kind.
Warum sind diese Freibeträge wichtig?
Die Freibeträge sind wichtig, da die volle Witwen- oder Witwerrente nur dann ausgezahlt wird, wenn das Einkommen der hinterbliebenen Person diese Freibeträge nicht überschreitet. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Wie wird das Einkommen zur Berechnung der Rente herangezogen?
Entscheidend für die Anrechnung ist das Nettoeinkommen, also das Einkommen nach Abzug von Steuern und Beiträgen. In der Praxis berechnet die Rentenversicherung jedoch nicht das tatsächliche Nettoeinkommen, sondern ein fiktives Nettoeinkommen. Dieses wird anhand von Pauschalwerten aus dem Bruttoverdienst ermittelt.
Welche Pauschalwerte werden verwendet?
Die Rentenversicherung kürzt das Bruttoeinkommen um festgelegte Prozentsätze, die im Gesetz verankert sind. Diese Prozentsätze variieren je nach Art des Einkommens:
Reguläres Arbeitsentgelt aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird pauschal um 40 % gekürzt.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden pauschal um 14 % gekürzt, sofern der Rentenbeginn im Jahr 2011 oder später liegt.
Lesen Sie auch:
– Witwenrente: Das ändert sich bei der Rente ab dem 1. Juli 2024
– Rentenabfindung wenn die Witwenrente wegfällt
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Um die Berechnung zu verdeutlichen, betrachten wir folgendes Beispiel: Eine Witwe hat ein Bruttoarbeitsentgelt von 1550 €. Nach Abzug des pauschalen Kürzungsfaktors von 40 % ergibt sich ein fiktives Nettoeinkommen von 930 €. Da dieser Betrag unter dem neuen Freibetrag von 1038,50 € liegt, wird die Witwenrente in voller Höhe gezahlt.
Hat die Witwe zusätzlich eine gesetzliche Rente mit einem Bruttobetrag von 1200 €, wird diese Rente um 14 % gekürzt, was ein fiktives Nettoeinkommen von 1032 € ergibt. Auch hier liegt das Einkommen knapp unter dem Freibetrag, sodass die Witwenrente nicht gekürzt wird.
Was passiert, wenn das Einkommen den Freibetrag bei der Witwenrente überschreitet?
Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen, etwa unterschiedliche Anrechnungsmodalitäten für verschiedene Einkommensarten und eventuelle Sonderregelungen.
Welche Besonderheiten sind zu berücksichtigen?
Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente gibt es verschiedene Sonderregelungen. Zum Beispiel können einmalige Zahlungen wie Abfindungen oder Erbschaften unter bestimmten Umständen anders behandelt werden als laufende Einkünfte. Auch regionale Unterschiede können eine Rolle spielen, da einige Bundesländer spezielle Regelungen haben können.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.