Volle EM-Rente durch Arbeitsmarktrente auch bei teilweiser Erwerbsminderung

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Kennen Sie die Arbeitsmarktrente? Sie ist gar nicht so selten, aber dennoch vielen Anspruchsberechtigten unbekannt. Deshalb nehmen wir uns dieses Themas einmal an. Denn selbst die Informationen der Deutschen Rentenversicherung sind oft eher spรคrlich.

Volle EM-Rente durch Arbeitsmarktrente

Die Arbeitsmarktrente ist eine Sonderform der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), die trotz fehlender gesundheitlicher Voraussetzungen eine volle Auszahlung ermรถglicht. Wer eine Arbeitsmarktrente bezieht, bekommt die volle EM-Rente ausgezahlt, obwohl er oder sie “nur” teilweise erwerbsgemindert sind.

Christian Schultz vom SoVD Schleswig-Holstein rรคt: “Bei halber EM-Rente ohne Teilzeitjob sollten Sie sich bei der Rentenversicherung melden. Es kann sein, dass Ihnen eine Arbeitsmarktrente zusteht.” Das geschieht, obwohl die gesundheitlichen Voraussetzungen fรผr die EM-Rente nicht ganz zu den regulรคren Bestimmung passen.

Was ist die Arbeitsmarktrente?

Die Arbeitsmarktrente unterscheidet sich von der regulรคren Erwerbsminderungsrente. Normalerweise erhรคlt man eine volle EM-Rente nur, wenn ein offizieller Gutachter der Rentenversicherung ein Restleistungsvermรถgen von unter drei Stunden pro Tag feststellt.

Die Arbeitsmarktrente hingegen ermรถglicht eine volle Auszahlung, selbst wenn das Restleistungsvermรถgen einen Job auszรผben, zwischen drei und sechs Stunden tรคglich liegt. Dies ist mรถglich, wenn die Betroffenen keine geeignete Teilzeitstelle findet.

Die volle Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt: Was Versicherte wissen sollten

Wenn weder die Bundesagentur fรผr Arbeit noch die Rentenversicherung es schaffen, einem Versicherten innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln, wird der Arbeitsmarkt als verschlossen angesehen.

In diesem Fall muss die teilweise Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) als volle EM-Rente gewรคhrt werden. Aktuell gilt in Deutschland die Rechtsanwendung, dass der Teilzeitarbeitsmarkt aufgrund der ungรผnstigen Arbeitsmarktlage als verschlossen gilt.

Achtung: Wenn ein Versicherter seinen Teilzeitjob aufgibt, um รผber die teilweise EM-Rente die volle EM-Rente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes zu erlangen, wird dies nicht anerkannt.

In solchen Fรคllen gilt der Arbeitsmarkt als nicht verschlossen! Das bedeutet, dass der Versicherte keinen Anspruch auf die volle EM-Rente hat, wenn er seinen Teilzeitjob freiwillig aufgibt.

Warum ist die Arbeitsmarktrente immer befristet?

Ein wesentlicher Aspekt der Arbeitsmarktrente ist, dass sie immer befristet ist. Im Gegensatz zu unbefristeten EM-Renten wird die Arbeitsmarktrente nur fรผr eine bestimmte Zeitspanne bewilligt.

Diese Befristung kann nur enden, wenn die Arbeitsmarktrente in eine regulรคre Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird oder wenn sich die gesundheitliche Situation des Betroffenen verbessert. Dies bedeutet, dass die Betroffenen regelmรครŸig ihre Anspruchsberechtigung รผberprรผfen lassen mรผssen, was eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt.

Noch einmal zusammengefasst: Im Gegensatz zu anderen Erwerbsminderungsrenten wird die Arbeitsmarktrente immer nur fรผr einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Dies geschieht aus mehreren Grรผnden:

รœberprรผfung der Arbeitsmarktsituation: Die Befristung ermรถglicht es der Rentenversicherung, regelmรครŸig zu รผberprรผfen, ob sich die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt geรคndert haben und ob es nun passende Teilzeitstellen gibt.

Gesundheitszustand: Es besteht die Mรถglichkeit, dass sich der Gesundheitszustand des Rentenempfรคngers verbessert und er wieder voll erwerbsfรคhig wird.

Was passiert in den ersten sechs Monaten?

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Arbeitsmarktrente mit einem zeitlichen Verzug einhergeht.

Um eine Arbeitsmarktrente zu erhalten, muss zunรคchst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt werden. Dies geschieht aufgrund des Restleistungsvermรถgens von drei bis sechs Stunden pro Tag.

In den ersten sechs Monaten nach dieser Feststellung erhalten die Betroffenen jedoch nur die halbe EM-Rente.

Erst nach Ablauf dieser Frist, wenn weiterhin keine geeignete Teilzeitstelle gefunden wurde, haben sie Anspruch auf die volle Rente.

Zusammengefasst:
Die Zahlung der Arbeitsmarktrente erfolgt nicht sofort. Um eine Arbeitsmarktrente zu erhalten, muss man zunรคchst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt bekommen. Dies setzt voraus, dass das Restleistungsvermรถgen zwischen drei und sechs Stunden tรคglich liegt.

Sechs Monate Wartezeit: In den ersten sechs Monaten nach der Feststellung der teilweisen Erwerbsminderung wird nur eine halbe EM-Rente gezahlt. Dies soll dem Empfรคnger die Mรถglichkeit geben, eine passende Teilzeitstelle zu finden.

Voller Rentenanspruch: Wenn nach diesen sechs Monaten keine geeignete Teilzeitstelle gefunden wurde, kann der Empfรคnger die volle Rente erhalten, die sogenannte Arbeitsmarktrente.

Warum sollten Sie Ihre Ansprรผche in Erinnerung bringen?

Die Rentenversicherung prรผft normalerweise automatisch, ob nach sechs Monaten ein Anspruch auf die Arbeitsmarktrente besteht. Trotzdem ist es wichtig, aktiv zu bleiben und seine Ansprรผche in Erinnerung zu bringen.

Falls die Rentenversicherung nicht automatisch die volle EM-Rente gewรคhrt, sollten Betroffene sich selbststรคndig bei der Rentenversicherung melden.

Dies gilt insbesondere dann, wenn sie lรคnger als sechs Monate vergeblich eine Teilzeitstelle gesucht haben. Neben der Rente kรถnnen auch halbes Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen werden, je nach individueller Situation.

Wichtig ist aktiv zu bleiben und die Rentenversicherung an Ihre Ansprรผche zu erinnern. Die Rentenversicherung prรผft zwar automatisch, ob nach sechs Monaten ein Anspruch auf die Arbeitsmarktrente besteht, doch dies geschieht nicht immer lรผckenlos.

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Erwerbsminderungsrente: Das sind die Fangfragen der Gutachter

Alternative Leistungen

Neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kรถnnen auch andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld in Frage kommen, je nach individueller Situation.

Die Hรถhe der Rente wegen verminderter Erwerbsfรคhigkeit

Die Hรถhe der Rente wegen verminderter Erwerbsfรคhigkeit richtet sich immer nach den zurรผckgelegten Versicherungszeiten. Der Bezug von Bรผrgergeld oder anderen sozialen Leistungen hat keine Auswirkungen auf die Rentenhรถhe.

Fรผr Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die arbeitslos gemeldet sind, gilt derzeit der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen.

Bei Versicherten, die noch in einem Beschรคftigungsverhรคltnis stehen, bedarf es einer individuellen Prรผfung, ob der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt.

Ist der gleichzeitige Bezug von Bรผrgergeld mรถglich?

Der Bezug einer Arbeitsmarktrente schlieรŸt nicht grundsรคtzlich einen Bezug von Bรผrgergeld aus.

Nur aufgrund der Tatsache, dass ein Bรผrger eine Arbeitsmarktrente wegen einer Erwerbsunfรคhigkeit bezieht, dรผrfen Jobcenter nicht daraus schlieรŸen, dass der Betroffene aufgrund einer vorรผbergehenden Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Bรผrgergeld hat, wie auch das Bundessozialgericht (AZ: B 14 AS 42/08 R) urteilte.

Das Jobcenter ist jedoch dazu verpflichtet, die Arbeitsmarktlage fรผr den Bezieher einer Arbeitsmarktrente stรคndig zu prรผfen und auch eigene Vermittlungsbemรผhungen im Rahmen der gesundheitlichen Einschrรคnkungen zu fordern.

Fazit

Die Arbeitsmarktrente ist ein wichtiger, aber oft unbekannter Teil des deutschen Rentensystems. Sie bietet eine finanzielle Absicherung fรผr Betroffene, deren Restleistungsvermรถgen zwischen drei und sechs Stunden tรคglich liegt, die aber keine geeignete Teilzeitstelle finden und damit der Arbeitsmarkt faktisch verschlossen ist.

Versicherte sollten sich darรผber im Klaren sein, dass der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt strengen Regelungen unterliegt.

Die bestehenden Beschรคftigungsverhรคltnisse sollten nicht vorschnell aufgeben werden, da dies den Anspruch auf die volle EM-Rente negativ beeinflussen kann.

Gesetzeslage

ยง 43 Abs. 3 SGB VI und ยง 43 Abs. 2 Satz 2 SGB 6