Wieviel Rente werde ich später einmal beziehen? Ganze Tabelle

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Wer heute arbeitet, fragt sich, wie viel Rente er oder sie einmal beziehen werden. Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang zum Durchschnittseinkommen gearbeitet haben, erhalten aktuell eine Bruttorente von etwa 1.770 Euro.

Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicher Steuern, bleibt den meisten Rentnern eine Nettorente von rund 1.300 Euro.

Rentenungleichheit: Regionale Unterschiede und niedrigere Renten im Osten

Ein wichtiger Faktor für die Höhe der Rente sind regionale Unterschiede in Deutschland. Besonders in Ostdeutschland sind viele Vollzeitbeschäftigte von Renten unter 1.300 Euro betroffen. Während bundesweit etwa jeder dritte Vollzeitbeschäftigte nach einem langen Arbeitsleben auf eine solche Rente angewiesen ist, betrifft dies im Osten fast jeden zweiten Beschäftigten.

Bei 40 Versicherungsjahren haben etwa 9,3 Millionen Menschen Anspruch auf eine Rente unterhalb dieser Marke, sofern ihr Verdienst während des gesamten Erwerbslebens konstant auf heutigem Niveau geblieben ist. Die Höhe der ausgezahlten Rente bemisst sich an den angesammelten Rentenpunkten.

Das Renteneintrittsalter: Regelungen und Abschläge

Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Versicherte, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, können jedoch ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Je nach Geburtsjahrgang liegt der frühestmögliche Renteneintritt zwischen dem 64. und 65. Lebensjahr.

Personen, die 1964 oder später geboren wurden, müssen allerdings bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um die volle Rente zu erhalten, auch wenn sie 35 Beitragsjahre erreicht haben.

Rentenpunkte: Was sind sie wert?

Der Wert eines Rentenpunkts wird jährlich neu festgelegt und zum 1. Juli angepasst. 2024 beträgt der Wert eines Rentenpunkts sowohl im Osten als auch im Westen 39,32 Euro. Diese Harmonisierung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland erfolgte schrittweise und wurde erst 2024 abgeschlossen. Noch im Jahr 2022 lag der Rentenwert in den alten Bundesländern bei 36,02 Euro, während er in den neuen Bundesländern 35,52 Euro betrug.

Die Entwicklung der Rentenwerte in den vergangenen Jahren zeigt eine stetige Anpassung, die jedoch immer noch die Lohnunterschiede in den beiden Regionen widerspiegelt. Zum Beispiel lag der Rentenwert im Westen 2016 bei 30,45 Euro und im Osten bei 28,66 Euro. Diese Diskrepanz wurde durch die Rentenreform allmählich ausgeglichen.

Jahres­ge­halt
Renten­punkte alte Bundes­länder
Renten­punkte neue Bundes­länder
20.000 EUR
0,4409 0,4471
30.000 EUR
0,6614 0,6707
40.000 EUR
0,8819 0,8942
44.732 EUR
0,9862 1
45.358 EUR
1 1,014
50.000 EUR
1,1023 1,1178
60.000 EUR
1,3228 1,3413
70.000 EUR
1,5433 1,5649
80.000 EUR
1,7637 1,7884

Durchschnittsentgelte zur Berechnung von Rentenpunkten

Um die Rentenpunkte zu berechnen, ist das jährliche Durchschnittsentgelt entscheidend. Dabei wird zwischen Ost- und Westdeutschland unterschieden. Nur wer das Durchschnittseinkommen erzielt, erhält genau einen Rentenpunkt pro Jahr. Liegt das Einkommen darunter, wird entsprechend weniger gutgeschrieben. Umgekehrt erhalten Versicherte mit einem höheren Einkommen mehr Rentenpunkte.

Durchschnittsentgelte 2002 – 2014

Alte Bundes­länder
Neue Bundes­länder
2024 45.358 EUR*
44.732 EUR*
2023 43.142 EUR*
41.967 EUR*
2022 42.053 EUR
40.358 EUR
2021 40.463 EUR
38.317 EUR
2020 39.167 EUR
36.605 EUR
2019 39.301 EUR
36.256 EUR
2018 38.212 EUR
33.700 EUR
2017 37.077 EUR
32.598 EUR
2016 36.187 EUR
31.701 EUR
2015 35.363 EUR
30.745 EUR
2014 34.514 EUR
29.588 EUR
2013 33.659 EUR
28.617 EUR
2012 33.002 EUR
28.003 EUR
2011 32.100 EUR
27.342 EUR
2010 31.144 EUR
26.560 EUR
2009 30.506 EUR
26.047 EUR
2008 30.625 EUR
25.829 EUR
2007 29.951 EUR
25.294 EUR
2006 29.494 EUR
24.938 EUR
2005 29.202 EUR
24.691 EUR
2004 29.060 EUR
24.355 EUR
2003 28.938 EUR
24.230 EUR

Sonderregelungen: Rentenpunkte für nicht erwerbstätige Zeiten

Auch wenn man nicht durchgehend erwerbstätig war, gibt es bestimmte Zeiten, für die Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Kindererziehungszeiten
  • Wehrdienst oder Zivildienst
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Berufliche Ausbildung
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Bezug von Sozialleistungen
  • Häusliche Pflege

Diese Zeiten können den Rentenanspruch erheblich beeinflussen. Versicherte werden ab dem 43. Lebensjahr von der Rentenversicherung aufgefordert, eine Kontenklärung durchzuführen. Diese ermöglicht es, den bisherigen Versicherungsverlauf zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende Zeiten wie Kindererziehungsjahre nachzumelden.

Viele Versicherte erreichen keine 45 Beitragsjahre

Obwohl die Berechnungen oft auf 45 Beitragsjahre ausgelegt sind, schaffen viele Versicherte in der Realität nicht, diese Zahl zu erreichen. Männer im Westen kamen Ende 2022 im Durchschnitt auf 40,6 Beitragsjahre, während Frauen nur 29,3 Jahre vorweisen konnten.

In den neuen Bundesländern sieht es etwas besser aus: Hier erreichten Männer im Schnitt 44,3 Jahre, Frauen 41,8 Jahre.

Dies zeigt, dass selbst bei durchgehender Erwerbstätigkeit häufig nicht die vollen 45 Jahre erreicht werden, was sich negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Abzüge von der Bruttorente: Sozialabgaben und Steuern

Die Bruttorente ist nicht der Betrag, den Rentner letztlich erhalten. Von der Rente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Zudem sind auch Rentner steuerpflichtig, wenn ihr Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.

Im Jahr 2024 beträgt dieser Freibetrag 11.604 Euro pro Jahr. Überschreitet die Rente und andere Einkünfte diesen Betrag, müssen Steuern gezahlt werden. So muss bei einer Rente von 1.500 Euro monatlich mit Abzügen für die Krankenversicherung und gegebenenfalls Steuern gerechnet werden.