Wer heute arbeitet, fragt sich, wie viel Rente er oder sie einmal beziehen werden. Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang zum Durchschnittseinkommen gearbeitet haben, erhalten aktuell eine Bruttorente von etwa 1.770 Euro.
Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicher Steuern, bleibt den meisten Rentnern eine Nettorente von rund 1.300 Euro.
Inhaltsverzeichnis
Rentenungleichheit: Regionale Unterschiede und niedrigere Renten im Osten
Ein wichtiger Faktor für die Höhe der Rente sind regionale Unterschiede in Deutschland. Besonders in Ostdeutschland sind viele Vollzeitbeschäftigte von Renten unter 1.300 Euro betroffen. Während bundesweit etwa jeder dritte Vollzeitbeschäftigte nach einem langen Arbeitsleben auf eine solche Rente angewiesen ist, betrifft dies im Osten fast jeden zweiten Beschäftigten.
Bei 40 Versicherungsjahren haben etwa 9,3 Millionen Menschen Anspruch auf eine Rente unterhalb dieser Marke, sofern ihr Verdienst während des gesamten Erwerbslebens konstant auf heutigem Niveau geblieben ist. Die Höhe der ausgezahlten Rente bemisst sich an den angesammelten Rentenpunkten.
Das Renteneintrittsalter: Regelungen und Abschläge
Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Versicherte, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, können jedoch ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Je nach Geburtsjahrgang liegt der frühestmögliche Renteneintritt zwischen dem 64. und 65. Lebensjahr.
Personen, die 1964 oder später geboren wurden, müssen allerdings bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um die volle Rente zu erhalten, auch wenn sie 35 Beitragsjahre erreicht haben.
Rentenpunkte: Was sind sie wert?
Der Wert eines Rentenpunkts wird jährlich neu festgelegt und zum 1. Juli angepasst. 2024 beträgt der Wert eines Rentenpunkts sowohl im Osten als auch im Westen 39,32 Euro. Diese Harmonisierung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland erfolgte schrittweise und wurde erst 2024 abgeschlossen. Noch im Jahr 2022 lag der Rentenwert in den alten Bundesländern bei 36,02 Euro, während er in den neuen Bundesländern 35,52 Euro betrug.
Die Entwicklung der Rentenwerte in den vergangenen Jahren zeigt eine stetige Anpassung, die jedoch immer noch die Lohnunterschiede in den beiden Regionen widerspiegelt. Zum Beispiel lag der Rentenwert im Westen 2016 bei 30,45 Euro und im Osten bei 28,66 Euro. Diese Diskrepanz wurde durch die Rentenreform allmählich ausgeglichen.
Jahresgehalt
|
Rentenpunkte alte Bundesländer |
Rentenpunkte neue Bundesländer
|
20.000 EUR
|
0,4409 | 0,4471 |
30.000 EUR
|
0,6614 | 0,6707 |
40.000 EUR
|
0,8819 | 0,8942 |
44.732 EUR
|
0,9862 | 1 |
45.358 EUR
|
1 | 1,014 |
50.000 EUR
|
1,1023 | 1,1178 |
60.000 EUR
|
1,3228 | 1,3413 |
70.000 EUR
|
1,5433 | 1,5649 |
80.000 EUR
|
1,7637 | 1,7884 |
Durchschnittsentgelte zur Berechnung von Rentenpunkten
Um die Rentenpunkte zu berechnen, ist das jährliche Durchschnittsentgelt entscheidend. Dabei wird zwischen Ost- und Westdeutschland unterschieden. Nur wer das Durchschnittseinkommen erzielt, erhält genau einen Rentenpunkt pro Jahr. Liegt das Einkommen darunter, wird entsprechend weniger gutgeschrieben. Umgekehrt erhalten Versicherte mit einem höheren Einkommen mehr Rentenpunkte.
Durchschnittsentgelte 2002 – 2014
Alte Bundesländer
|
Neue Bundesländer
|
|
2024 | 45.358 EUR* |
44.732 EUR*
|
2023 | 43.142 EUR* |
41.967 EUR*
|
2022 | 42.053 EUR |
40.358 EUR
|
2021 | 40.463 EUR |
38.317 EUR
|
2020 | 39.167 EUR |
36.605 EUR
|
2019 | 39.301 EUR |
36.256 EUR
|
2018 | 38.212 EUR |
33.700 EUR
|
2017 | 37.077 EUR |
32.598 EUR
|
2016 | 36.187 EUR |
31.701 EUR
|
2015 | 35.363 EUR |
30.745 EUR
|
2014 | 34.514 EUR |
29.588 EUR
|
2013 | 33.659 EUR |
28.617 EUR
|
2012 | 33.002 EUR |
28.003 EUR
|
2011 | 32.100 EUR |
27.342 EUR
|
2010 | 31.144 EUR |
26.560 EUR
|
2009 | 30.506 EUR |
26.047 EUR
|
2008 | 30.625 EUR |
25.829 EUR
|
2007 | 29.951 EUR |
25.294 EUR
|
2006 | 29.494 EUR |
24.938 EUR
|
2005 | 29.202 EUR |
24.691 EUR
|
2004 | 29.060 EUR |
24.355 EUR
|
2003 | 28.938 EUR |
24.230 EUR
|
Sonderregelungen: Rentenpunkte für nicht erwerbstätige Zeiten
Auch wenn man nicht durchgehend erwerbstätig war, gibt es bestimmte Zeiten, für die Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Dazu zählen unter anderem:
- Kindererziehungszeiten
- Wehrdienst oder Zivildienst
- Bundesfreiwilligendienst
- Berufliche Ausbildung
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Bezug von Sozialleistungen
- Häusliche Pflege
Diese Zeiten können den Rentenanspruch erheblich beeinflussen. Versicherte werden ab dem 43. Lebensjahr von der Rentenversicherung aufgefordert, eine Kontenklärung durchzuführen. Diese ermöglicht es, den bisherigen Versicherungsverlauf zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende Zeiten wie Kindererziehungsjahre nachzumelden.
Viele Versicherte erreichen keine 45 Beitragsjahre
Obwohl die Berechnungen oft auf 45 Beitragsjahre ausgelegt sind, schaffen viele Versicherte in der Realität nicht, diese Zahl zu erreichen. Männer im Westen kamen Ende 2022 im Durchschnitt auf 40,6 Beitragsjahre, während Frauen nur 29,3 Jahre vorweisen konnten.
In den neuen Bundesländern sieht es etwas besser aus: Hier erreichten Männer im Schnitt 44,3 Jahre, Frauen 41,8 Jahre.
Dies zeigt, dass selbst bei durchgehender Erwerbstätigkeit häufig nicht die vollen 45 Jahre erreicht werden, was sich negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.
Abzüge von der Bruttorente: Sozialabgaben und Steuern
Die Bruttorente ist nicht der Betrag, den Rentner letztlich erhalten. Von der Rente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Zudem sind auch Rentner steuerpflichtig, wenn ihr Einkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.
Im Jahr 2024 beträgt dieser Freibetrag 11.604 Euro pro Jahr. Überschreitet die Rente und andere Einkünfte diesen Betrag, müssen Steuern gezahlt werden. So muss bei einer Rente von 1.500 Euro monatlich mit Abzügen für die Krankenversicherung und gegebenenfalls Steuern gerechnet werden.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.