Wieviel Netto-Rente bleibt noch von der Brutto-Rente übrig?

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Wer eine Rente erhält muss Steuern und Versiicherungen zahlen. Bei einer Bruttorente entfallen rund 11 Prozent auf Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt 11,15 Prozent bei Versicherten mit Kindern und 11,5 Prozent bei kinderlosen Versicherten. Dabei haben Rentner/innen die freie Wahl, welche Krankenkasse sie nutzen.

Kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Im Unterschied zum Arbeitsleben zuvor müssen Renter/innen keine Beiträge mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. In der Regel zahlen Rentner/innen auch nicht mehr in die Rentenversicherung ein.

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?

Der Krankenversicherungsbetrag liegt bei 14,6 Prozent, dabei wird dieser aber mit der Rentenversicherung aufgeteilt. Die Betroffenen zahlen nur noch einen Versichertenanteil von 7,3 Prozent.

Der individuelle Zusatzbeitrag

Auch der individuelle Zusatzbeitrag, den die jeweiligen Krankenkassen erheben wird mit der Rentenversicherung aufgeteilt. Dieser liegt im Schnitt bei 1,6 Prozent, so dass die Betroffenen 0,8 Prozent selbst zahlen müssen.

Volle Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung müssen Rentner/innen hingegen in voller Höhe selbst übernehmen. Dieser Beitrag liegt bei 3,05 Prozent, bei Kinderlosen sogar bei 3,4 Prozent.

Wer gilt als Versicherter mit Kind?

Für den in der Pflegeversicherung definierten Status als Versicherter mit Kind ist es unerheblich, wie alt ihre Kinder sind. Im Gegensatz zu anderen Sozilalleistungen spielt es keine Rolle, ob für die Kinder der Betroffenen noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht – oder nicht.

Wann spielt Adoption bei der Rente eine Rolle?

Für den Status als Versicherte mit Kind spielt es erst einmal keine Rolle, ob es sich um leibliche Kinder oder um die Kinder des Ehepartners / der Ehepartnerin handelt. Indessen müssen Stief – oder Adoptiveleltern dann denselben Zuschlag wie Kinderlose zahlen, wenn das Kind bei der Adoption (oder Ehe) bereits volljährig war, und / oder die Altersgrenze für die betragsfreie Familienversicherung überschritten hatte. Auch ein Stiefkind, das nie im gemeinsamen Haushalt der jeweiligen Rentner/innen lebte, wird nicht gezählt.

Wie werden die Versicherungsbeiträge bei der Rente abgerechnet?

Pflichtversicherten Rentner/innen zieht die Rentenversicherung die Beiträge von der Rente ab und zahlt sie an die Sozialkassen. Freiwillig Versicherte bezahlen hingegen den kompletten Beitrag (auch die Pflegeversicherung) selbst an ihre Krankenkasse. Die Rentenversicherung überweist dann zusätzlich zur Bruttorente den Arbeitgeberanteil, also die Hälfte des Beitrags für die Krankenversicherung.

Wie sieht es bei Privatversicherten aus?

Die Zahlungen bei privatversicherten Rentner/innen laufen ähnlich ab wie bei freiwillig Versicherten. Der Unterschied liegt in der Berechnung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen legt das Bundesarbeitsministerium vorab auf Schätzungen festgelegt. 2023 waren dies 1,6 Prozent.

Rente und Steuer: Entscheidend, wann die Rente begann

Ob und wieviel Steuer Sie von ihrer Rente abziehen müssen, liegt daran, wann Sie in in Rente gegangen sind oder gehen werden. Seit 2005 steigt der Teil der Rente, der versteuert werden muss. 2023 sind 83 Prozent der Rentner/innen steuerpflichtig. Nur 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei.