Wichtige Änderungen im Juni 2025 die uns alle angehen

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Der Juni 2025 bringt eine selten dichte Folge neuer Vorschriften und Änderungen, die vom Smartphone, Rente bis zum Mutterschutz fast jeden Lebensbereich berühren.

Gemeinsam ist all diesen Änderungen, dass sie Verbraucher- und Patientenrechte stärken, digitale und analoge Sicherheit erhöhen und mehr Nachhaltigkeit anstreben. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen und ihre praktische Bedeutung.

Längere Software-Pflege und robustere Akkus

Am 20. Juni tritt die neue EU-Ecodesign-Verordnung in Kraft. Künftig müssen Hersteller von Smartphones und Tablets mindestens fünf Jahre nach Ende des Verkaufs Sicherheits- und Betriebssystem-Updates zur Verfügung stellen.

Zugleich werden Ersatzteile bis zu sieben Jahre lang bereitgehalten, und ein neues Energielabel in der europäischen EPREL-Datenbank macht Reparierbarkeit, Sturz-Resistenz und Akkuleistung schon beim Kauf transparent.

Akkus haben künftig nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität zu erreichen; das reduziert den über Jahrzehnte gewachsenen „Zwang zum Upgrade“ deutlich.

Schneller, aber ohne Rückfahrkarte: der Stromanbieterwechsel

Ab 6. Juni müssen Netzbetreiber und Lieferanten einen Anbieterwechsel werktags binnen 24 Stunden abwickeln. Die Kehrseite der neuen Dynamik ist das Ende der bislang möglichen sechswöchigen Rückwirkung bei Um- und Anmeldungen.

Wer umzieht und den Vertrag zu spät kündigt, landet automatisch in der teuren Grundversorgung – und läuft Gefahr, dass parallel noch der Vertrag des Vormieters weiterläuft. Neu wichtig wird außerdem die elfstellige Marktlokations-ID (MaLo-ID), ohne die der Express-Wechsel technisch nicht machbar ist.

Mehr Barrierefreiheit für Alltags-Technik

Am 28. Juni beginnt die verpflichtende Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), mit dem Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt.

Ab diesem Datum müssen Smartphones, Geld- und Fahrscheinautomaten, E-Book-Reader, Smart-TVs und zahlreiche digitale Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie ohne fremde Hilfe auch von Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können.

Vorgeschrieben sind unter anderem klare Kontraste, Vorlese-Funktionen, taktil erkennbare Bedienelemente und hörbare Rückmeldungen. Für bereits installierte Automaten gelten längere Übergangsfristen, doch neu in Verkehr gebrachte Geräte müssen sofort die Anforderungen erfüllen.

Renten steigen – und nicht alle zum selben Datum

Zum 1. Juli erhöht sich der aktuelle Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent. Der Großteil der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhält die höhere Zahlung erst Ende Juli, weil Renten mit Beginn ab 2004 nachschüssig ausgezahlt werden. Wer jedoch vor März 2004 in Rente gegangen ist, bekommt seine Rente vorschüssig und daher schon Ende Juni das Plus überwiesen.

Spätestens am 27. Juni informiert der Rentenservice der Deutschen Post per Schreiben über die individuelle Anpassung.

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Zwei-Jahres-TÜV für Gas an Bord

Die seit Jahren diskutierte Gasprüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen wird wieder Pflicht: Ab 19. Juni sind Halter verpflichtet, die Anlage alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen. Bei Neufahrzeugen muss der Nachweis sogar vor der ersten Inbetriebnahme vorliegen. Rechtsgrundlage ist der neue § 60 StVZO; Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können Bußgelder nach sich ziehen.

Neuer Mutterschutz nach Fehlgeburten

Mit Wirkung zum 1. Juni erhalten Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erstmals einen gesetzlichen Mutterschutz.

Je nach Dauer der Schwangerschaft umfasst die Schutzfrist künftig bis zu acht Wochen, in denen ein Beschäftigungsverbot gilt und Mutterschaftsleistungen gezahlt werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine breite gesellschaftliche Debatte über die psychische und physische Belastung nach Fehlgeburten.