Rente: Rentenerhöhung wird unterschiedlich überwiesen – Wird ein Rentenmonat geklaut?

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Zum 1. Juli 2025 erhöht die Bundesregierung den aktuellen Rentenwert von 39,32 € auf 40,79 €. Diees mal ist gilt die Steigerung um 3,74 Prozent bundesweit gleichermaßen für Rentnerinnen und Rentner im Westen wie im Osten; die vollständige Angleichung der Rentenwerte ist seit 2023 erreicht.

Ein bundesweit einheitlicher Wert – was 3,74 Prozent bedeuten

Für jede voll erworbene Renten-Entgeltpunktzahl fließen ab Juli monatlich 1,47 € mehr. Eine Standardrente von bisher 1 000 € erhöht sich so um 37,40 € auf 1 037,40 € brutto; wer 1 500 € erhält, kommt künftig auf 1 556,10 €. Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung am 30. April beschlossen, der Bundesrat behandelt sie voraussichtlich Anfang Juni.

Warum viele Ruheständler das Plus erst Ende Juli sehen

Rein rechtlich entsteht der höhere Rentenanspruch am 1. Juli. Doch die tatsächliche Gutschrift hängt vom Rentenbeginn ab.

Bei allen Neurentnern, deren Anspruch ab April 2004 entstanden ist, wird die Rente nachschüssig gezahlt: Sie erhalten das Geld für Juli erst am letzten Bankarbeitstag des Monats, also am 31. Juli.

Vorschüssige und nachschüssige Zahlung

Die Agenda-2010-Gesetzgebung verschob den Rentenzahltag für alle neuen Rentenzugänge ab 2004 ans Monatsende, um Liquidität für die Rentenkasse zu gewinnen. Wer jedoch vor März 2004 in Rente ging, bezieht seine Leistung weiterhin vorschüssig: Die Juli-Rente wird bereits Ende Juni gutgeschrieben. Für diese Gruppe kommt das Plus damit einen Monat früher an.

Wird ein Rentenmonat geklaut?

Immer wieder taucht die Sorge auf, wer seine Rente erst am Monatsende erhalte, verliere im Jahr der Umstellung einen ganzen Monat der Erhöhung – zumal die vorschüssig gezahlten Altbestandsrenten das Plus schon Ende Juni erhalten, während die nachschüssigen Neurenten erst Ende Juli mehr Geld sehen. Doch unter dem Strich geht niemand leer aus.

Rechtlich entsteht der Anspruch auf die erhöhte Juli-Rente am 1. Juli für alle Versicherten zugleich. Bei nachschüssiger Zahlung ist dieser Anspruch jedoch laut § 118 Abs. 1 SGB VI erst am letzten Bankarbeitstag des Monats fällig; darum landet das Geld am 31. Juli auf dem Konto.

Für die vorschüssig gezahlten Alt-Renten wird derselbe Monatsbetrag schon zum 28. Juni fällig und angewiesen. Das ist also eine reine Verschiebung des Auszahlungstermins, kein Wegfall eines Monats.

Darauf weisen auch unabhängige Verbraucherportale ausdrücklich hin: Über die gesamte Laufzeit erhalte man exakt dieselbe Zahl an Monatsrenten, nur der erste Auszahlungszeitpunkt liege einen Monat weiter hinten – und dafür der letzte entsprechend einen Monat weiter vorn.
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Dass sich die Anhebung für Neurentnerinnen und -rentner um vier Wochen verspätet, hat historische Gründe: Mit der Rentenreform 2004 sollte die Liquidität der Rentenkasse verbessert werden, indem alle neuen Leistungsfälle grundsätzlich nachschüssig ausgezahlt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung erinnert deshalb jedes Jahr daran, dass das Plus nicht bei allen Empfängergruppen zur gleichen Zeit ankommt, aber niemand langfristig benachteiligt wird.

Für die Praxis heißt das:

Lücke im ersten Monat: Wer nach 2004 in Ruhestand ging oder erst künftig geht, muss den ersten Rentenmonat aus Ersparnissen überbrücken. Die Erhöhung trifft dieselbe Gruppe ebenso vier Wochen später.

Keine Dauerbenachteiligung: Bei dauerhaftem Leistungsbezug gleicht sich die Verschiebung aus; es gibt weiterhin zwölf erhöhte Zahlungen pro Jahr.

Letzte Rentenrate: Stirbt eine Rentnerin oder ein Rentner, endet der Anspruch erst mit Ablauf des Sterbemonats. Auch hier wird – je nach Zahlungsmodus – die letzte Monatsrate entweder zu Beginn oder am Ende dieses Monats fällig.

Unterm Strich gilt also: Ein Rentenmonat wird nicht „geklaut“, sondern nur anders terminiert. Wer die Lücke im ersten Ruhestandsmonat finanziell einplant, ist auf der sicheren Seite – und erhält anschließend das volle, angepasste Rentenjahr.

Rentenservice informiert

Alle rund 21 Millionen Leistungsbeziehenden erhalten ein individuelles Anpassungsschreiben. Wer seine Rente vorschüssig bezieht, findet das Schreiben spätestens am 27. Juni im Briefkasten; dort stehen die neue Brutto- und die voraussichtliche Nettohöhe, denn der Rentenservice der Deutschen Post verschickt die Bescheide gestaffelt.

Steuern, Sozialbeiträge und der Nettoeffekt

Vom Bruttoplus gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Einkommensteuer ab. Der Krankenversicherungs­pflichtbeitrag steigt zum 1. Juli auf 3,6 Prozent der Bruttorente, der Pflegeversicherungs­beitrag liegt bei 4,2 Prozent. Erst die sich daraus ergebende Nettoerhöhung landet auf dem Konto.

Inflation und Lohnentwicklung

Die Anhebung fällt höher aus als die zuletzt rückläufige Inflationsrate, die im April bei 2,6 Prozent lag. Real bleibt damit erstmals seit drei Jahren ein kleines Kaufkraftplus. Zugrunde liegt die Lohnentwicklung des Kalenderjahres 2024, die trotz Energie- und Geopolitik-Dämpfern um gut vier Prozent zulegte. Das Sicherungsniveau vor Steuern verharrt dadurch stabil bei rund 48 Prozent.