Der Monat Juni 2025 bringt für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Reihe von wichtigen Neuerungen.
Es stehen beispielsweise Rentenanpassungen an, neue Anspruchsberechtigungen, Sonderzahlungen sowie Fristen und Zugangsvoraussetzungen für verschiedene Rentenarten.
Inhaltsverzeichnis
Was ändert sich bei der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 – und warum ist das noch nicht endgültig?
Die Renten sollen zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen. Die Rentenanpassung wurde noch unter der alten Bundesregierung beschlossen. Die gesetzlich notwendige Zustimmung des Bundesrates zur sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung steht jedoch noch aus. Erst mit dieser Zustimmung wird die Erhöhung endgültig rechtsverbindlich.
Betroffene Rentnerinnen und Rentner müssen also noch abwarten, ob die angekündigte Rentenerhöhung tatsächlich wie geplant in Kraft tritt.
Dennoch ist zu erwarten, dass die Auszahlung bereits zum Stichtag am 30. Juni 2025 mit dem neuen Satz erfolgt – zumindest bei den Rentnern, die vorschüssig für den Juli bezahlt werden. Der Blick aufs Konto lohnt sich daher Ende Juni in jedem Fall.
Wann wird die Rente im Juni 2025 ausgezahlt – und was bedeutet das für die Rentenerhöhung?
Der reguläre Zahltag der gesetzlichen Rentenversicherung ist in diesem Monat der 30. Juni 2025.
Für Rentner bedeutet das zweierlei: Zum einen wird die nachschüssige Zahlung für Juni überwiesen, zum anderen erhalten viele auch vorschüssig bereits die Juli-Rente.
Für die vorschüssige Zahlung gilt, dass hier die Erhöhung von 3,74 Prozent bereits berücksichtigt werden kann, obwohl sie formal erst zum 1. Juli gilt.
Dies ist eine Besonderheit des deutschen Rentensystems, das mit unterschiedlichen Zahlungsmodellen arbeitet – je nach Rentenbeginn. Es empfiehlt sich daher für Betroffene, die Zahlung am Monatsende genau zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten direkt mit dem Rentenservice der Deutschen Post oder der Deutschen Rentenversicherung zu klären.
Wer erhält den Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent – und wann wird er ausgezahlt?
Ein weiteres wichtiges Thema im Juni ist der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt. Grundlage ist § 307j SGB VI.
Diese betroffenen Rentner bekommen einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent, um ältere Renten an die seit 2019 verbesserten Erwerbsminderungsrenten anzugleichen. Rund drei Millionen Menschen profitieren davon.
Die Auszahlung erfolgt zwischen dem 10. und 20. Juni 2025. Wer zu diesem Kreis gehört, sollte den Geldeingang im Auge behalten.
Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem individuellen Rentenbeginn und kann stark variieren. Es ist möglich, dass dieser Zuschlag auf der Rentenmitteilung als eigener Posten ausgewiesen wird.
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Warum erhalten manche Eltern Erstattungen – und wie hängen diese mit den Pflegeversicherungsbeiträgen zusammen?
Ein weniger bekannter, aber dennoch finanziell relevanter Punkt betrifft Eltern mit Kindern unter 25 Jahren. Seit dem 1. Juli 2023 sind neue Regeln zur Pflegeversicherung in Kraft, wonach Kinderzahl und Kinderalter bei der Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge stärker berücksichtigt werden müssen.
Daraus ergeben sich Erstattungsansprüche, insbesondere für Zeiten, in denen zu viel Beitrag gezahlt wurde.
Die Rentenversicherung hat bereits im Mai mit der Rückzahlung begonnen. Auch im Juni 2025 ist mit weiteren Erstattungsbescheiden und Gutschriften zu rechnen. Betroffene können mehrere hundert Euro rückerstattet bekommen – abhängig von ihrer individuellen Konstellation.
Es empfiehlt sich jedoch, alle eingehenden Schreiben der Rentenversicherung sorgfältig zu prüfen und ggf. bei Unsicherheiten rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wer kann ab Juni 2025 erstmals eine Altersrente beantragen – und unter welchen Voraussetzungen?
Im Juni treten zudem wieder neue Geburtsjahrgänge in den Rentenbezug ein. Die Rentenversicherung unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Altersrentenarten – jeweils mit unterschiedlichen Anforderungen.
Für die Regelaltersrente können Personen in den Ruhestand treten, die zwischen dem 2. März 1959 und dem 1. April 1959 geboren wurden. Voraussetzung ist das Erreichen des 66. Lebensjahres und zwei Kalendermonate sowie mindestens fünf Beitragsjahre. Der Antrag kann noch bis spätestens 31. August 2025 rückwirkend gestellt werden.
Auch für die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es Neuerungen. Anspruchsberechtigt sind nun die Jahrgänge vom 2. Mai 1962 bis 1. Juni 1962. Der Renteneintritt ist mit 63 Jahren möglich – allerdings mit einem Abschlag von 13,2 Prozent. Hier sind 35 Versicherungsjahre nachzuweisen.
Für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 50 öffnet sich ebenfalls ein neuer Zugang.
Wer zwischen dem 2. Juli 1963 und dem 1. August 1963 geboren wurde, kann ab dem 1. Juni mit 61 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Auch hier gilt ein Abschlag von 10,8 Prozent, sofern 35 Jahre Wartezeit erfüllt sind.
Besonders interessant ist die Entwicklung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also jene, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können.
Wer am 31. Dezember 1960 geboren wurde, konnte noch im Mai 2025 mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Ab Juni 2025 wird dieser Zugang für einen Monat “übersprungen”, denn der folgende Jahrgang (ab dem 1. Januar 1961 geboren) kann erst ab Juli 2025 mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten. Es handelt sich somit um eine sichtbare Anpassung im Renteneintrittsalter um zwei Monate.
Was sollten Rentnerinnen und Rentner im Juni 2025 besonders im Blick behalten?
Juni 2025 ist ein entscheidender Monat für viele Rentnerinnen und Rentner – sei es aufgrund von Zahlungsterminen, Rentenanpassungen oder neuen Zugangsberechtigungen.
Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang regelmäßige Kontrollen der Zahlungseingänge, das genaue Lesen von Rentenmitteilungen sowie eine rechtzeitige Antragstellung für diejenigen, die jetzt erstmals einen Rentenanspruch geltend machen können.
Zudem empfiehlt sich, bei Unklarheiten etwa zur Rentenhöhe, zu Abschlägen oder zu Sonderzahlungen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – etwa durch zugelassene Rentenberater oder die Deutsche Rentenversicherung selbst.
Fazit: Neue Regierung, neue Rentenpolitik – was erwartet uns darüber hinaus?
Die Rentenpolitik steht seit dem Regierungswechsel unter besonderer Beobachtung. Auch wenn die Rentenanpassung von 3,74 Prozent noch der alten Bundesregierung zuzurechnen ist, wird sich unter der neuen Regierung unter Kanzler Friedrich Merz zeigen, wie sich die Rentenpolitik künftig entwickeln wird – insbesondere mit Blick auf die Finanzierbarkeit des Systems, die Demografie und Fragen der Gerechtigkeit.