Weniger Witwenrente ab Dezember 2025: Betroffene sollten jetzt handeln

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Ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag bei der Witwenrente angerechnet โ€“ Millionen Rentnerinnen und Rentner mรผssen mit Kรผrzungen rechnen und aktiv werden.

Hintergrund: Was รคndert sich konkret?

Zum 1. Dezember 2025 greift eine entscheidende Neuregelung im deutschen Rentenrecht: Der sogenannte Rentenzuschlag, der bislang bei der Einkommensanrechnung auf die Witwen oder Witwerrente nicht berรผcksichtigt wurde, wird kรผnftig als Einkommen gewertet. Damit sinkt fรผr viele Hinterbliebene die monatliche Rentenzahlung โ€“ teilweise deutlich.

Aktuell erhalten Rentenbezieher, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhielten, zusรคtzlich zu ihrer regulรคren Alters- oder EM-Rente einen monatlichen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.

Diese Sonderzahlung wurde eingefรผhrt, um Rentenungleichheiten auszugleichen, gilt aber nur fรผr einen bestimmten Versichertenkreis. Laut Schรคtzungen der Deutschen Rentenversicherung betrifft die bevorstehende ร„nderung rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Der neue Modus: Rentenzuschlag wird einkommensrelevant

Bisher war dieser Zuschlag bei der Berechnung der Witwen oder Witwerrente auรŸen vor. Das bedeutete: Er erhรถhte zwar die eigene Rente, hatte aber keinen Einfluss auf die Hรถhe der Hinterbliebenenrente. Genau das รคndert sich nun.

Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag in die Gesamtrente eingerechnet โ€“ also als Einkommen bewertet. Das hat zur Folge, dass die Witwen oder Witwerrente durch die Einkommensanrechnung gekรผrzt wird. Grundlage fรผr diese ร„nderung ist das bereits 2021 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung von Bestandsrenten bei Erwerbsminderung (EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz).

Konkrete Folgen fรผr Betroffene

Wer neben der eigenen Alters- oder Erwerbsminderungsrente zusรคtzlich eine Witwen- oder Witwerrente erhรคlt, muss ab Dezember 2025 mit einer geringeren monatlichen Auszahlung rechnen. Grund dafรผr ist eine gesetzliche Neuregelung, nach der der bisher separat gezahlte Rentenzuschlag kรผnftig als Einkommen gilt und somit bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Die Deutsche Rentenversicherung wird die betroffenen Rentenansprรผche automatisch neu berechnen und bis Ende 2025 entsprechende Bescheide verschicken. Nach aktuellen Schรคtzungen sind rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner betroffen.

Auch wenn die Neuberechnung zentral erfolgt, mรผssen bestimmte Angaben, insbesondere zur Hรถhe der eigenen Rente, aktiv von den Betroffenen an die zustรคndige Rentenstelle รผbermittelt werden โ€“ denn ohne diese Mitwirkung kann keine korrekte Anrechnung erfolgen.

Pflicht zur Mitteilung: Melden Sie die neue Rentenhรถhe

Ein entscheidender Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass die Rentenversicherung nicht automatisch Zugriff auf sรคmtliche relevanten Daten hat. Wer etwa seine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund bezieht, die Witwenrente jedoch von einem Regionaltrรคger wie der Deutschen Rentenversicherung Rheinland oder Mitteldeutschland erhรคlt, muss selbst aktiv werden.

Ab Dezember 2025 sollten Betroffene daher ihre neue Rentenhรถhe genau prรผfen und den aktualisierten Gesamtbetrag ihrer eigenen Rente der Stelle melden, die die Hinterbliebenenrente auszahlt. Wird diese Mitteilung unterlassen, drohen Rรผckforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen mangelnder Mitwirkung.

Zwar stellt die Rentenversicherung neue Bescheide zur Verfรผgung, doch die Verantwortung fรผr die korrekte und vollstรคndige Einkommensmeldung liegt ausdrรผcklich bei den Rentenempfรคngern selbst.

Wann wird die neue Anrechnung wirksam?

Auch wenn die Umstellung zum 1. Dezember 2025 erfolgt, beginnt die konkrete Anrechnung des Einkommenszuschlags auf die Hinterbliebenenrente erst ab Juli 2026. Das verschafft zwar einen gewissen zeitlichen Puffer, bedeutet aber nicht, dass Sie bis dahin nichts unternehmen mรผssen.

Die Meldung der erhรถhten Rentenzahlung ist unverzรผglich ab Dezember 2025 erforderlich. Nur so kann eine korrekte und fristgerechte Anrechnung erfolgen.

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Warum Sie handeln sollten โ€“ und was passiert, wenn nicht

Die Anrechnung des Rentenzuschlags kann je nach Einzelfall eine monatliche Kรผrzung der Witwenrente im zweistelligen Eurobereich bedeuten. Wer dies รผbersieht oder versรคumt, die relevanten Angaben zu รผbermitteln, riskiert neben finanziellen Nachteilen auch verwaltungsrechtliche Konsequenzen.

Praxisbeispiel:
Eine Rentnerin mit einer Altersrente von 1.100 Euro und einem Rentenzuschlag von 75 Euro erhรคlt zusรคtzlich eine Witwenrente. Ab Dezember 2025 gelten dann 1.175 Euro als Einkommen โ€“ die Witwenrente wird folglich neu berechnet und fรคllt geringer aus.

Was Sie jetzt unternehmen kรถnnen

Zunรคchst sollten Sie รผberprรผfen, ob Sie seit dem Jahr 2001 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Falls ja, ist es ebenso wichtig festzustellen, ob Sie zusรคtzlich eine Witwen- oder Witwerrente beziehen.

Ab Dezember 2025 sollten Sie Ihren neuen Rentenbescheid sorgfรคltig aufbewahren und die darin ausgewiesene Rentenhรถhe aktiv an den Trรคger Ihrer Hinterbliebenenrente melden.

Um Fehler oder finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich auรŸerdem, frรผhzeitig professionelle Unterstรผtzung in Anspruch zu nehmen โ€“ etwa durch unabhรคngige Rentenberatungsstellen oder auf Sozialrecht spezialisierte Anwรคlte.