Rente: Diese Rentenfrist darf man nicht verpassen – Wer zu spät kommt, verliert Geld

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Wenn Sie im Sommer 2025 in Rente gehen wollen, sollten Sie sich einen Termin rot im Kalender markieren: den letzten Tag der Drei-Monats-Frist. Denn was viele nicht wissen: Wer seinen Rentenantrag zu spät stellt, bekommt nicht rückwirkend Geld. Es geht dann nicht um ein bisschen Bürokratie – sondern um ein paar Monatsrenten, die endgültig weg sind.

Warum diese Frist so wichtig ist

Laut Gesetz (§ 99 SGB VI) beginnt Ihre Rente ab dem Monat, in dem Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen – aber nur, wenn Sie den Antrag spätestens drei Monate danach gestellt haben. Verpassen Sie diese Frist, wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Und das kann teuer werden.

Ein Beispiel:
Wer am 15. Juni 2025 das Rentenalter erreicht, muss seinen Antrag bis 30. September stellen. Dann gibt es die Rente ab Juni – also komplett. Kommt der Antrag erst am 2. Oktober, beginnt die Auszahlung im Oktober. Drei volle Monatsrenten sind futsch.

Besonders wichtig für den Jahrgang 1959

Viele Menschen, die 1959 geboren sind, erreichen im Laufe des Jahres 2025 das reguläre Rentenalter – je nach Geburtsmonat. Wer im Juni geboren wurde, kann ab 1. August in Rente gehen. Dafür muss der Antrag spätestens am 30. November bei der Rentenversicherung eingegangen sein. Wer im Juli oder August geboren ist, hat entsprechend später Frist.

Aber auch langjährig Versicherte oder Menschen mit Schwerbehinderung, die eine andere Rentenart wählen, sollten aufpassen: Auch hier gilt die Drei-Monats-Regel – sonst verschenken Sie bares Geld.

Früh dran sein lohnt sich – schon wegen der Bearbeitungszeit

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Noch besser: sechs Monate vorher. Denn auch wenn die durchschnittliche Bearbeitungszeit etwa zwei Monate beträgt, können fehlende Unterlagen oder Rückfragen das Ganze verzögern.

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Antrag stellen – bequem online oder klassisch per Formular

Sie haben zwei Wege, den Antrag zu stellen:

  1. Online über das Portal der Rentenversicherung – funktioniert rund um die Uhr. Sie brauchen nur einen Personalausweis mit Online-Funktion (oder ELSTER-Zertifikat) und die nötigen Unterlagen als Scan oder Foto.
  2. Papierformular R0100, erhältlich bei der Rentenversicherung oder in Ihrer Stadtverwaltung. Hier bekommen Sie auch persönliche Unterstützung, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen.

Was Sie bereithalten sollten

Um Verzögerungen zu vermeiden, hilft es, diese Unterlagen frühzeitig zu sammeln:

  • Ihren Versicherungsverlauf (gibt’s bei der Rentenversicherung)
  • Ausweis oder Pass
  • Nachweise über Kindererziehungszeiten (z. B. Geburtsurkunden)
  • Heirats- oder Scheidungsurkunden, falls relevant
  • Informationen zu Zeiten im Ausland, Wehr oder Zivildienst
    Ihre aktuelle Bankverbindung

Falls etwas fehlt, kein Problem: Reichen Sie es einfach nach. Hauptsache, der Antrag ist rechtzeitig eingereicht.

Und dann? Bescheid abwarten – und kontrollieren

Wenn alle Unterlagen da sind, prüft die Rentenversicherung Ihren Antrag. Danach kommt der Rentenbescheid – oft mit vielen Zahlen und Fachbegriffen. Schauen Sie ihn trotzdem gut durch. Stimmt alles? Sind alle Kindererziehungszeiten oder Arbeitsjahre berücksichtigt? Wenn nicht, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Die erste Zahlung kommt übrigens immer am Monatsende. Fällt der 31. auf einen Feiertag oder aufs Wochenende, wird früher überwiesen.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Viele verlieren Geld, weil sie…

  • …denken, sie hätten „noch Zeit“. Doch drei Monate sind schneller vorbei, als man glaubt.
  • …wichtige Unterlagen nicht beilegen – das verzögert alles.
  • …nicht wissen, ob bestimmte Zeiten (z. B. Krankheit oder Reha) schon erfasst sind.
  • …vorschnell in den Ruhestand gehen, ohne zu wissen, ob Abschläge drohen.
  • …Hinzuverdienst-Regeln übersehen. Seit 2023 gibt es zwar keinen Deckel mehr, aber Steuern und Krankenkassen verlangen trotzdem ihren Anteil.