Neue Pflegegeld-Regelungen 2025: Was ändert sich für dich?

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In 2025 ergeben sich zahlreiche Änderungen beim Pflegegeld. Einige wurden bereits umgesetzt, andere Neuerungen folgen am 1. Juli 2025. Welche das sind, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Warum wird das Pflegegeld 2025 überhaupt angepasst?

Die Dynamisierung der Pflegeleistungen ist Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungs­gesetzes (PUEG), das der Bundestag 2023 verabschiedete. 2024 wurden die häuslichen Leistungen bereits um fünf Prozent erhöht; zum 1. Januar 2025 folgt der zweite Schritt mit plus 4,5 Prozent. Dahinter steht das politische Ziel, die häusliche Pflege angesichts steigender Preise und Löhne finanzierbar zu halten und Angehörige stärker einzubinden.

Wie verändern sich die monatlichen Pflegegeld-Beträge konkret?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten 2025 pro Monat 347 Euro statt bislang 332 Euro.

In Pflegegrad 3 steigt der Betrag von 573 auf 599 Euro, in Pflegegrad 4 von 765 auf 800 Euro und in Pflegegrad 5 von 947 auf 990 Euro.

Für Pflegegrad 1 bleibt es beim bisherigen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, da hier kein Pflegegeld gezahlt wird. Die Anpassung erfolgt automatisch; ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Welche anderen Leistungen gehen mit dem Pflegegeld nach oben?

Parallel klettern alle ambulanten Sachleistungen – also die Budgets für Pflegedienste – um ebenfalls 4,5 Prozent. Der einheitliche Entlastungsbetrag erhöht sich auf 131 Euro, die Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 42 Euro, und bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen liegt der Zuschuss künftig bei 4 180 Euro je Maßnahme.

Auch Tages- und Nachtpflege, stationäre Pflege und der Wohngruppenzuschlag werden entsprechend aufgestockt.

Was ändert sich zum 1. Juli 2025 bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Ab Mitte des Jahres entfällt die komplizierte Aufteilung der beiden Budgets. Stattdessen gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3 539 Euro, den Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 flexibel für Ersatz- oder Kurzzeitpflege einsetzen dürfen.

Mit der Zusammenlegung fallen die Vorpflegezeit von sechs Monaten und die bisherigen Umwandlungsgrenzen weg. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren, denen bereits seit 2024 ein reduziertes gemeinsames Budget zur Verfügung stand, gilt ab Juli der volle Betrag.

Wie werden pflegende Angehörige zusätzlich entlastet?

Das bereits 2024 erweiterte Pflegeunterstützungsgeld bleibt auch 2025 bestehen: Pro pflegebedürftiger Person können Angehörige jetzt in jedem Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung beanspruchen, wenn eine akute Pflegesituation entsteht.

Künftig diskutiert die Politik sogar ein Elterngeld-ähnliches Lohnersatzmodell, doch darüber wird frühestens in der nächsten Legislaturperiode entschieden.

Wie wirkt sich die Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung aus?

Zur Finanzierung der höheren Leistungen steigt der allgemeine Beitragssatz zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen je die Hälfte, also 1,8 Prozent vom Bruttolohn.

Kinderlose zahlen weiterhin den Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und kommen damit auf 4,2 Prozent. Eltern mit zwei oder mehr Kindern profitieren während der Erziehungsphase von Abschlägen, die den Beitragssatz je nach Kinderzahl bis auf 2,6 Prozent senken.

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Was bedeutet das alles für dein Budget in der Praxis?

Durch die lineare Anhebung erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 übers Jahr gerechnet zwischen 180 und rund 516 Euro zusätzliches Pflegegeld. Wer einen ambulanten Pflegedienst beschäftigt, kann – je nach Pflegegrad – mit bis zu 1 188 Euro mehr Sachleistung pro Jahr kalkulieren.

Sobald das gemeinsame Jahresbudget greift, lassen sich Ersatz- und Kurzzeitpflege flexibler buchen, ohne dass Mittel verfallen.

Das Pflegeunterstützungsgeld schafft Planungssicherheit für Berufstätige, die kurzfristig zu Hause helfen müssen.

Gleichzeitig sinkt das verfügbare Netto-Einkommen geringfügig, weil der Versicherungsbeitrag steigt; bei einem Bruttolohn von 3 500 Euro macht die Erhöhung für Eltern mit einem Kind rund 5,83 Euro im Monat aus.

Was solltest du jetzt veranlassen?

Zunächst prüfen, ob dein aktueller Pflegegrad den tatsächlichen Aufwand noch abbildet, denn höhere Leistungen wirken nur, wenn der Pflegegrad korrekt ist.

Danach empfiehlt es sich, Pflegegeld und andere Budgets neu zu kalkulieren, Verträge mit Pflegediensten anzupassen und das erweiterte Jahresbudget ab Juli strategisch einzuplanen. Berufstätige Angehörige sollten die neuen Regeln zum Pflegeunterstützungs­geld in der Personalabteilung bekannt machen.

Wie geht es langfristig weiter?

Die nächste regelmäßige Dynamisierung plant der Gesetzgeber zum 1. Januar 2028. Parallel wird in Fachkreisen über eine Finanz­reform der Pflegeversicherung diskutiert, weil die Alterung der Bevölkerung zusätzliche Mittel erfordert. Eine Kombination aus höheren Beiträgen, strukturellen Effizienz­reformen und möglicherweise einer teilweisen Steuerfinanzierung gilt als wahrscheinlich.

Fazit: 2025 bringt spürbare Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige, aber auch leicht höhere Beiträge.

Entscheidend ist, die neuen Spielräume – insbesondere das gemeinsame Jahresbudget und das erweiterte Pflegeunterstützungs­geld – gezielt zu nutzen, um Pflege zuhause flexibler und besser zu organisieren.