Unterhaltsvorschuss Dezember 2024 – Die Zeit läuft

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Nur noch wenige Wochen, dann kommt die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Dezember 2024. Jetzt ist es Zeit, den Antrag zu stellen. Worauf müssen Sie achten? Wann ist der genaue Termin? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Das zeigen wir in diesem Beitrag.

Wer bekommt den Unterhaltsvorschuss?

Diesen Zuschuss erhalten Kinder, deren Väter oder Mütter keinen Unterhalt zahlen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, stellt den Antrag. Das zuständige Jugendamt überweist das Geld. Das Kind muss erstens in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, und zweitens bei einem alleinerziehenden Elternteil leben.

Dieses Elternteil muss drittens verwitwet, geschieden oder dauerhaft vom Ehegatten getrennt leben. Viertens muss das andere Elternteil den Mindestunterhalt nicht regelmäßig zahlen, oder nicht ausreichend.

Welche Voraussetzungen gibt es außerdem?

Das Kind darf noch nicht volljährig sein, denn das Jugendamt zahlt den Unterhaltsvorschuss nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ist das Kind zwölf Jahre und älter, dann darf die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater (und damit das Kind als Teil der Bedarfsgemeinschaft) kein Bürgergeld beziehen.

Es sei denn, Sie bekommen Bürgergeld ergänzend und haben ein Brutto-Einkommen von mindestens 600 Euro.

Auch wenn der Vorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes verhindert (und damit die Abhängigkeit von Sozialleistungen) besteht ein Anspruch über dem Alter von zwölf Jahren.

Wie viel dürfen Sie verdienen?

Beim Unterhaltsvorschuss gilt keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Vater oder die alleinerziehende Mutter. Es ist auch nicht nötig, dass der andere Elternteil gerichtlich zur Unterhaltszahlung verurteilt wurde.

Wenn der andere Elternteil zahlungsfähig ist, dann verlangt der Staat von ihm die Erstattung der Leistung.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Den Unterhaltsvorschuss können Sie einfach selbst berechnen. Sie nehmen den Regelbetrag für den Mindestunterhalt (nach Paragraf 1612a BGB), der dem Alter ihres Kindes entspricht. Von diesem ziehen Sie das Kindergeld ab. Das Ergebnis ist die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Dezember 2024.

Der Unterhaltsvorschuss für 2025 wird voraussichtlich wie folgt festgelegt:

Alter des Kindes Mindestunterhalt 2025 Kindergeld 2025 Unterhaltsvorschuss 2025
0 bis 5 Jahre 480 € 255 € 225 €
6 bis 11 Jahre 551 € 255 € 296 €
12 bis 17 Jahre 645 € 255 € 390 €

Hinweis: Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes.

Wann ist der Auszahlungstermin für Dezember 2024?

Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Dezember 2024 erfolgt am Freitag, den 29.11.2024. Der Vorschuss wird gezahlt, bevor der entsprechende Monat beginnt, damit der Lebensunterhalt des Kindes schon am ersten Tag des jeweiligen Monats gesichert ist. Der Vorschuss für Dezember wird also bereits am 29.11,2024 überwiesen, damit er am 1. Dezember sicher zur Verfügung steht.

Grundsätzlich zahlt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss immer am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Das gilt auch für andere Vorschüsse von Behörden wie zum Beispiel das Wohngeld.

Sie müssen einen Antrag stellen

Um den Vorschuss zu erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden, denn das Jugendamt leistet die Zahlung nur auf Antrag. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie den Antrag stellen sollen, dann hilft Ihnen das zuständige Jugendamt. Rufen Sie dort an, gehen Sie persönlich dorthin oder schreiben Sie eine E-Mail.

Den Antrag können Sie online ausfüllen. Sie finden die Formulare hier. Hier können Sie auch in einem „Schnell-Check“ vorab prüfen, ob ihr Kind die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt. Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, dann können Sie auf dieser Seite auch ihre Anlagen oder Dokumente nachreichen, in aller Ruhe hochladen und die Information vervollständigen.