Ungleichheit von Bürgergeld und Sozialhilfe gewollt

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Die Regelleistungen sind gleich, dennoch gibt es viele Ungleichheiten in den Regelungen zwischen Sozialhilfe und Bürgergeld – zum Nachteil der Leistungsberechtigten im SGB XII.

Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat tatsächlich eine wichtige Frage aufgeworfen: Warum werden Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beziehen, gegenüber denen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, in verschiedenen Regelungen diskriminiert und benachteiligt?

Ein Beispiel hierfür ist der Vermögensfreibetrag, der im SGB XII bei 10.000 Euro liegt, während er im SGB II 15.000 Euro beträgt. Doch die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage ist bezeichnend.

Grundsicherung vs. Schutzbedürfnisse

Die Bundesregierung argumentiert, dass beim SGB II das Prinzip “Fördern und Fordern” im Vordergrund stehe. Das Ziel der Grundsicherung nach SGB II bestehe darin, durch geeignete Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit der Leistungsberechtigten zu fördern und ihre Hilfebedürftigkeit möglichst schnell zu beenden.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Beziehenden von Grundsicherung nach dem SGB XII oft um Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht erwerbstätig sein können, sei es aufgrund von Altersgrenzen, dauerhafter Erwerbsminderung oder anderen Schutzbedürfnissen.

Das SGB XII sieht keine Vermittlung in Arbeit vor. Daher verteidigt die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung beider Personengruppen aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Gesetze.

Gleichbehandlung und Würde

Die Debatte über die Ungleichbehandlung zwischen SGB XII und SGB II wirft grundsätzliche Fragen auf. Die Frage nach der Gleichbehandlung und dem Recht auf ein Leben in Würde steht im Raum.

Harald Thomé von Tacheles e.V. sagt, dass Erwerbsminderungs- bzw. Sozialhilfe Beziehende aufgrund ihrer vermeintlichen Unbrauchbarkeit für den Arbeitsmarkt förmlich abgeschrieben werden.

In dieser Hinsicht sieht Thomé Politik und Sozialverbände in der Verantwortung, überfällige Reformen anzusprechen bzw. durchzuführen und notfalls im Bundesrat eine Anpassung des SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetzes zu verhindern, um eine Gleichbehandlung zu erzwingen.

Ungleichheiten in vielen Bereichen

In der Gesetzesbegründung wird betont, dass nicht alle Änderungen des SGB II auf das SGB XII übertragen wurden. Vielen Regelungen beinhalten erhebliche Nachteile für SGB XII-Leistungsberechtigte gegenüber den Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Hier einige Beispiele:

  • Schonvermögen: SGB II 15.000 Euro, SGB XII 10.000 Euro.
  • Angemessenes Kfz: SGB II 15.000 Euro, SGB XII 10.000 Euro.
  • Geschontes selbstgenutztes Eigentum: SGB II 130/140 qm, SGB XII 80/90 qm.
  • Freibetrag aus Erwerbseinkommen bei 100 Euro: SGB II 100 Euro, SGB XII 33,64 Euro.
  • Einkünfte in Geldeswert: SGB II anrechnungsfrei, SGB XII anzurechnen.
  • Zeitraum zur Antragsstellung einer Heizkostennachzahlung und Bevorratungskosten für Nichtleistungsbeziehende: SGB II drei Monate, SGB XII ein Monat.

Diese Ungleichbehandlung ist eine unzulässige Diskriminierung aufgrund von Alter, Krankheit oder Aufenthaltsstatus und sollte nach umgehend beendet werden.

Diskriminierung im Asylbewerberleistungsgesetz

Die Diskussion über Ungleichbehandlung beschränkt sich nicht nur auf die Unterschiede zwischen SGB II und SGB XII.

Auch im dritten Grundsicherungssystem für Geflüchtete, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), werden erhebliche Benachteiligungen im Vergleich zu SGB II und SGB XII deutlich. Sozialverbände fordern daher as AsylbLG abzuschaffen und alle Leistungsberechtigten in ein einheitliches Mindestsicherungssystem zu überführen.

Die Würde der Menschen unteilbar machen

Die Diskriminierung in den drei Mindestsicherungssystemen ist ein drängendes Problem. Die Debatte über die Ungleichbehandlung zwischen SGB XII und SGB II zeigt, dass Reformen notwendig sind, um die Gleichbehandlung und die Würde aller Menschen in Deutschland sicherzustellen.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ist hier zu finden: Link.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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