Die Erziehungsrente ist eine “Rente” für Eltern, die nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners allein für die Erziehung der Kinder verantwortlich sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Vorteile und Voraussetzungen der Erziehungsrente ausführlich erläutert.
Voraussetzungen für den Erhalt der Erziehungsrente
Geschiedene Ehepartner und frühere Lebenspartner
Die Erziehungsrente kann sowohl von geschiedenen Ehepartnern als auch von früheren Lebenspartnern, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde, beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person ein Kind erzieht und der geschiedene bzw. frühere Lebenspartner verstorben ist.
Eigene Rente
Im Gegensatz zur Witwen- oder Witwerrente basiert die Erziehungsrente nicht auf der Versicherung des verstorbenen Partners, sondern auf der eigenen Versicherung der antragstellenden Person. Daher muss der Antragsteller die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
Weitere Voraussetzungen
Es gibt mehrere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf die Erziehungsrente zu haben:
- Die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben worden sein. Bei Scheidungen vor dem 1. Juli 1977 muss der Unterhaltsanspruch nach dem DDR-Recht geregelt gewesen sein.
- Der geschiedene Ehepartner muss verstorben sein.
- Der Antragsteller muss unverheiratet und ohne eingetragene Lebenspartnerschaft geblieben sein.
- Der Antragsteller erzieht ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners, das unter 18 Jahre alt ist. Auch die Erziehung eines behinderten Kindes ist unabhängig vom Alter des Kindes möglich.
Sonderregelung für Rentensplitting
Verwitwete Ehepartner und überlebende Lebenspartner, die ein Rentensplitting durchgeführt haben, können unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls eine Erziehungsrente erhalten.
Höhe der Erziehungsrente und Anrechnung von Einkommen
Berechnung der Rentenhöhe
Die Höhe der Erziehungsrente entspricht der einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese Rente kann somit erheblich zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.
Abschläge und Einkommensanrechnung
Falls die Rente vor dem 65. Geburtstag in Anspruch genommen wird, erfolgt ein Abschlag auf die Rentenhöhe. Zudem wird das eigene Einkommen der antragstellenden Person auf die Rente angerechnet. Sollte Anspruch auf mehrere Renten gleichzeitig bestehen, wird nur die höchste Rente ausgezahlt.
Beginn und Ende der Rentenzahlung
Beginn der Rentenzahlung
Die Erziehungsrente beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, vorausgesetzt der Antrag wird innerhalb von drei Kalendermonaten gestellt. Bei späterer Antragstellung beginnt die Zahlung erst im Antragsmonat.
Beispiel zur Berechnung und dem Anspruch
Olivia B. erfüllte am 26. Mai 2023 alle Voraussetzungen für die Erziehungsrente. Wenn Olivia ihren Antrag bis zum 31. August 2023 stellt, beginnt ihre Rente ab dem 1. Juni 2023. Reicht Olivia den Antrag erst im September ein, erhält sie die Rente ab dem 1. September 2023.
Ende der Rentenzahlung
Die Erziehungsrente endet, wenn die Voraussetzungen entfallen, zum Beispiel bei erneuter Heirat oder wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Spätestens endet die Erziehungsrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze, die seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird, sofern nichts anderes bestimmt wurde, die Regelaltersrente gezahlt.
Keine Rentenabfindung bei neuer Heirat
Heiratet der Rentenempfänger während des Bezugs der Erziehungsrente erneut oder geht eine gleichgeschlechtliche Ehe ein, besteht – anders als bei der Witwen- oder Witwerrente – kein Anspruch auf eine Rentenabfindung.