Lotto-Urteil: Verbot stigmatisiert Hartz IV Empfรคnger
11.03.2011
Das Landgericht Kรถln hat im Zuge einer einstweiligen Verfรผgung die Ausgabe von Lottoscheinen an Hartz IV Bezieher in Nordrhein-Westfalen untersagt. Als einen โunglaublichen Vorgangโ von Stigmatisierung bezeichnet die Linke das ergangene Urteil (wir berichteten).
Das ist ein "unglaublicher Vorgang" von Stigmatisierung, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Ina Leukefeld. โDiesem Hartz-IV-Stigma am Lotto-Tresen erteilen wir eine klare Absageโ, sagte die Politikerin. Dieses Urteil รผberschreitet eine weitere Stufe der Diskriminierungen gegenรผber Hartz IV Betroffenen. Das Urteil gilt zunรคchst nur fรผr das NRW Land. Allerdings mรผsse man die Umsetzung auch in anderen Bundeslรคndern wie Thรผringen hinterfragen. โEs macht die Angelegenheit nicht besser, dass Thรผringen von dieser Regelung offenkundig nicht betroffen ist. Fakt ist, dass Menschen, die langzeitarbeitslos sind, massiv stigmatisiert, ausgegrenzt und in ihrer Menschenwรผrde verletzt werdenโ, kritisierte die Linkspartei-Abgeordnete. Es darf keine Menschen zweiter Klasse in Deutschland geben. Man sollte gegen diese Gerichtsentscheidung mit aller Entschiedenheit vorgehen. Die Politikerin erwartet nun eine Positionierung des Innenministers sowie der Landesregierung in Thรผringen.
Unterdessen haben sich die Ministerprรคsidenten der einzelnen Bundeslรคnder bei einer Sitzung darauf geeinigt, dass der deutsche Markt fรผr private Anbieter geรถffnet werden soll. Man wolle so โgroรe Teile des Marktesโ aus der Illegalitรคt holen. Eine abschlieรende Entscheidung ist hierzu allerdings noch nicht gefรคllt worden, wie Lรคnderchefs mitteilten. Allerdings รคndere eine neue Vorgehensweise nichts an dem โLotto-Urteilโ aus Kรถln. (sb)