Steuerfalle Rente: Die meisten Rentner kennen diese Falle nicht

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Rentner sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr monatliches Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Wer das vergisst oder denkt, das Finanzamt würde ihn übersehen, dem kann eine böse Überraschung drohen, und das selbst dann, wenn er oder sie nach der Endberechnung gar keine Steuern zahlen müsste.

Die rückwirkende Einkommenssteuer

Ein konkreter Fall zeigt, wie Rentner in finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Eine Frau erhielt im Jahr 2013 die Auskunft, keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Doch 2024 änderte sich die Lage. Das Finanzamt verlangte von ihr, rückwirkend ab 2020 eine Steuererklärung abzugeben. Nach Erstellung der Erklärung durch einen Steuerberater wurde sie mit einer Nachzahlung von 3.300 Euro konfrontiert, inklusive 650 Euro Strafzinsen. Zusätzlich musste sie Vorauszahlungen von 145 Euro vierteljährlich leisten.

Strafzinsen und Steuerhinterziehung

Neben den Strafzinsen kann das Finanzamt Sie sogar wegen Steuerhinterziehung belangen. Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden oder auch mit erheblichen Geldstrafen.

Eine verspätete Steuererklärung kostet

Auch eine verspätete Steuererklärung kostet bares Geld. Das Finanzamt kann 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25,00 Euro pro Monat verlangen, indem Sie Ihren Steuerbescheid zu spät eingereicht haben. Bei fünf Monaten sind das bereits mindestens 125,00 Euro.

Auch bei einer tatsächlichen Steuer von null Euro müssen Sie zahlen

Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, sobald die Rente den Grundfreibetrag überschreitet. Als Rentner können Sie diverse Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören die Beiträge für die Krankenversicherung, Krankheitskosten, Spenden, bei einer Behinderung der Pauschbetrag und manches Andere.

Wenn Ihre Rente nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt, kommen Sie nach dem Abzug der absetzbaren Kosten vermutlich unter den Freibetrag, und damit liegt die zu zahlende Steuer bei null.

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Auch wenn Sie also nach Prüfung der Steuererklärung keine Steuer zahlen müssten, haben Sie trotzdem Strafe zu zahlen dafür, dass Sie die Erklärung zu spät einreichten, und das ist ebenso ärgerlich wie überflüssig.

Das Finanzamt darf dann zwar nicht 25,00 Euro pro Monat berechnen, und viele Finanzämter werden kein Geld von Ihnen bei einer Nullsteuer verlangen, doch andere Behörden fordern einen Verspätungszuschlag. Sie sollten in diesem Fall unbedingt Einspruch erheben.

Was können Sie tun, um Probleme zu vermeiden?

Das Wichtigste ist: Prüfen Sie jährlich, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, weil Sie über dem Grundfreibetrag liegen. Nur so können Sie Scherereien mit dem Finanzamt sicher vermeiden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berechnungen stimmen, dann lassen Sie sich helfen.

Lohnsteuerhilfevereine prüfen, ob Sie als Rentner steuerpflichtig sind und helfen Ihnen dabei, die Steuererklärung auszufüllen.

Wann kommen Sie um die Gebühr herum?

Manche Rentner mussten im ersten Jahr der Rente keine Steuererklärung abgeben und gehen deshalb auch in den nächsten Jahren davon aus, dass dies so bleibt. Wenn diese Unwissenheit der Grund dafür ist, dass Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgeben, dann darf das Finanzamt erst einmal keine Gebühr von Ihnen verlangen, sondern muss Sie informieren.

Anders sieht es aus, wenn das Finanzamt Sie bereits aufgefordert hat, die Steuererklärung einzureichen und besonders, wenn Sie zuvor eine Steuererklärung als Rentner abgaben. Dann müssen Sie zahlen.