Rentner sind dazu verpflichtet, eine Steuererklรคrung abzugeben, wenn ihr monatliches Einkommen รผber dem Grundfreibetrag liegt. Wer das vergisst oder denkt, das Finanzamt wรผrde ihn รผbersehen, dem kann eine bรถse รberraschung drohen, und das selbst dann, wenn er oder sie nach der Endberechnung gar keine Steuern zahlen mรผsste.
Die rรผckwirkende Einkommenssteuer
Ein konkreter Fall zeigt, wie Rentner in finanzielle Schwierigkeiten geraten kรถnnen. Eine Frau erhielt im Jahr 2013 die Auskunft, keine Einkommenssteuer zahlen zu mรผssen. Doch 2024 รคnderte sich die Lage. Das Finanzamt verlangte von ihr, rรผckwirkend ab 2020 eine Steuererklรคrung abzugeben. Nach Erstellung der Erklรคrung durch einen Steuerberater wurde sie mit einer Nachzahlung von 3.300 Euro konfrontiert, inklusive 650 Euro Strafzinsen. Zusรคtzlich musste sie Vorauszahlungen von 145 Euro vierteljรคhrlich leisten.
Strafzinsen und Steuerhinterziehung
Neben den Strafzinsen kann das Finanzamt Sie sogar wegen Steuerhinterziehung belangen. Diese Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu fรผnf Jahren geahndet werden oder auch mit erheblichen Geldstrafen.
Eine verspรคtete Steuererklรคrung kostet
Auch eine verspรคtete Steuererklรคrung kostet bares Geld. Das Finanzamt kann 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25,00 Euro pro Monat verlangen, indem Sie Ihren Steuerbescheid zu spรคt eingereicht haben. Bei fรผnf Monaten sind das bereits mindestens 125,00 Euro.
Auch bei einer tatsรคchlichen Steuer von null Euro mรผssen Sie zahlen
Sie mรผssen eine Steuererklรคrung abgeben, sobald die Rente den Grundfreibetrag รผberschreitet. Als Rentner kรถnnen Sie diverse Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehรถren die Beitrรคge fรผr die Krankenversicherung, Krankheitskosten, Spenden, bei einer Behinderung der Pauschbetrag und manches Andere.
Wenn Ihre Rente nur knapp รผber dem Grundfreibetrag liegt, kommen Sie nach dem Abzug der absetzbaren Kosten vermutlich unter den Freibetrag, und damit liegt die zu zahlende Steuer bei null.
Auch wenn Sie also nach Prรผfung der Steuererklรคrung keine Steuer zahlen mรผssten, haben Sie trotzdem Strafe zu zahlen dafรผr, dass Sie die Erklรคrung zu spรคt einreichten, und das ist ebenso รคrgerlich wie รผberflรผssig.
Das Finanzamt darf dann zwar nicht 25,00 Euro pro Monat berechnen, und viele Finanzรคmter werden kein Geld von Ihnen bei einer Nullsteuer verlangen, doch andere Behรถrden fordern einen Verspรคtungszuschlag. Sie sollten in diesem Fall unbedingt Einspruch erheben.
Was kรถnnen Sie tun, um Probleme zu vermeiden?
Das Wichtigste ist: Prรผfen Sie jรคhrlich, ob Sie eine Steuererklรคrung abgeben mรผssen, weil Sie รผber dem Grundfreibetrag liegen. Nur so kรถnnen Sie Scherereien mit dem Finanzamt sicher vermeiden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berechnungen stimmen, dann lassen Sie sich helfen.
Lohnsteuerhilfevereine prรผfen, ob Sie als Rentner steuerpflichtig sind und helfen Ihnen dabei, die Steuererklรคrung auszufรผllen.
Wann kommen Sie um die Gebรผhr herum?
Manche Rentner mussten im ersten Jahr der Rente keine Steuererklรคrung abgeben und gehen deshalb auch in den nรคchsten Jahren davon aus, dass dies so bleibt. Wenn diese Unwissenheit der Grund dafรผr ist, dass Sie Ihre Steuererklรคrung zu spรคt abgeben, dann darf das Finanzamt erst einmal keine Gebรผhr von Ihnen verlangen, sondern muss Sie informieren.
Anders sieht es aus, wenn das Finanzamt Sie bereits aufgefordert hat, die Steuererklรคrung einzureichen und besonders, wenn Sie zuvor eine Steuererklรคrung als Rentner abgaben. Dann mรผssen Sie zahlen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.