Staatsanwalt ermittelt nicht wegen massenhaftem Datendiebstahl über die Jobbörse

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Ein massenhafter Diebstahl privater Daten über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit wird von der Berliner Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Datenschützer sind sprachlos.

32.000 erfundene Stellen für Datenklau genutzt

Im Mai 2019 deckten Investigativjournalisten des SWR einen riesigen Betrugsfall in der Jobbörse der Agentur für Arbeit auf. Eine Berliner Firma hatte dort 17.000 offene Stellen eingestellt, die es eigentlich gar nicht gab. Über eine Scheinfirma nahmen die SWR-Journalisten Kontakt mit der Firma auf und kauften für drei Euro pro Satz Daten von Bewerberinnen und Bewerbern ein – der Anbieter bot ihnen sogar eine preiswertere Flatrate an.

In Folge der Berichterstattung überprüfte die Bundesagentur für Arbeit die Inserate in ihrer Jobbörse und entfernte 32.000 offene Stellen von elf Unternehmen, bei denen es sich offensichtlich um Betrug handelte. Bis September 2019 löschte die Agentur 120.000 solcher Jobangebote. Viele Arbeitssuchende hatten sich gewundert, warum sie Stellenangebote erhielten, auf die sie sich gar nicht beworben hatten.

Arbeitsagentur reagierte und brachte Vermittlungsagenturen in Bedrängnis

Um der Problematik vorzubeugen, überarbeitete die Agentur für Arbeit Mitte August 2019 ihre Jobbörse. Geprüfte und von der Agentur betreute Jobangebote werden seither als solche gekennzeichnet, außerdem werden bei der Stellensuche über das Portal Angebote von privaten Anbietern nur noch angezeigt, wenn dies in der Suchfunktion explizit aktiviert wird.

Als Nebeneffekt wurden vor allem Vermittlungsagenturen, die für Firmen auf provisionsbasis Stellen und Bewerber vermitteln, durch diese Maßnahmen schwer getroffen. Dennoch wurde so mehr Transparenz und Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt.

Anzeige wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz

Gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stellte die Bundesagentur Anzeige gegen die Täter. Doch die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren im Januar 2020 mit der Begründung, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliege, ein.

Angeblich seien keine geschädigten Personen bekannt, hieß es von der Staatsanwaltschaft, obwohl bereits in der SWR-Reportage Betroffene unter Klarnamen aufgetreten waren. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte außerdem die Journalisten, ihre Recherchergebnisse nicht zur Verfügung gestellt zu haben. Doch dazu sind Journalisten aus gutem Grunde nicht verpflichtet.

Darüber, ob sie eigene Ermittlungsmaßnahmen wie die Beschlagnahmung von Datenträgern, Hausdurchsuchungen und dergleichen mehr ergriffen hat, wollte die Staatsanwaltschaft keine Aussagen treffen. Ihrer Auffassung nach sei das Erstellen von gefakten Stellenausschreibungen an sich keine Straftat, da die Daten erst erlangt wurden, wenn sich auch wirklich Arbeitssuchende auf die jeweilige Ausschreibung beworben hätten.

Bundesagentur, Datenschützer und Politiker reagierten irritiert auf die Rechtsauslegung der Berliner Staatsanwaltschaft.

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