So wird die eigene Rente auf die Witwenrente in 2025 angerechnet

Lesedauer 2 Minuten

Die Hinterbliebenenrenten sollen den Lebensstandard des รผberlebenden Partners sichern, aber nicht zu einer doppelten Leistung fรผhren, wenn bereits ein hohes eigenes Einkommen vorhanden ist.

Deshalb sieht ยงโ€ฏ97โ€ฏSGBโ€ฏVI vor, dass nach Ablauf des sogenannten Sterbevierteljahres eigenes Einkommen โ€“ dazu gehรถrt insbesondere die eigene Altersrente โ€“ in Grenzen auf die Witwenrente angerechnet wird.

Rechtsgrundlagen und Rentenarten

Betroffen sind sowohl die kleine als auch die groรŸe Witwen- oder Witwerrente. Die groรŸe Rente betrรคgt grundsรคtzlich 55โ€ฏProzent der Rente, die die verstorbene Person bezogen hat oder hรคtte beziehen kรถnnen.

Wer jedoch vor demโ€ฏ1.โ€ฏJanuarโ€ฏ2002 verheiratet war und bei dem mindestens ein Ehegatte vor demโ€ฏ2.โ€ฏJanuarโ€ฏ1962 geboren ist, fรคllt weiterhin unter das โ€žalte Rechtโ€œ โ€“ hier sind es 60โ€ฏProzent.

Welches Einkommen zรคhlt

Angerechnet werden fast alle Einkunftsarten, angefangen bei Erwerbseinkommen รผber Betriebsrenten bis hin zur gesetzlichen Altersrente.

Fรผr Renten zieht die Deutsche Rentenversicherung pauschal 14โ€ฏProzent ab, um von der Bruttoโ€‘ auf die Nettoeinkรผnfte zu kommen (13โ€ฏProzent, wenn die eigene Rente schon vor 2011 begann). Erst dieses Nettoeinkommen flieรŸt in die Berechnung ein.

Der Freibetrag 2025

Entscheidend ist, ob das Nettoeinkommen den bundeseinheitlichen Freibetrag รผbersteigt: Seitโ€ฏ1.โ€ฏJuliโ€ฏ2025 liegt er bei 1โ€ฏ076,86โ€ฏEuro pro Monat; fรผr jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen 228,42โ€ฏEuro hinzu. Nur der Betrag oberhalb dieser Schwelle wird berรผcksichtigt โ€“ und davon wiederum lediglich 40โ€ฏProzent.

Schritt fรผr Schritt: Eine Musterrechnung

Nehmen wir eine Witwe ohne Kinder, deren eigene Nettoโ€‘Altersrente 1โ€ฏ300โ€ฏEuro betrรคgt und deren groรŸe Witwenrente vor Anrechnung 850โ€ฏEuro ausmachen wรผrde. Das Nettoeinkommen รผberschreitet den Freibetrag um 223,14โ€ฏEuro (1โ€ฏ300ย โ€“ย 1โ€ฏ076,86). Davon werden 40โ€ฏProzent, also 89,26โ€ฏEuro, auf die Witwenrente angerechnet.

Die Zahlung reduziert sich daher von 850โ€ฏEuro auf 760,74โ€ฏEuro monatlich. Das Beispiel zeigt, dass niemals das gesamte eigene Einkommen, sondern stets nur ein Teilbetrag berรผcksichtigt wird โ€“ eine spรผrbare, aber moderate Kรผrzung im Sinne des Gesetzgebers.

Sonderregeln: Kinder, Sterbevierteljahr und รœbergangsrecht

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesfall, dem sogenannten Sterbevierteljahr, findet รผberhaupt keine Einkommensanrechnung statt.

Wer Kinder erzieht, profitiert dauerhaft von den Kinderโ€‘Freibetrรคgen, solange mindestens ein Kind einen Anspruch auf Waisenrente hat. Fรผr รคltere Ehepaare, die unter das alte Recht fallen, gilt zudem, dass bestimmte Vermรถgenseinkรผnfte nicht angerechnet werden dรผrfen; sie genieรŸen Vertrauensschutz.

Ausblick auf 2026

Der Freibetrag steigt jedes Jahr mit dem Rentenwert, weil er gesetzlich auf das 26,4โ€‘Fache dieses Wertes festgelegt ist. Damit wird gewรคhrleistet, dass er real nicht durch Inflation โ€žauffrisstโ€œ wird.

Zumโ€ฏ1.โ€ฏJuliโ€ฏ2026 dรผrfte er erneut um einige Euro steigen โ€“ die Deutsche Rentenversicherung passt sowohl Freibetrag als auch die darauf basierenden Anrechnungsbetrรคge automatisch an.

Was Betroffene tun sollten

Wer sowohl eine eigene Altersrente als auch eine Witwenโ€‘ oder Witwerrente erhรคlt, muss in der Regel nichts veranlassen: Die Rentenversicherung prรผft einmal jรคhrlich โ€“ zum jeweiligen Rentenanpassungstermin โ€“ anhand der bekannten Einkommen.

Sinnvoll ist es dennoch, jede Einkommensรคnderung zeitnah zu melden, um Nachzahlungen oder Rรผckforderungen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine persรถnliche Beratung, denn etwa Faktoren wie Betriebsrenten, Einkรผnfte aus Vermietung oder internationale Renten kรถnnen die Berechnung komplizieren.

Damit bleibt die Einkommensanrechnung auch 2025 รผberschaubar: Ein klar definierter Freibetrag schรผtzt einen Grundbetrag des eigenen Einkommens, und nur ein Teil des darรผber liegenden Betrags mindert die Hinterbliebenenleistung.