So wird das Bürgergeld richtig beantragt

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Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für diejenigen, die zu wenig Mittel für ihren Lebensunterhalt haben. Der Sozialstaat ist verpflichtet, solchen Hilfebedürftigen das sozioökonomische Existenzminimum zu leisten. Deshalb sind Bürgergeld-Bezieher Leistungsberechtigte.

Was sind die Voraussetzungen, um Bürgergeld zu bekommen?

Sie müssen erstens mindestens 15 Jahre alt und unter der Regelaltersgrenze für die Rente sein. Sie müssen zweitens in Deutschland wohnen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie müssen drittens mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen viertens hilfebedürftig sein.

Hilfebedürftig bedeutet, dass sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihr Existenzminimum selbst zu finanzieren.

Muss ich erwerbslos sein, um Bürgergeld zu bekommen?

Nein, zwar ist die Mehrheit der Leistungsberechtigten beim Bürgergeld erwerbslos, eine große Minderheit besteht jedoch aus sogenannten Aufstockern.

Diese Menschen arbeiten, verdienen aber mit ihrer Tätigkeit zu wenig, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

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Ist das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Nein, diese Sozialleistung gilt nur für diejenigen, die bedürftig sind, aber generell arbeiten können. Deshalb sind Leistungsberechtigte beim Bürgergeld offiziell Arbeitssuchende. Sie verpflichten sich im Fall der Erwerbslosigkeit, das ihnen mögliche zu tun, um wieder in Erwerbstätigkeit zu kommen.

Was sollte sich beim Bürgergeld ändern?

Im Vergleich zu Hartz IV sollte die Bürgergeld-Reform Menschen durch Qualifizierung, Weiterbildung, psychosoziale Beratung und individuelles Training nachhaltig in den normalen Arbeitsmarkt integrieren.

Gibt es das Bürgergeld automatisch?

Nein, um Bürgergeld zu beziehen, müssen Sie einen Antrag stellen, bei dem zuständigen Jobcenter. Dies geht schriftlich oder digital.

Was müssen Sie im Antrag angeben?

Für den Antrag gibt es einen Vordruck. Darin geben Sie erst einmal Ihre persönlichen Daten ein, dann ob Sie allein wohnen, verheiratet sind oder Kinder haben. Ihre Lebenssituation kann zusätzliche Angaben erfordern.

Dafür gibt es im Antrag sogenannte Anlagen. Im Antragsvordruck steht, welche Anlagen Sie brauchen.

Angaben brauchen einen Nachweis

Die Angaben, die Sie in Ihrem Antrag machen, müssen Sie nachweisen, durch Dokumente. Im Antragsformular steht, welche Dokumente das sind. Falls Sie Fragen haben, ist es die Pflicht der Mitarbeiter des Jobcenters, diese zu beantworten.

Wonach bemisst sich die Höhe des Bürgergeldes?

Wie hoch das Bürgergeld ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einige sind: Haben Sie kein oder (als Aufstocker) ein geringes Einkommen? Haben Sie Kinder? Sind Sie alleinerziehend?

Darf ich Vermögen haben und bekomme trotzdem Bürgergeld?

Beim Bürgergeld gibt es ein Schonvermögen. Dieses ist wesentlich höher als zuvor bei Hartz IV. Es beträgt 40.000 Euro im ersten Jahr (der sogenannten Karenzzeit), danach 15.000 Euro sowie 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Selbstgenutzte Häuser oder Eigentumswohnungen können als Schonvermögen gelten. Hier kommt es auf die Umstände an.

Wieviel darf ich hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird?

Schüler, Studenten, Auszubildende und Ehrenamtliche dürfen jeden Monat bis zu 520 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne dass dies mit dem Bürgergeld verrechnet wird. Ansonsten sind die ersten 100 Euro Hinzuverdienst anrechnungsfrei, sowie ein entsprechender Prozensatz des Erwerbseinkommens.