Das Krankengeld soll den Einkommensverlust kompensieren, wenn ein Verdienstausfall aufgrund von Krankheit entsteht. Dabei gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, wie das Krankengeld berechnet wird, welche Höchstbeträge gelten und welche Abzüge zu berücksichtigen sind.
Wir zeigen an Beispielen, wie sich die Höhe des Krankengeldes berechnet und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Inhaltsverzeichnis
Höhe des Krankengeldes: Basis und Maximalbeträge
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, wobei dieser Wert auf maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts gekürzt wird. Der Tageshöchstsatz des Krankengeldes liegt bei 120,75 Euro, unabhängig vom tatsächlichen Monatseinkommen.
Das bedeutet, dass der Höchstbetrag nicht überschritten werden darf, auch wenn das Bruttoeinkommen höher liegt.
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung berücksichtigt, allerdings über einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit hinweg.
Berechnung der Krankengeldhöhe
Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt auf Tagesbasis. Für Arbeitnehmer wird zunächst das tägliche Bruttoarbeitsentgelt ermittelt. Auf dieser Grundlage werden 70 % des Bruttos berechnet.
Wenn dieser Betrag jedoch höher ist als 90 % des täglichen Nettoarbeitsentgelts, wird der niedrigere Betrag angesetzt. Diese Regelung dient dazu, dass das Krankengeld nicht das tatsächliche Nettogehalt übersteigt.
Für Selbstständige gilt eine besondere Regelung, da hier kein Nettoarbeitsentgelt existiert. Das Krankengeld wird für sie aus dem täglichen Anteil des Einkommens berechnet, das zuletzt zur Beitragsbemessung herangezogen wurde. In der Regel handelt es sich dabei um 70 % des ermittelten Einkommens.
Kinderpflege-Krankengeld: Spezielle Regelungen
Das Krankengeld für die Betreuung eines kranken Kindes unterscheidet sich von dem regulären Krankengeld. In der Regel erhalten Eltern 90 % des Nettolohns als Krankengeld, wenn sie aufgrund der Pflege eines kranken Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.
Das stellt sicher, dass Eltern in dieser besonderen Situation finanziell entlastet werden.
Bemessungsgrundlage für das Krankengeld
Die Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bildet das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum von mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Wenn dieser Zeitraum kürzer als vier Wochen ist, werden die vorherigen Abrechnungszeiträume herangezogen, bis ein Zeitraum von mindestens vier Wochen erreicht wird. Sollte auch dies nicht möglich sein, wird der Verdienst für eine vergleichbare Beschäftigung als Berechnungsgrundlage verwendet.
Einmalzahlungen und deren Berücksichtigung
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Prämien werden bei der Krankengeldberechnung nicht in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt wurden. Stattdessen wird der Betrag aus allen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate zu einem Zwölftel berücksichtigt.
Dies sorgt dafür, dass auch Sonderzahlungen, die nicht regelmäßig anfallen, in die Krankengeldberechnung einfließen und den Tagessatz erhöhen können.
Beispiel zur Berechnung:
Eine Arbeitnehmerin, Frau Müller, erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2.100 Euro. Bei der Berechnung des täglichen Krankengeldes wird das Monatsgehalt durch 30 geteilt: 2.100 Euro ÷ 30 = 70 Euro.
Zusätzlich hat Frau Müller im vergangenen Jahr eine Prämie in Höhe von 1.080 Euro erhalten.
Von dieser Summe werden 1/360 (1/12 der Prämie) in die Berechnung des täglichen Krankengeldes einbezogen: 1.080 Euro ÷ 360 = 3 Euro.
Die Berechnungsgrundlage für das tägliche Krankengeld beträgt somit 73 Euro.
Berechnung bei verschiedenen Abrechnungszeiträumen
Nicht alle Arbeitnehmer erhalten einen monatlichen Lohn. In Fällen, in denen der Lohn wöchentlich oder stundenweise abgerechnet wird, erfolgt die Berechnung des Krankengeldes differenziert.
Hier wird das Entgelt des letzten Abrechnungszeitraums durch die gearbeiteten Stunden geteilt und auf die im Arbeitsvertrag festgelegte Wochenarbeitszeit umgerechnet.
Ein Beispiel:
Herr Petersen, dessen Lohn wöchentlich abgerechnet wird, hat in den vergangenen vier Wochen insgesamt 2.100 Euro verdient und 120 Stunden gearbeitet. In seinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden festgelegt.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: 2.100 Euro ÷ 120 Stunden = 17,50 Euro pro Stunde.
Multipliziert mit der vertraglichen Arbeitszeit (30 Stunden) ergibt dies 525 Euro.
Dieser Wert wird durch 7 geteilt, um das tägliche Krankengeld zu bestimmen: 525 Euro ÷ 7 = 75 Euro.
Höchstbetrag des Krankengeldes für freiwillig Versicherte
Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird das Krankengeld auf Basis dieser Grenze berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2024 liegt bei 62.100 Euro jährlich, was einem kalendertäglichen Betrag von 172,50 Euro entspricht.
Das Krankengeld beträgt maximal 70 % dieses Betrags, also 120,75 Euro täglich.
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können jedoch vorsehen, dass der Arbeitgeber für eine gewisse Zeit einen Zuschuss zum Krankengeld zahlt. Die Höhe und Dauer dieser Zuschüsse hängen oft von der Betriebszugehörigkeit und dem Alter des Arbeitnehmers ab.
Abzüge für die Sozialversicherung und Steuerregelungen
Auch vom Krankengeld werden Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Hierzu gehören die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Krankenversicherungsbeiträge sowie die Hälfte der Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung.
Eine Besonderheit gilt bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung: Kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, während Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren von Abschlägen profitieren.
Diese Regelungen führen zu einem variierenden Abzug von 11,3 % bis 12,9 % für die Sozialversicherung.
Das Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es den Steuersatz erhöhen kann, wenn andere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Arbeitnehmer, die mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr erhalten, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Anpassung der Krankengeldhöhe nach einem Jahr
Ein Jahr nach Beginn des Krankengeldbezugs wird die Höhe des Krankengeldes an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Seit dem 1. Juli 2024 wird das Krankengeld um 6,11 % erhöht. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Beispiel zur Anpassung
Frau Ralfes erhält seit dem 25. August 2023 Krankengeld. Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes war der Juli 2023, in dem Frau Ralfes ein tägliches Brutto-Krankengeld von 50 Euro erhielt. Zum 1. August 2024 wurde das Krankengeld um 6,11 % auf 53,06 Euro erhöht.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.