Sind die Hartz IV Regelbedarfe verfassungsgemäß?

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Bundessozialgericht verhandelt erneut zu den Hartz IV Regelsätzen

26.03.2013

Am kommenden Donnerstag den 28. März verhandelt erneut das Bundessozialgericht in Kassel über die Verfassungsgemäße Berechnung der Hartz IV Regelbedarfe (Az.: B 4 AS 12/12 R). Die Kläger sind eine Familie mit einem vierjährigen Sohn. Das beklagte Jobcenter gewährte im Jahre 2011 Hartz IV Leistungen für die gesamte Familie in Höhe von 1182 Euro unter Berücksichtigung eines Regelbedarfs der beiden Erwachsenen in Höhe von 328 Euro sowie in Höhe von 215 Euro abzüglich des gezahlten Kindergelds in Höhe von 184 Euro als Einkommen.

Zunächst hatte das Sozialgericht die Klage auf höhere Hartz IV Leistungen der Eltern und Sozialgeldes des Kindes abgewiesen. Das Gericht begründete die Abweisung mit dem Alter des Kindes. Dieses war zum Zeitpunkt der Klage erst zwei Jahre alt und besuche daher weder Kindergarten noch Schule. Daher beanspruche das Kind keine Leistungen aus dem "Bildungspaket" nach § 28 Abs 2 bis 7 SGB II. Zudem würden die Unterkunftskosten sowie Heizkosten in „tatsächlicher Höhe“ gezahlt werden. Die Arbeitslosengeld-II Regelbedarfe seien ebenfalls vom Jobcenter „zutreffend bestimmt worden“. Grundrechte seien durch die Höhe der gewährten Leistungen nicht verletzt, insbesondere nicht Art 1 Abs 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art 20 Abs 1 Grundgesetz. Das Sozialgericht hat allerdings in seinem Urteil die Sprungrevision zugelassen.

Mit der Revision rügt die Familie die Hartz IV Reformen der schwarz-gelben Bundesregierung, die zum ersten Januar 2011 in Kraft traten. Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII genüge nicht den Anforderungen, welche sich aus Art 1 Abs 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art 20 Abs 1 Grundgesetz und dem hierzu ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, BVerfGE 125, 175) ergäben.

Der vierte Senat wird am kommenden Donnerstag hierüber verhandeln und urteilen. Die Redaktion „gegen-hartz.de“ wird aktuell über den Ausgang der Verhandlung berichten. (wm)