Menschen mit einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung können durch den Schwerbehindertenausweis offizielle Nachweise über ihren Behinderungsgrad erhalten – und damit umfangreiche Vergünstigungen und Schutzrechte nutzen. Dazu zählen steuerliche Erleichterungen, Sonderurlaub, Kündigungsschutz oder ein früherer Renteneintritt.
Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird dieser Ausweis ausgestellt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit, solange sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland befindet.
Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann ab einem GdB von 50 beantragt werden. Der GdB beschreibt, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung das Leben im Alltag einschränkt – und zwar in Zehnerschritten zwischen 20 und 100. Entgegen verbreiteter Annahmen handelt es sich hierbei nicht um Prozentangaben. Grundlage der Bewertung ist die sogenannte Versorgungsmedizin-Verordnung, die in ihren Anlagen Richtwerte für zahlreiche Krankheitsbilder enthält. Entscheidend sind nicht die Diagnosen an sich, sondern deren konkrete Auswirkungen auf den Alltag.
Wichtig: Auch wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann den Ausweis beantragen, sofern er mit Aufenthaltserlaubnis oder Duldung in Deutschland lebt oder arbeitet. Wer sich nur vorübergehend im Land aufhält, ist hingegen ausgeschlossen – auch wenn er Deutscher ist.
Der Antragsprozess: So gehen Sie vor
1. Antragsstellung beim zuständigen Amt
In der Regel ist das sogenannte Versorgungsamt zuständig. Es kann regional auch unter anderen Bezeichnungen wie „Amt für Soziales und Versorgung“ auftreten. Die Formulare sind meist online verfügbar.
2. GdB-Feststellung beantragen
Der GdB wird auf Antrag überprüft. Dabei ist es sinnvoll, die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises direkt mit zu beantragen – auch wenn Sie unsicher sind, ob der GdB von 50 erreicht wird.
3. Wichtige Angaben machen
Führen Sie alle ärztlichen Diagnosen sowie deren Auswirkungen auf Alltag, Beruf und soziales Leben auf. Legen Sie relevante Unterlagen wie Arztbriefe, Entlassungsberichte oder Gutachten bei.
4. Ärztliche Informationen bereitstellen
Geben Sie alle behandelnden Praxen und Kliniken an und unterschreiben Sie die Schweigepflichtentbindung, damit das Amt Informationen direkt einholen kann.
5. Ein Passbild beilegen
Für die Ausstellung des Ausweises ist in den meisten Fällen ein Lichtbild erforderlich, das gewisse formale Kriterien erfüllen muss – jedoch kein biometrisches Foto sein muss.
Was sind Merkzeichen und wofür stehen sie?
Auf dem Schwerbehindertenausweis können sogenannte Merkzeichen vermerkt sein. Sie geben Aufschluss über besondere Arten der Behinderung und ermöglichen zusätzliche Nachteilsausgleiche.
- G: Gehbehinderung – Anspruch auf Ermäßigungen im Nahverkehr
- aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung – z. B. Parkberechtigungen
- Bl: Blindheit – Anspruch auf Assistenzleistungen
- B: Anspruch auf Begleitperson im ÖPNV
- H: Hilflosigkeit – z. B. höherer Pflegebedarf
- RF: Rundfunkbeitragsbefreiung
- TBl, EB, VB: Seltene Merkzeichen für spezifische Gruppen, etwa Opfer politischer Verfolgung
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Wie erhalten Sie Merkzeichen?
Diese müssen zusammen mit dem Antrag auf den Ausweis gestellt werden. Eine Mehrfachauswahl ist erlaubt und sogar empfehlenswert – es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das Amt prüft individuell, welche Merkzeichen Ihnen zustehen.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel befristet ausgestellt – häufig auf fünf Jahre. Eine Ausnahme bilden chronisch schwer verlaufende Erkrankungen oder Situationen, bei denen keine Besserung zu erwarten ist. In solchen Fällen kann eine unbefristete Gültigkeit erteilt werden.
Die Verlängerung des Ausweises sollte spätestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden. Wichtig: Die Feststellung des GdB bleibt unabhängig vom Ausweis dauerhaft gültig – es sei denn, das Amt stuft ihn später aktiv herab.
Heilungsbewährung: Übergangszeit mit besonderem Schutz
Nach einer erfolgreichen Behandlung – etwa bei einer Krebserkrankung oder Organtransplantation – bleibt das Rückfallrisiko zunächst hoch. Während dieser sogenannten Heilungsbewährungszeit erhalten Betroffene oft einen höheren GdB, der nach Ablauf überprüft und ggf. reduziert wird. Betroffene werden rechtzeitig informiert und können sich dazu äußern.
Vorteile der GdB-Feststellung auf einen Blick
Eine anerkannte Behinderung bringt zahlreiche konkrete Vorteile:
- Steuerliche Entlastungen: Bereits ab einem GdB von 20 gibt es Pauschbeträge.
- Kündigungsschutz: Ab einem GdB von 50 oder bei Gleichstellung ab GdB 30 (z. B. für Auszubildende).
- Früherer Renteneintritt: Möglich bei Schwerbehinderung ohne Abschläge.
- Zusatzurlaub: Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr ab GdB 50.
- Zuschüsse und Hilfen im Beruf: Etwa für barrierefreie Arbeitsplätze oder Assistenzkräfte.
- Teilhabemaßnahmen: Unterstützung bei der Wohnraumanpassung, Mobilität, Bildung und Freizeit.
Antragstellung für Kinder und Jugendliche
Für Minderjährige unter 15 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen. Ab 15 dürfen Jugendliche selbst einen Antrag einreichen oder eine Person bevollmächtigen. Volljährige benötigen für eine Antragstellung durch Dritte entweder eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung.
Was tun bei Unsicherheiten?
Der Prozess wirkt auf viele zunächst kompliziert. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten über die Antragstellung abzusprechen. Nur wenn die Auswirkungen der Erkrankungen ausführlich dokumentiert sind, kann der Antrag korrekt beurteilt werden.
Zudem helfen Beratungsstellen, Sozialverbände und digitale Plattformen, die umfassende Ratgeber zu GdB, Merkzeichen und Teilhabeleistungen kostenfrei bereitstellen.




