Schwerbehinderung: So klappt es mit dem Schwerbehindertenausweis

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Menschen mit einer erheblichen gesundheitlichen Einschrรคnkung kรถnnen durch den Schwerbehindertenausweis offizielle Nachweise รผber ihren Behinderungsgrad erhalten โ€“ und damit umfangreiche Vergรผnstigungen und Schutzrechte nutzen. Dazu zรคhlen steuerliche Erleichterungen, Sonderurlaub, Kรผndigungsschutz oder ein frรผherer Renteneintritt.

Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird dieser Ausweis ausgestellt โ€“ unabhรคngig von der Staatsangehรถrigkeit, solange sich der Wohnsitz oder gewรถhnliche Aufenthalt in Deutschland befindet.

Voraussetzungen fรผr den Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis kann ab einem GdB von 50 beantragt werden. Der GdB beschreibt, wie stark eine gesundheitliche Beeintrรคchtigung das Leben im Alltag einschrรคnkt โ€“ und zwar in Zehnerschritten zwischen 20 und 100. Entgegen verbreiteter Annahmen handelt es sich hierbei nicht um Prozentangaben. Grundlage der Bewertung ist die sogenannte Versorgungsmedizin-Verordnung, die in ihren Anlagen Richtwerte fรผr zahlreiche Krankheitsbilder enthรคlt. Entscheidend sind nicht die Diagnosen an sich, sondern deren konkrete Auswirkungen auf den Alltag.

Wichtig: Auch wer nicht die deutsche Staatsangehรถrigkeit besitzt, kann den Ausweis beantragen, sofern er mit Aufenthaltserlaubnis oder Duldung in Deutschland lebt oder arbeitet. Wer sich nur vorรผbergehend im Land aufhรคlt, ist hingegen ausgeschlossen โ€“ auch wenn er Deutscher ist.

Der Antragsprozess: So gehen Sie vor

1. Antragsstellung beim zustรคndigen Amt
In der Regel ist das sogenannte Versorgungsamt zustรคndig. Es kann regional auch unter anderen Bezeichnungen wie โ€žAmt fรผr Soziales und Versorgungโ€œ auftreten. Die Formulare sind meist online verfรผgbar.

2. GdB-Feststellung beantragen
Der GdB wird auf Antrag รผberprรผft. Dabei ist es sinnvoll, die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises direkt mit zu beantragen โ€“ auch wenn Sie unsicher sind, ob der GdB von 50 erreicht wird.

3. Wichtige Angaben machen
Fรผhren Sie alle รคrztlichen Diagnosen sowie deren Auswirkungen auf Alltag, Beruf und soziales Leben auf. Legen Sie relevante Unterlagen wie Arztbriefe, Entlassungsberichte oder Gutachten bei.

4. ร„rztliche Informationen bereitstellen
Geben Sie alle behandelnden Praxen und Kliniken an und unterschreiben Sie die Schweigepflichtentbindung, damit das Amt Informationen direkt einholen kann.

5. Ein Passbild beilegen
Fรผr die Ausstellung des Ausweises ist in den meisten Fรคllen ein Lichtbild erforderlich, das gewisse formale Kriterien erfรผllen muss โ€“ jedoch kein biometrisches Foto sein muss.

Was sind Merkzeichen und wofรผr stehen sie?

Auf dem Schwerbehindertenausweis kรถnnen sogenannte Merkzeichen vermerkt sein. Sie geben Aufschluss รผber besondere Arten der Behinderung und ermรถglichen zusรคtzliche Nachteilsausgleiche.

  • G: Gehbehinderung โ€“ Anspruch auf ErmรครŸigungen im Nahverkehr
  • aG: AuรŸergewรถhnliche Gehbehinderung โ€“ z.โ€ฏB. Parkberechtigungen
  • Bl: Blindheit โ€“ Anspruch auf Assistenzleistungen
  • B: Anspruch auf Begleitperson im ร–PNV
  • H: Hilflosigkeit โ€“ z.โ€ฏB. hรถherer Pflegebedarf
  • RF: Rundfunkbeitragsbefreiung
  • TBl, EB, VB: Seltene Merkzeichen fรผr spezifische Gruppen, etwa Opfer politischer Verfolgung

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Wie erhalten Sie Merkzeichen?

Diese mรผssen zusammen mit dem Antrag auf den Ausweis gestellt werden. Eine Mehrfachauswahl ist erlaubt und sogar empfehlenswert โ€“ es entstehen keine zusรคtzlichen Kosten. Das Amt prรผft individuell, welche Merkzeichen Ihnen zustehen.

Gรผltigkeitsdauer und Verlรคngerung

Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel befristet ausgestellt โ€“ hรคufig auf fรผnf Jahre. Eine Ausnahme bilden chronisch schwer verlaufende Erkrankungen oder Situationen, bei denen keine Besserung zu erwarten ist. In solchen Fรคllen kann eine unbefristete Gรผltigkeit erteilt werden.

Die Verlรคngerung des Ausweises sollte spรคtestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden. Wichtig: Die Feststellung des GdB bleibt unabhรคngig vom Ausweis dauerhaft gรผltig โ€“ es sei denn, das Amt stuft ihn spรคter aktiv herab.

Heilungsbewรคhrung: รœbergangszeit mit besonderem Schutz

Nach einer erfolgreichen Behandlung โ€“ etwa bei einer Krebserkrankung oder Organtransplantation โ€“ bleibt das Rรผckfallrisiko zunรคchst hoch. Wรคhrend dieser sogenannten Heilungsbewรคhrungszeit erhalten Betroffene oft einen hรถheren GdB, der nach Ablauf รผberprรผft und ggf. reduziert wird. Betroffene werden rechtzeitig informiert und kรถnnen sich dazu รคuรŸern.

Vorteile der GdB-Feststellung auf einen Blick

Eine anerkannte Behinderung bringt zahlreiche konkrete Vorteile:

  • Steuerliche Entlastungen: Bereits ab einem GdB von 20 gibt es Pauschbetrรคge.
  • Kรผndigungsschutz: Ab einem GdB von 50 oder bei Gleichstellung ab GdB 30 (z.โ€ฏB. fรผr Auszubildende).
  • Frรผherer Renteneintritt: Mรถglich bei Schwerbehinderung ohne Abschlรคge.
  • Zusatzurlaub: Fรผnf zusรคtzliche Urlaubstage pro Jahr ab GdB 50.
  • Zuschรผsse und Hilfen im Beruf: Etwa fรผr barrierefreie Arbeitsplรคtze oder Assistenzkrรคfte.
  • TeilhabemaรŸnahmen: Unterstรผtzung bei der Wohnraumanpassung, Mobilitรคt, Bildung und Freizeit.

Antragstellung fรผr Kinder und Jugendliche

Fรผr Minderjรคhrige unter 15 Jahren mรผssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen. Ab 15 dรผrfen Jugendliche selbst einen Antrag einreichen oder eine Person bevollmรคchtigen. Volljรคhrige benรถtigen fรผr eine Antragstellung durch Dritte entweder eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung.

Was tun bei Unsicherheiten?

Der Prozess wirkt auf viele zunรคchst kompliziert. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit den behandelnden ร„rztinnen und ร„rzten รผber die Antragstellung abzusprechen. Nur wenn die Auswirkungen der Erkrankungen ausfรผhrlich dokumentiert sind, kann der Antrag korrekt beurteilt werden.

Zudem helfen Beratungsstellen, Sozialverbรคnde und digitale Plattformen, die umfassende Ratgeber zu GdB, Merkzeichen und Teilhabeleistungen kostenfrei bereitstellen.