Ende April 2025 gilt bundesweit die elektronische Patientenakte (ePa), wenn man dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sozialverbände begrüßten diese Neuerung, da die elektronische Patientenakte Menschen mit Behinderung das Leben hätte erleichtern können. Doch jetzt schlägt der Sozialverband VdK Alarm, denn die ePa ist vielfach nicht barrierefrei.
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Menschen mit Behinderung werden benachteiligt
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele erläutert: „Aktuell sieht es so aus, dass Menschen mit einer Behinderung vielfach von der Nutzung der ePA ausgeschlossen werden, weil der Zugang zur ePA nicht barrierefrei ist.“ Sie erkennt „eine nicht hinnehmbare Benachteiligung.“
Keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Bentele führt aus: „Aus unserer Sicht war es ein großer Fehler, die Krankenversicherungen nicht von Anfang an zur Barrierefreiheit bei der elektronischen Patientenakte gesetzlich zu verpflichten.“ Jetzt müsse eine schnelle Lösung des Problems gefunden werden.
Vom Modell zur Praxis
Die ePA wird bereits in mehreren Modellregionen eingesetzt und damit zugleich auf Ihre Praxistauglichkeit geprüft. Ab dem 29. April erhalten Arztpraxen, Kliniken und Apotheken die Nutzungs-Software, und spätestens im Oktober soll die ePA dann flächendeckend in ganz Deutschland im Alltag funktionieren. Mit der ePA können Patienten ihre Akte über eine App der entsprechenden Krankenkasse verwalten.
Grundsätzlich viele Vorteile für Menschen mit Behinderung
Bentele kritisiert nicht die elektronische Akte an sich, sondern die fehlende Umsetzung der Barrierefreiheit. Die ePA sieht sie generell positiv. So führt sie an, dass alle wichtigen Gesundheitsdaten an einem Ort gespeichert seien. Damit ließen sich diese Daten beim Arztbesuch sofort abrufen.
Dies hätte „insbesondere Menschen mit Behinderungen, die vielfach von mehreren beziehungsweise schweren Erkrankungen betroffen sind, zugutekommen können.“
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Teilhabe ist keine nette Geste
Bentele kritisiert auch, dass Barrierefreiheit offensichtlich nach wie vor als eine Art nette Geste angesehen würde und nicht als ein Grundrecht. Sie sagt: „Teilhabe ist kein Geschenk an eine Minderheit, sondern eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Fairness und muss im Gesundheitssystem zwingend gegeben sein.“
Ist der Datenschutz gewährleistet?
Bentele ist außerdem skeptisch, was den Datenschutz betrifft. Denn von diesem hänge es ab, ob die Betroffenen die elektronische Patientenakte akzeptierten. Zwar würde der bisherige Gesundheitsminister Lauterbach betonen, dass Sicherheitslücken geschlossen wurden.
Dennoch, so Bentele, „verspüren viele Menschen einen Rest von Unsicherheit.“
Wozu dient die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte soll Informationen zu Gesundheit und Krankheitsgeschichte des jeweiligen Patienten zentral erfassen. Dadurch soll eine bessere medizinische Versorgung und Behandlung ermöglicht werden.
Auf einen Blick lassen sich zum Beispiel Wechselwirkungen von bereits eingenommenen Medikamenten mit anderen Medikamenten erkennen. Auch Mehrfachbehandlungen mit demselben Wirkstoff lassen sich vermeiden.
Der VdK schrieb im September 2024: „Die Vorteile sind vielfältig: So können beispielsweise Ärztinnen und Ärzte eines Krankenhauses nach Einlieferung einer Patientin oder eines Patienten über die ePA schnell Informationen über Blutgruppe und Medikamenteneinnahme erhalten.“




